Im Rahmen der Umbaumaßnahmen soll jedoch zum Nachteil der dort zu betreuenden Kinder und Mitarbeiterinnen auf die Herstellung der Barrierefreiheit verzichtet werden. Auch soll die neue Betreuungseinrichtung ausschließlich für Mitarbeiterkinder zur Verfügung stehen. Der Bedarf von Familien in der unmittelbaren Umgebung soll nicht mit abgedeckt werden.
Dies widerspricht dem eigenen Anspruch der Landesregierung. Inklusion und Barrierefreiheit sind landespolitische Ziele, die mit Nachdruck gegenüber den Kommunen und freien Trägern gefordert werden. Deswegen ist es nicht hinzunehmen, dass die Landesregierung sich selbst von diesen sehr zu unterstützenden Zielen ausnehmen will. Vielmehr sollte die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen.
Wir beantragen deswegen:
1. Die Landesverwaltung wird aufgefordert die Planungen dahingehend zu ändern, dass die Kindertagesstätte zumindest „barrierearm“ gebaut wird. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss sind „barrierefrei“ zu planen, die Obergeschosse zumindest über einen Aufzug erreichbar zu machen.
2. Das Jugendamt wendet die geltenden Förderrichtlinien an und wirkt gegenüber den Genehmigungsbehörden und der Landesverwaltung daraufhin, dass die neue Kindertagesstätte auch für Kinder deren Eltern nicht beim Land beschäftigt sind, zumindest mit einer Quote von mind. 25%, geöffnet wird. Dies trägt mit Sicherheit auch zur Akzeptanz der neuen Einrichtung im Wohngebiet bei.
Alexander Kotz Beate Bulle-Schmid Iris Ripsam Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende