Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 828/2021
Stuttgart,
09/29/2021



Wirtschaftsplan 2022/2023 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
Stuttgart (SES)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
12.10.2021
06.12.2021
17.12.2021



Beschlußantrag:

1. Der Wirtschaftsplan 2022/2023 des Eigenbetriebs SES wird festgesetzt:

1. im Erfolgsplan (Anlage 2) mit

Erträgen von 121.184.500 122.153.500
und Aufwendungen von 119.856.500 120.366.500
und einem Jahresergebnis von 1.328.000 1.787.000

2. im Liquiditätsplan (Anlage 3)

2.1 Laufende Geschäftstätigkeit
mit Einzahlungen von 54.328.000 54.987.000

2.2 Investitionstätigkeit
mit Einzahlungen von 400.000 400.000 2.3 mit einem Finanzmittelbedarf von 30.070.700 39.598.000 2.4 Finanzierungstätigkeit
mit Einzahlungen von 60.948.700 70.676.000 2.5 mit einem Saldo des Liquiditätsplans von 0 0
3. ein Gesamtbetrag

3.1 der vorgesehenen Darlehen von 52.948.700 62.376.000

3.2 der vorgesehenen Verpflichtungs-
ermächtigungen von 77.279.000 90.363.200

4. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 20.000.000 20.000.000



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausführliche Begründung siehe Anlage 1.

Die Infrastruktur der kommunalen Abwasserwirtschaft stellt einen bedeutenden Vermögenswert der Daseinsvorsorge dar. Um die hohe Entsorgungssicherheit und Entsorgungsqualität weiter zu gewährleisten, sind moderne und effiziente Anlagen, ein hochentwickelter Stand der Technik und gut qualifizierte Mitarbeiter für ein leistungsfähiges Unternehmen notwendig. Steigende Anforderungen an den Klimawandel und wasserrechtliche Anforderungen, verbesserter Umweltschutz, energetische Optimierung, steigende Bau-, Rohstoff- und Energiepreise stellen die großen Herausforderungen an die Erfolgs- und Finanzplanung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) dar.
Im Wirtschaftsplan 2022/2023 der SES sind diese Herausforderungen mit Ausrichtung auf die Interessen der Bürger, die ökologischen, die betrieblichen und die finanzwirtschaftlichen Interessen ausgewogen berücksichtigt.
Im Jahr 2020 wurde das Eigenbetriebsrecht in Baden-Württemberg erneuert. Für den Wirtschaftsplan ergeben sich daraus neue Muster bzw. Anlagen ab 01. Januar 2023. Im vorliegenden Wirtschaftsplan ist dies mit den neuen Anlagen 3, 4 und 5 bereits umgesetzt.

Im Erfolgsplan sind für 2022 Erträge in Höhe von 121,1 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 119,9 Mio. EUR vorgesehen. Das Jahresergebnis in Höhe von 1,3 Mio. EUR soll der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt werden.

Für 2023 sind im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 123,9 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 121,7 Mio. EUR angesetzt. Das eingeplante Jahresergebnis in Höhe von 2,2 Mio. EUR soll ebenfalls der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

In 2020 wurde das Eigenbetriebsrecht in Baden-Württemberg erneuert. Für die Eigenbetriebe bedeutet dies, Änderung durch neue Muster bzw. Anlagen im vorliegendem Wirtschaftsplan spätestens ab 01. Januar 2023 entsprechend anzupassen. Im Wirtschaftsplan 2022/2023 der SES ist dies bereits durch

Die Anlage 3 Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung,

der Anlage 4 Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität und

der Anlage 5 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen umgesetzt.

Im Liquiditätsplan der Stadtentwässerung Stuttgart sind
aus laufender Geschäftstätigkeit ein Zahlungsmittelüberschuss in 2022 von 36,3 Mio. EUR und für 2023 von 44,8 Mio. EUR,
aus der Investitionstätigkeit ein Mittelabfluss in 2022 von 66,4 Mio. EUR und in 2023 von 84,4 Mio. EUR und
aus der Finanzierungstätigkeit ein Mittelzufluss in 2022 von 30,1 Mio. EUR und für 2023 von 39,6 Mio. EUR eingeplant.
Der Gesamtsaldo des Liquiditätsplan liegt in 2022 und 2023 ausgeglichen bei 0 EUR.

In der Stellenübersicht liegt die Anzahl der Planstellen für 2022 und 2023 bei 368,4 Stellen (Planjahr 2021: 362,4 Stellen).

Die Kassenkreditermächtigung für die Jahre 2022 und 2023 bleibt unverändert bei jeweils 20,0 Mio. EUR.

Seit 1. Januar 2020 betragen in der Landeshauptstadt Stuttgart das Schmutzwass-erentgelt 1,69 EUR pro m³ bezogene Frischwassermenge und die Niederschlags-wassergebühr 0,73 EUR pro m² Berechnungsfläche. Für das Planjahr 2022 soll das Schmutzwasserentgelt auf 1,66 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,70 EUR/m² reduziert werden. Ursächlich sind die zur Verfügung stehenden Kostenüberdeckungen der Vorjahre, die gemäß Kommunalabgabengesetz innerhalb von fünf Jahren wieder aufzulösen sind. Dazu wird die SES (in November 2021) eine gesonderte Beschlussvorlage einbringen.



Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Jürgen Mutz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Erfolgsplan
Anlage 3: Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung
Anlage 4: Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
Anlage 5: Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen
Anlage 6: Finanzierungsplan
Anlage 7: Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte
Anlage 8: Stellenübersicht


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