Anfrage vom 01/24/2014
Nr. 13/2014

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

US-Drohnen – Welches Recht gilt auf Stuttgarter Boden?

US-Drohnen – Welches Recht gilt auf Stuttgarter Boden?

Stuttgart beteiligt sich öffentlichkeitswirksam an den Aktionen der "Mayors for Peace" und hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg dem Friedensgedanken verpflichtet gefühlt.
Darüber, was von Stuttgarter Boden aus tatsächlich an Kriegshandlungen läuft, wird wenig diskutiert. Seit der Umorganisation der Regionalkommandos der US-Streitkräfte im Jahr 2008 ist das damals neu gegründete United States Africa Command (AFRICOM) in den Stuttgarter Kelley-Barracks für Operationen in Gesamt-Afrika (außer Ägypten) zuständig, damit auch für den seit 2011 verschärft geführten Drohnenkrieg in Somalia. Nach Schätzungen liegt die Kollateralschadens-Quote dieser Angriffe zwischen 20 – 35 %, d.h. es werden in den letzten Jahren auch viele unschuldige Zivilisten getötet.

Laut Medienberichten finden in Stuttgart das Aufspüren und die Überwachung der zum Abschuss freigegebenen Personen statt. Demnach forscht ein Analysestab im AFRICOM auch unter Zuhilfenahme von Hinweisen des BND, die dieser durch Befragungen z. B. somalischer Asylbewerber erworben hat, nach Zielpersonen, welche als potentielle Terroristen verdächtigt werden und dann auf „Capture-Kill-Lists“ geführt werden.

Die Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges ist Deutschland verfassungsrechtlich verboten. Da den NATO-Streitkräften überlassenes Gebiet als deutsches Staatsgebiet gilt, haben sich unserer Meinung nach auch US-Streitkräfte an deutsches Recht zu halten. Verbindungsoffiziere der Bundeswehr sind bei AFRICOM in Stuttgart ebenso wie in Ramstein beim AOC (Air and Space Operation Center) stationiert, der Flugleitzentrale des US-Drohnenkriegs. Von daher halten wir es für ausgeschlossen, dass die Bundesregierung von den völkerrechtswidrigen Drohnenangriffen in Somalia und Jemen nichts weiß.


Wir fragen daher an:

1. Was weiß die Stadtverwaltung über die Rolle des AFRICOM in Stuttgart bezüglich völkerrechtswidriger Drohnenangriffe?

2. Kann die Stadtverwaltung ausschließen, dass von Stuttgarter Gemarkung aus völkerrechtswidrige Handlungen verübt oder unterstützt werden?

3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Rechtslage, falls solche völkerrechtswidrigen Handlungen tatsächlich nicht auszuschließen sind?

4. Was für Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, dafür zu sorgen, dass in Zukunft von Stuttgart aus keine völkerrechtswidrigen Handlungen ausgeführt werden?




Hannes Rockenbauch Thomas Adler Ulrike Küstler
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


Gangolf Stocker Maria-Lina Kotelmann



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