Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 478/2019
Stuttgart,
05/23/2019



Rahmenvereinbarung über die Reinigung der Straßenabläufe im Stadtgebiet Stuttgart
Lieferzeitraum: 1. Januar 2019 - 31. Dezember 2021




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.06.2019
06.06.2019



Beschlußantrag:

1. Der Vergabe des Rahmenvertrags zur Reinigung der Straßenabläufe im Stadtgebiet Stuttgart für die Jahre 2019 - 2021 an die Firma Rockstroh GmbH wird zugestimmt. 2. Der Gesamtaufwand in Höhe von bis zu 2.602.530 EUR brutto wird im Wirtschaftsplan 2019 und folgende Jahre durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (Erfolgsplan Kostenart 54820 und Kostenstelle 68160) gedeckt.




Begründung:


Allgemeines

Das Straßennetz der Landeshauptstadt Stuttgart verfügt über ungefähr 85.000 Straßeneinläufe zur Entwässerung. Die regelmäßige Entleerung und Reinigung der Straßenabläufe im Stadtgebiet Stuttgart ist die Voraussetzung für eine zuverlässige Ableitung von Niederschlagswasser von den öffentlichen Straßen und Plätzen.

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung wurde vom Tiefbauamt als Straßenbaulastträger beauftragt die Entleerung und Störungsbeseitigung durchzuführen. Hierzu steht dem Tiefbauamt 2019 ein Budget von 1.000.000 EUR/Jahr zur Verfügung.

Aufgrund von Beschwerden über verstopfte Einläufe und zur Vorsorge für die zunehmenden Starkregenereignisse im Stadtgebiet Stuttgart ist die Häufigkeit der Entleerung zu erhöhen. Für Teile der Routineentleerung im Stadtgebiet wurde die erforderliche Leistung durch die zentrale Beschaffungsstelle des Hauptamtes für die Jahre 2019 - 2021 ausgeschrieben.


Vergabe der Reinigungsleistung

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart beauftragte die Beschaffungsstelle des Haupt- und Personalamt mit der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Reinigung der Straßenabläufe im Stadtgebiet Stuttgart für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 - 31. Dezember 2021.

Die Ausschreibung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 9. August 2018 veröffentlicht. Darüber hinaus wurde das Verfahren im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart sowie auf www.stuttgart.de und www.bund.de publiziert.

Es gingen zwei Angebot ein, die Wertung erfolgte in 4 Stufen:

1. Wertungsstufe
Formelle Kriterien

Das Angebot der Firma Rockstroh GmbH ist form- und fristgerecht eingereicht worden. Es wurde vom SES Kanalbetrieb auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft.

Das Angebot der Firma Altenburg muss von der Wertung gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen werden, da das Änderungspaket nicht geladen und das Angebot nicht auf Grundlage dieses Änderungspaketes abgeben wurde.

2. Wertungsstufe
Eignungsprüfung

Die geforderten Erklärungen und Nachweise in Bezug auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde wurden von dem Bieter vollständig erbracht.

3. Wertungsstufe
Preisprüfung

Die Preisprüfung, dass die angebotenen Preise angemessen sind.

Bei den Angebotspreisen handelt es sich um marktübliche Preise nach § 4 VO PR Nr. 30/53.

Die, von der SES Kanalbetrieb vorab, erfolgte Schätzung des Preises hat sich im Nachhinein als zu gering dargestellt, daher kann der Preis der Rockstroh GmbH als angemessen bewertet werden.

4. Wertungsstufe
Wirtschaftlichkeit

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wurden die Einhaltung der Leistungsbeschreibung sowie der Preis zugrunde gelegt. Alleiniges Zuschlagskriterium war der Preis mit 100 %.

Anhand der bekannt gemachten Bedingungen hat die Firma Rockstroh GmbH ein wirtschaftliches Angebot abgegeben.

Die Firma Rockstroh GmbH ist als zuverlässiger und fachkundiger Vertragspartner bekannt. Es wird daher vorgeschlagen, den Zuschlag an die Firma Rockstroh GmbH zu erteilen.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zu zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.


Finanzielle Auswirkungen

Der finanzielle Gesamtaufwand beträgt für die Vertragslaufzeit vom 1. Januar 2019 - 31. Dezember 2021 2.602.530 EUR. Diese sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung gedeckt.

Die Kostenerstattung des Tiefbauamts für die Reinigung und Leerung der Straßenabläufe von derzeit 1.000.000 EUR/Jahr bleibt hiervon unberührt.



Beteiligte Stellen

Referat AKR

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

-

<Anlagen>



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