Antrag und Anfrage vom 11/19/2015
Nr. 1006/2015

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Rücknahme des Gemeinderatsbeschlusses zum 4. Bürgerbegehren, Honorarrückforderung für Kirchberg-Gutachten und die Frage: „Ist 32 weniger als 38?“

Die Gemeinderatsentscheidung vom 2.7.2015 zur rechtlichen Unzulässigkeit des 4. Bürgerbegehrens gegen S 21 beruht auf unrichtigen und unvollständigen Angaben, entscheidungserhebliche Informationen wurden unberücksichtigt gelassen. Die Kritik an dieser Gemeinderatsentscheidung seitens der Vertrauensleute ist substantiell, sie wird durch Herrn Dr. Christoph Engelhardt detailliert mit Aussagen und Dokumenten der Bahn und ihrer Gutachter belegt sowie mit Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH), siehe die Begründung unten.

Beispielsweise argumentierte Herr Professor Kirchberg in der Aussprache im Gemeinderat und im Gutachten mit der vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigten Kapazität des Tiefbahnhofs von 32 Zügen pro Stunde und hat dabei übersehen, dass das den Verdacht des Leistungsrückbaus bestätigt, angesichts der mehr als 38 Züge, die heute vom Kopfbahnhof pro Stunde bewältigt werden. Ist 32 nicht weniger als 38?

Darüber hinaus wurde bspw. die Unterdimensionierung der Fußgängeranlagen übergangen und damit eine Hälfte der Begründung des Leistungsrückbaus gar nicht behandelt. Zahlreiche unrichtige Aussagen im Gutachten lassen bezweifeln, ob sich der Gutachter mit den von ihm zitierten Dokumenten und Vorgängen überhaupt auseinandergesetzt hat.

Aufgrund dieser Fehler in der Argumentation sowie weiteren rechtsfehlerhaften Wertungen im Gutachten von Professor Kirchberg, aufgrund der unzutreffenden Tatsachenbehauptungen in der Beschlussvorlage der Stadt wie auch in der Aussprache im Gemeinderat am 2.7.2015 sowie dem darauf basierendem Bescheid an die Vertrauensleute, beantragen wir folgendes:


Die Fehler in dem Verfahren und insbesondere in dem Gutachten von Prof. Kirchberg erreichen ein Ausmaß, dass ihr Zustandekommen aufzuklären und die Vergütung des Gutachtens von Prof. Kirchberg zu prüfen ist. Es wird daher beantragt:
Dieser Vorgang hat deutlich gemacht, welche grundlegenden Fragen zur Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 noch offen sind. Diese Punkte sind für Gemeinderat und Bevölkerung aufzuklären. Es wird daher beantragt:

Begründung:

Die Beschwerdebegründung der Vertrauensleute fasst die Kritik zusammen:

http://wikireal.org/w/images/e/e3/2015-10-06_Anschreiben_Beschwerdebegruendung_4._BB.pdf

In den dort referenzierten Dokumenten von Dr. Christoph Engelhardt sind die Kritikpunkte detailliert aufgeführt und mit Belegen versehen. Wir verweisen auf die in diesen Stellungnahmen aufgeführten Argumente, die dem hier vorliegenden Antrag von SÖS-LINKE-PluS zugrunde liegen.


Thomas Adler Hannes Rockenbauch
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender

Laura Halding-Hoppenheit Guntrun Müller-Enßlin Christoph Ozasek

Gangolf Stocker Stefan Urbat Christian Walter


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