Stellungnahme zum Antrag
217/2010

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/20/2010
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6122-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/23/2010
Betreff
    Stöckach und der Park Villa Berg
    Parkrenaturierung Villa Berg und Vernetzung mit der umgebenden Wohnbebauung – ein Realisierungskonzept
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Verwaltung beabsichtigt, bis Herbst 2010 eine Beschlussvorlage über vorbereitende Untersuchungen für den Bereich zwischen Stöckach und Villa Berg zu erarbeiten. Der Abgrenzungsvorschlag für das Untersuchungsgebiet wird Park und Villa Berg mit einbeziehen.

Vorbehaltlich der Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung und der zur Verfügung stehenden Mittel verhält es sich mit der Förderfähigkeit der im Antrag beispielhaft aufgeführten Maßnahmen generell wie folgt:

- Der Rückbau der in naher Zukunft leer stehenden SWR-Gebäude ist zu 100 % förderfähig.
- Die Sanierung der Villa Berg als eine private Baumaßnahme für eine kommerzielle Nutzung ist zu 40 % förderfähig. Bei einem Erwerb durch die Stadt wäre eine Sanierung unabhängig von der künftigen Nutzung generell zu 85 % förderfähig.
- Die gärtnerische Gestaltung des Parks ist ohne laufende Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen zu 100 % förderfähig.
- Die Umnutzung der SWR-Tiefgarage zu einer Quartiersgarage für Bewohner in der Nachbarschaft ist nicht förderfähig.
- Die Umgestaltung der den Park umgebenden Straßen ist bis zur Förderobergrenze von 150 €/m² förderfähig.
- Die energetische Modernisierung der umgebenden Wohnbebauung ist im Regelfall mit 25 % förderfähig; höhere Fördersätze sind bei Kulturdenkmalen und sonstigen erhaltenswerten Gebäuden sowie bei Einräumung eines Belegungsrechts zu Gunsten der Stadt möglich.
- Die Verlagerung des Betriebshofs des Garten-, Friedhofs- und Forstamts ist mit Blick auf ähnlich gelagerte Fälle in anderen Kommunen voraussichtlich nicht förderfähig.
- Die Sanierung der Cotta-Schule ist im Rahmen der Städtebauförderung ebenfalls nicht förderfähig, weil hierfür die Regelungen der Schulbauförderung Anwendung finden.

Die im Rahmen der Sanierung durchzuführenden Maßnahmen und der Fördermittelbedarf werden im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen ermittelt und dem Antrag auf Förderung zu Grunde gelegt.





Dr. Wolfgang Schuster

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