Antrag vom 07/23/2010
Nr. 217/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Stöckach und der Park Villa Berg
Parkrenaturierung Villa Berg und Vernetzung mit der umgebenden Wohnbebauung – ein Realisierungskonzept

Seit Jahren wird das Gebiet „Stöckach“ von den Stadtplanern als so genanntes Stadterneuerungsvorranggebiet beobachtet. Es steht im Fokus, weil augenscheinlich städtebauliche Defizite bestehen. Nach Jahren der Beobachtung sollen nun erste vorbereitende Arbeiten erfolgen, um das Areal einer eventuellen Förderung näher zu bringen. Das Gebiet hat es verdient, näher beleuchtet zu werden. Die vorbereitende Untersuchung steht demzufolge auf der Agenda der Stadtverwaltung für das Jahr 2011 (siehe GRDrs 339/2010).
Direkt an dieses Gebiet grenzt der Park der Villa Berg. Die aktuelle Diskussion um die Renaturierung des Parks und der Renovierung und Umnutzung der Villa, wirft Fragen auf, inwiefern das Naherholungsgebiet für den Stöckach und den Osten aufgewertet werden und wie die Vernetzung der umliegenden Wohnbebauung mit dem Park erfolgen kann.

Ein möglicher gangbarer Weg, die Renaturierung des Parks und die öffentlich zugängliche Nutzung der Villa Berg finanziell zu erleichtern, ist die Ausweisung eines Sanierungsgebiets nach Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß den Verwaltungsvorschriften der Städtebauförderung könnten eine Vielzahl von Maßnahmen gefördert werden, die beim Projekt „Villa Berg“ zum Tragen kämen. Diese sind zum Beispiel:
- der Abbruch der in naher Zukunft leer stehenden SWR-Gebäude
- die Sanierung der denkmalgeschützten Villa
- die gärtnerische Gestaltung des Parks
- die Umnutzung der heutigen SWR-Tiefgarage zu einer Quartiersgarage
- die Umgestaltung der den Park umgebenden und auf ihn zuführenden Straßen zur Verkehrsberuhigung
- die Einbeziehung der umgebenden Wohnbebauung in das Erneuerungskonzept mit der Förderung insbesondere energetischer Gebäudemodernisierungen
- Verlagerung des Betriebshofs des Garten-, Friedhofs- und Forstamts
- Überprüfung des Sanierungsbedarfs der Kaufmännischen Cotta Schule

Zur Bewertung der städtebaulichen Missstände und Formulierung von geeigneten Maßnahmen sowie dem zu erwartenden finanziellen Aufwand sind als erster Schritt vorbereitende Untersuchungen gemäß Baugesetzbuch erforderlich. Die Stadt könnte in diesem Zuge auch prüfen, inwiefern Maßnahmen der Grüngestaltung etc. als Ausgleichmaßnahmen anderer Projekte geeignet und durch diese finanzierbar wären. Anhand der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen können dann die weiteren politischen Entscheidungen und der mögliche Zeithorizont der Umsetzung im Abgleich mit den anderen Fördergebieten beraten werden.


Wir beantragen:

Die vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB für das Gebiet „Stöckach“ wird um das Gebiet der Villa Berg und die daran angrenzenden Straßenzüge ergänzt.


Gabriele Nagl Vittorio Lazaridis Werner Wölfle


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