Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1360/2011
Stuttgart,
12/05/2011



Regelungen für Kinder mit Bonus-/Familiencard-Berechtigung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in freier Trägerschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.12.2011
12.12.2011
14.12.2011
15.12.2011



Beschlußantrag:

1. Für Einrichtungen, die in die städt. Bedarfsplanung/städt. Förderung aufgenommen sind, gelten für Elterngebühren ab dem 01.01.2012 die Erstattungsregelungen für die Bonus- und Familiencardbesitzer in der Anlage 1. Voraussetzung ist, dass die Träger verbindlich erklären, die entsprechenden städtischen Regelungen bei Bonus- und Familiencardbesitzern in ihren Einrichtungen zu übernehmen. 2. Für Kinder aus Haushalten mit Bonuscard, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, erhalten die freien Träger von Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.01.2012 für ihre geförderten Einrichtungen keinen städt. Essensgeldzuschuss mehr.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit den Gemeinderatsdrucksachen 146/2008 und 700/2009 „Stuttgarter Netze für alle Kinder“ wurde geregelt, dass Eltern/Kinder, die im Besitz einer Bonuscard sind in städt. Tageseinrichtungen keine Besuchsgebühr und nur ein reduziertes Essensgeld (1 € proEssen) bezahlen müssen. Mit der Gemeinderatsdrucksache 917/2008 wurde die dazu notwendige Änderung der städt. Gebührensatzung beschlossen.

Für die freien Träger wurde diese Regelung analog angewendet, wenn die Träger schriftlich erklärt haben, sich den städtischen Regelungen anzuschließen. Dabei werden maximal Elternbeiträge in Höhe von 120% des städt. Elternbeitrags erstattet.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 wurde eine Erhöhung der Besuchsgebühren beschlossen; dabei wurde erstmalig eine eigene Gebühr für Familiencardbesitzer eingeführt.

Wenn sich ein freier Träger ebenfalls dieser Regelung anschließt, erhält er für Familiencardbesitzer den Differenzbetrag zum Vollzahlerbetrag nach städt. Gebührensatzung zuzügl. max. 20% Aufschlag erstattet.

In der Gemeinderatsdrucksache 765/2011 „Fördergrundsätze Kindertageseinrichtungen ab 2012“ wurde unter Punkt 3 der Beschlussfassung die vorliegende Drucksache angekündigt. Die Gründe dafür sind, dass

1. Es sich bei den Gebührenerstattungen für Bonus-/Familiencardbesitzer nicht um Fördertatbestände sondern um Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Stuttgart handelt,

2. bei der Essensgelderstattung die Auswirkungen des Bildung- und Teilhabepakets berücksichtigt werden müssen.


Erstattung der Besuchsgebühren (s. Anlage 1)

Bei den Regelungen zur Gebührenerstattung für Bonus-/Familiencardbesitzern ergebnen sich keine Veränderungen gegenüber dem derzeitigen Verfahren.


Anteilige Erstattung der Kosten für das Mittagessen

Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen für Bonuscardinhaber mit BuT-Berechtigung in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft werden auf entsprechenden Nachweis direkt zwischen Trägern und Jobcenter abgerechnet.

Für Bonuscardinhaber ohne BuT-Berechtigung werden wie bisher 45 € pro Monat (städt. Essensgebühr unter Berücksichtigung des Eigenanteils) erstattet.

Der Eigenanteil von allen Bonuscardinhabern (mit und ohne BuT-Berechtigung) beträgt wie bisher 1 € pro Essen.


Essensgeldzuschuss

Unabhängig von der Kompensation der Einnahmeausfälle bei Bonuscardbesitzern erhalten derzeit die freien Träger nach den Fördergrundsätzen für allgemein zugängliche Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss von 1,10 € pro Essen, nach den Fördergrundsätzen für die Schulkindbetreuung einen Zuschuss von 1,30 € pro Essen.

Da bei Bonuscardinhabern mit BuT-Berechtigung die Kosten des Trägers bei entsprechendem Nachweis in voller Höhe anerkannt und abzüglich des Eigenanteils der Eltern erstattet werden können, erhalten die Träger ab 01.01.2012 für teilhabeberechtigte Kinder keinen Essensgeldzuschuss mehr.


