Antrag und Anfrage vom 12/06/2023
Nr. 305/2023

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Betreff

Leerstand beenden: Der Unwille der Verwaltungsspitze schadet der Bevölkerung!

Wir fragen an:

1. Wie viele der Landeshauptstadt Stuttgart angemieteten Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten und Menschen in schwierigen Lebenslagen standen durchschnittlich wie lange leer?


2. Was plant die Verwaltung am Vorgehen zu ändern, dass der Leerstand in bereits angemieteten Immobilien verkürzt werden kann?

3. Wir hatten bereits im Jahr 2018, also vor mehr als fünf Jahren eine Anfrage und einen Antrag zu einem städtischen Liegenschaftsbericht mit Monitoring gefordert, warum haben wir bis heute keine Antwort erhalten? (Vgl. Nr. 336/2018, sowie 871 Tage danach, warum die Anfrage nicht beantwortet wurde, Antrag Nr. 110/2021)

Wir beantragen:

Die unverzügliche Bearbeitung des Antrages Nr. 336/2018:


Begründung:

In der Stuttgarter Zeitung vom 29.11.2023 („Stadt mietet Haus für Geflüchtete – und keiner darf einziehen“) war zu lesen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) Immobilien für geflüchtete Menschen anmietet, die Mieten auch zahlt, ohne aber Menschen in diese Wohnungen einziehen zu lassen. In einem ausführlich beschriebenen Fall der Zeitung, stand die genannte Wohnung über ein Jahr lang leer, wobei aber monatlich 1.100 € Mietgeld geleistet wurden, letztendlich wurde der Mietvertrag vom Vermieter gekündigt, damit der Leerstand beendet werden kann.

Städtischer Leerstand nimmt auch anderen Menschen möglichen Wohnraum weg. Durch die Anmietung von Wohnraum, ohne eine zeitnahe Belegung anzustreben, sperrt die Stadt diesen Wohnraum für mögliche Mieter:innen und verschärft damit die Krise auf dem Mietwohnungsmarkt. Nicht zu erwähnen, dass jahrelange Mietzahlungen für leerstehende Immobilien ein Paradebeispiel für Steuerverschwendung ist.

Es zeigt sich aber, dass kein Interesse von der Verwaltungsspitze an einer Änderung der Situation besteht, allein dass über Jahre unsere Anfragen und Anträge nicht bearbeitet werden spricht Bände. Angesichts der Tatsache, dass laut § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart folgendes gilt: „Schriftliche Anfragen beantwortet der Oberbürgermeister grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder bei referatsübergreifenden Vorgängen innerhalb von sechs Wochen,“ kann eine Überschreitung in diesem Maße schlicht und ergreifend nur noch als Missachtung des Hauptorgans respektive unserer Fraktion interpretiert werden. Das immer gleiche Mantra vom fehlenden Personal kann aber nun nach Jahren dieses Zustandes nicht mehr akzeptiert werden, hierbei liegt die Schuld nicht beim Personal, sondern beim deutlichen Unwillen der Verwaltungsspitze, auch nur Minimales an dieser Situation zu ändern. In mehreren Anläufen haben wir versucht mit unseren Anträgen und Anfragen (Bspw.: Nr. 336/2018, 110/2021) die Situation zu entschärfen, doch bis jetzt ist nichts passiert. Es zeigt sich mehr denn je, dass diese Verwaltungsspitze nicht imstande ist, sich der essentiellen Probleme der Stuttgarter Stadtbevölkerung zu widmen, trotz einer maximal erhöhten Zulage für die Verwaltungsspitze. Der Druck auf die Bevölkerung, eine bezahlbare Wohnung zu finden steigt von Jahr und muss endlich abgemindert werden, ohne dass einzelne Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt werden.

Gez.

Johanna Tiarks Hannes Rockenbauch Laura Halding-Hoppenheit
(Fraktionsvorsitzender) (Fraktionsvorsitzende)

Matthias Gottfried Guntrun Müller-Enßlin Luigi Pantisano

Stefan Urbat


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