Antrag vom 06/27/2014
Nr. 187/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Rosensteinviertel: Erst Klarheit schaffen

Der Presse entnehmen wir, dass OB Kuhn mit der Planung des Rosensteinviertels schon im Herbst d.J. beginnen will und die Bürgerinnen dabei beteiligt werden sollen. Diese Fortsetzung der Schuster'schen Rosenstein-Veranstaltungen erstaunt uns sehr.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat gegen das Land Rheinland-Pfalz entschieden, dass einem klagenden Eisenbahn-Unternehmen der Bahnbetrieb auf der Strecke Gerolstein - Prüm gestattet werden muss, obwohl die Strecke bereits 2001 rechtswirksam stillgelegt worden ist. Die Gemeinden hatten die Strecke seinerzeit von der DB AG für 420.000 Euro erworben, ohne die „Entwidmung“ gemäß dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durchzuführen. Daher ist das Bahngelände - egal in welchem Zustand - rechtlich dem Bahnbetrieb gewidmet und darf nicht für andere Zwecke benutzt werden. Die Gemeinden müssen daher den Bahnbetrieb gestatten und dürfen dafür – wenn überhaupt – nur eine minimale Pacht erheben. Das Urteil ist rechtskräftig und zeigt der Stadt Stuttgart, wie fahrlässig sie der DB Aktiengesellschaft 465 Millionen zinsfrei bezahlt hat – auf die vage Aussage der DB AG hin, Stilllegungs- und Entwidmungsverfahren seien nicht notwendig. Inzwischen hat der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags dieser Rechtsauffassung in einem eindeutigen Gutachten widersprochen: Wie schützt sich die Stadt Stuttgart vor dem absehbaren Desaster, dass der Kopfbahnhof auf Dauer dem Bahnbetrieb erhalten bleiben muss? Diese Frage muss in einem ersten Schritt geklärt werden, bevor die Stadt Anstalten macht, die Bürger an der Planung des Rosensteinviertels zu beteiligen. Denn dann, wenn ein Entwidmungsverfahren durchgeführt werden muss und ein Eisenbahnunternehmen - z.B. die "Netz AG" - ihr Interesse an einem weiteren Betrieb der Trassen anmeldet, ist das Rosensteinviertel und das ganze Spektakel darum herum obsolet. Unabhängig darum, ob jetzt irgendein Eisenbahnunternehmen Interesse bekundet, ist nach unserer Auffassung die Bahn - nach Fertigstellung von Stuttgart 21 - sowieso gezwungen, den Betrieb weiterhin z.T. über den bestehenden Kopfbahnhof abzuwickeln. An einen Rückbau der Trassen ist also überhaupt nicht zu Denken (siehe auch die Fahrpläne der ÖBB nach Fertigstellung des Wiener Hauptbahnhofs).

Wir beantragen:
OB Kuhn beantragt, mittels Feststellungsklage fest stellen zu lassen, ob nach Fertigstellung von Stuttgart 21 ein Entwidmungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz für die, wie -unzutreffend behauptet- überflüssig werdenden Trassen erforderlich ist.




Gangolf Stocker Hannes Rockenbauch Tom Adler



Maria-Lina Kotelmann


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