Haushaltsantrag vom 12/06/2019
Nr. 1255/2019

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Betreff

Intelligente Grundsteuer richtig gestaltet: automatische Erhöhung bei Engpässen im Ergebnishaushalt

Wir beantragen:

Begründung:

Die Grundsteuer ist selbst nach Einschätzung marktliberaler Protagonisten die „am wenigsten schlechte Steuer“ und für progressivere Experten ohnehin die beste Form der Besteuerung, denn sie ist auch sozial vertretbar, da sie v.a. Großgrundbesitzer wie Konzerne oder reiche Privatpersonen trifft. Sie trifft Mieter*innen demgegenüber vergleichsweise weit weniger. Bei einer Mietwohnung von 40 qm Größe mit durchaus typischem Messbetrag von 80 (Spanne 30 bis 150) würde eine Erhöhung um 100 Punkten beim Hebesatz eine monatliche Erhöhung der Warmmiete von 6,67 Euro bedeuten, also in der Größenordnung von 1%, was unter den durchschnittlichen jährlichen Mieterhöhungen in Stuttgart liegt.

Zudem kann mit einer Grundsteuererhöhung eine ökologische Lenkungswirkung erzielt werden, indem das rare Gut „Boden“ angemessen bepreist wird. Gerade der sehr knappe Platz in Stuttgart und die zugleich im bundesweiten Vergleich von Städten mit Raumnot eher niedrige Grundsteuer legt eine Erhöhung in Abhängigkeit vom Ergebnishaushalt nahe.

Sie ist zudem eine verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen, da sie die ganze Fläche besteuert und somit keine Möglichkeit zur „Steuergestaltung“ der Akteure besteht. Deswegen ist sie auch ideal für die Deckung von Defiziten im Ergebnishaushalt, falls solche auftreten.

Vor dem Hintergrund der erheblichen Gefahren des Einnahmerückgangs aufgrund sich abschwächender Konjunktur ist dieses Instrument ideal dafür geeignet, auf den städtischen Haushalt durchschlagende negative finanzielle Effekte aufzufangen.

Wenn nach Berücksichtigung aller anderen Ergebnishaushalt-relevanten Beschlüsse in einem Jahr in einem Doppelhaushalt ein negatives Ergebnis in diesem verbleibt, wird die Grundsteuer für dieses Jahr im Rahmen des genannten Bereichs (aktuell 520 bis 800%) soweit erhöht, dass ein ausgeglichener Ergebnishaushalt die Folge ist.

Das Regierungspräsidium kann ein negatives Ergebnis in einem Haushaltsjahr tolerieren, nicht aber mehrere Jahre hintereinander. Mit diesem Modell einer wirklich intelligenten Grundsteuer kann entsprechend gegengesteuert werden. Vor allem bringt es strukturelle Verbesserungen bei der dringend erforderlichen Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung, Einstellung von Personal oder Schulsanierungen. Diese finanziellen Spielräume sind essentiell für die LHS und den Gemeinderat.

Ein einfaches Drehen an der Steuerschraube aus Bequemlichkeit oder Freigiebigkeit ist nicht zu befürchten, da jede Erhöhung intensive öffentliche Diskussionen auslösen wird und der finanzielle Spielraum dieser Maßnahme begrenzt ist.

Die geplante, vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Änderung der Bemessung der Grundsteuer wird voraussichtlich bei gleichem Hebesatz zu einem etwas höherem Grundsteueraufkommen führen. Sobald die ersten belastbaren Werte vorhanden sind, sollte die Hebesatzspanne von 520 bis 800% entsprechend den veranschlagten Einnahmen auf den entsprechenden neuen Hebesatz angepasst werden, um einen Bruch in der Besteuerung zu vermeiden.

Thomas Adler Hannes Rockenbauch
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzender)


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