Finanzielle Auswirkungen

Ab dem Jahr 2012 ist mit folgendem Minderbedarf für den städtischen Haushalt zu rechnen:

Wegfall der Kompensation von Einnahmeausfällen beim Essensgeld unter Berücksichtigung von 20 % für Bonuscardinhaber ohne BuT-Berechtigung
(248.000 Essen a 2,25 €)
rund 560.000 €
Wegfall des Essenszuschusses für Bonuscardinhaber mit
BuT-Berechtigung (248.000 Essen)
rund 270.000 €
Summerund 830.000 €



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat mitgezeichnet




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Verfahren Bonuscard/Familiencard ab 01.01.2012

Erstattung von Elterngebühren für Eltern die eine Bonuscard
bzw. Familiencard nachweisen




Für Stuttgarter Kinder, für die dem Träger eine gültige Bonuscard (für Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres ist die Bonuscard der Eltern/ Erziehungsberechtigten bzw. ab Vollendung des 6. Lebensjahres die Bonuscard des jeweiligen Kindes maßgebend) oder eine gültige Familiencard vorliegt, können die Elternbeiträge verringert werden.


Unter der Voraussetzung, dass der Träger dem Jugendamt die Übernahme der Regelungen zur Bonus-/Familiencard in seinen Einrichtungen schriftlich bestätigt hat werden ihm die entgangenen Einnahmen wie folgt erstattet:

· Der Erstattungsbetrag für die Betreuungsgebühr bei Kindern mit Bonuscard errechnet sich auf der Basis der städt. Gebührensatzung zuzüglich eines Aufschlags von max. 20 %, sofern die tatsächlichen Elternbeiträge höher sind, als die jeweiligen städtischen Gebühren. Hierbei ist maßgeblich, wie viele Kinder (bis unter 18 Jahren) im Haushalt leben.

· Für Kinder von Familiencardinhabern wird auf entsprechenden Nachweis (Vorlage der Familiencard und „Kontoauszug“ des jeweiligen Kalenderjahres), die Differenz zwischen der vergleichbaren städt. Gebühr ohne Familiencard zur Gebührt mit Familiencard zuzügl. eines Zuschlags von max. 20% erstattet. Hierbei ist maßgeblich, wie viele Kinder (bis unter 18 Jahren) im Haushalt leben. Die Erhebung der Reduzierungen erfolgt über eine zusätzliche Anlage des jährlichen Verwendungsnachweises, in der die Kinder namentlich und mit Bonuscard- oder Familiencardnummer aufgeführt werden müssen.


Bonuscard – 100 € - Zuschuss

Für jedes Stuttgarter Kind, für das eine Bonuscard nachgewiesen wird, erhält der Träger einen jährlichen Zuschuss von 100 €. Zuschussrelevant ist die Anzahl der am 1. März des Jahres angemeldeten Bonuscard-Kinder.

Der Zuschuss ist für Angebote und Maßnahmen aus den Bereichen Ernährung (inkl. Frühstücksangebot), Bewegung, Musik und Kultur zu verwenden. Die Ausgaben sind über einen jährlichen Verwendungsnachweis abzurechnen.


Zuschuss zum Essensgeld für teilhabeberechtigte Kinder

Der Zuschuss pro Essen beträgt bei allgemein zugänglichen Einrichtungen 1,10 € pro Essen und bei Einrichtungen, die nach der Schulkindbetreuungsrichtlinie gefördert werden 1,30 € pro Essen.

Für Bonuscardinhaber mit Bildungs- und Teilhabeberechtigung erhalten die Träger ab dem 01.01.2012 keinen Essensgeldzuschuss mehr.

Im Ganztagesbereich reduziert sich der Zuschuss pro Monat um 22 €, bzw. 26 €.
Bei Essensangeboten verbunden mit einer 6 stündigen Betreuung (Kindergarten), bei denen nicht an allen Tagen ein Essen in Anspruch genommen wird, reduziert sich der Zuschuss anhand der Anzahl von Essen, die vom Träger mit dem Jobcenter abgerechnet wurden.

Für Bonuscardinhaber ohne Bildungs- und Teilhabeberechtigung erhalten die Träger nach wie vor einen Essensgeldzuschuss nach den jeweils gültigen Fördergrundsätzen.


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