1.) Die Verwaltung informiert den Gemeinderat über den aktuellen Stand der Planungen zur Sanierung der Schule Im Hoppenlau. Dabei soll im Besonderen darüber berichtet werden, inwieweit bisher Planungskosten entstanden sind, welche Baumaßnahmen erforderlich wären, und wie hoch die aktuell prognostizierten Sanierungs- und Ausstattungskosten sind. Außerdem soll über die prognostizierte Dauer der Bauzeit und eventuelle Maßnahmen zur Interimsunterbringung berichtet werden.
2.) Die Verwaltung berichtet, welche baulichen Nachteile in einem sanierten Altbau, gerade auch für den Schulbetrieb weiter bestehen würden, bei einem Neubau aber nicht auftreten würden.
3.) Die Verwaltung berichtet, wie groß ein Grundstück für einen Schulneubau sein müsste, um das Raumprogramm der Schule umsetzen zu können.
4.) Die Verwaltung prüft, ob, und wenn ja, wo ein solches (städtisches) Grundstück zur Verfügung stehen würde. Wir denken hier z.B. an Flächen im Umfeld der Wagenhallen.
5.) Die Verwaltung erstellt eine Kostenprognose für einen Neubau für die Schule und stellt einen Wirtschaftlichkeitsvergleich mit der Sanierung am bisherigen Standort auf.
6.) Die Verwaltung berichtet über die jeweiligen Zeitrahmen der Planung und Umsetzung, einerseits für Sanierung und andererseits für Neubau.
7.) Die Verwaltung stellt dar, ob es bei einer Ansiedlung der Schule, z.B. im Bereich der Wagenhallen zu Synergien mit den beiden neu gebauten Schulen oder dem Schulzentrum Nord, z.B. im Bereich von Sportflächen oder Mensen kommen kann.
8.) Die Verwaltung stellt dar, wie eine Nachnutzung des Areals des bisherigen Standorts aussehen könnte. Aufgrund der hervorragenden innerstädtischen Lage könnten wir uns hier eine Wohnnutzung sehr gut vorstellen.