Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
207
1a
VerhandlungDrucksache:
589/2019 mit Ergänzung
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 25.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2018

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 17.07.2019, öffentlich, Nr. 380
Ergebnis: Beratung

Gemeinderat vom 18.07.2019, öffentlich, Nr. 189
Ergebnis: Vertagung

Verwaltungsausschuss vom 24.07.2019, öffentlich, Nr. 414
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit Änderung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 09.07.2019, GRDrs 589/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 7, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2018 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 525,7 Mio. EUR ab:


Ordentliche Erträge
3.719.648.505,17
EUR
Ordentliche Aufwendungen
3.213.824.406,92
EUR
Ordentliches Ergebnis
505.824.098,25
EUR
Außerordentliche Erträge
36.349.528,77
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
16.474.114,50
EUR
Sonderergebnis
19.875.414,27
EUR
Jahresüberschuss
525.699.512,52
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2018
133.885.796,44
EUR
Ergebnisverwendung:
Zuführung Stiftungskapital
-138.004,70
EUR
Entnahme Stiftungskapital
59.184,21
EUR
Summe Veränderungen Basiskapital
-78.820,49
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-505.243.815,39
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
-19.684.920,50
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-524.928.735,89
EUR
Zuführung zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
-1.065.231,39
EUR
Entnahme zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
373.275,25
EUR
Summe Veränderungen zweckgebundene Rücklagen
-691.956,14
EUR
Gesamtsumme Ergebnisverwendung
-525.699.512,52
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen: 2. Bilanz zum 31.12.2018 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
8.907.193,84
EUR
Sachvermögen
4.701.775.182,06
EUR
Finanzvermögen
5.116.898.988,79
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
551.087.175,46
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
10.378.668.540,15
EUR
Basiskapital
6.019.675.129,83
EUR
Rücklagen
2.719.482.492,56
EUR
Sonderposten
961.699.807,58
EUR
Rückstellungen
417.904.282,16
EUR
Verbindlichkeiten
167.903.103,03
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
92.003.724,99
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
10.378.668.540,15
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2018 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 389.383.276,82 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.618.342.426,78
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.012.930.423,35
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
605.412.003,43
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
53.270.558,46
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-248.015.019,99
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-194.744.461,53
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
410.667.541,90
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
-21.284.265,08
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-21.284.265,08
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
389.383.276,82
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2018
792.027.653,91
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-444.209.727,18
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
119.955.535,01
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
-54.826.450,36
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
65.129.084,65
EUR
4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2018)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2018
in die Ämterbudgets 2019
Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 133.885.796,44 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2018 in die Ämterbudgets 2019 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 658.141.857,47 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.

5. Im Haushaltsplan 2018 wird folgende über- und außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zugelassen:
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in der Begründung angegeben (vgl. Seite 12).

6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 23.568.788,61 EUR - Ziffer I.5 in Höhe von 25.265.190,29 EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)


Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.


7. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der
§§ 2 - 4 GemHVO aufgestellt.
Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 24.07.2019, GRDrs 589/2019 Ergänzung, mit folgendem

Beschlussantrag:

Aufgrund der Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss wird der Beschluss-antrag in Ziffer 2.2 neugefasst:

2. Bilanz zum 31.12.2018 (Anlage 2)

2.1 unverändert

2.2 Innerhalb der "Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses" werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 2, Seite 19, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.15) Mittel in Höhe von 1.082.709.889,57 EUR gebunden:

Parkmöglichkeiten 3.464.711,15 EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend 10.225.837,62 EUR
Risiko-Beteiligung an Stuttgart 21 23.471.119,06 EUR
Wohnungsbauförderung 13.337.371,74 EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung 43.060.850,00 EUR
Klinikum Stuttgart (Neubau Katharinenhospital) 200.000.000,00 EUR
Kulturelle Infrastruktur 196.500.000,00 EUR
(Opernsanierung, Lindenmuseum, Neuer Konzertsaal u. a.)
Erwerb der Wasserversorgung 110.000.000,00 EUR
Rosensteintunnel (Projektrisiken/Zusatzkosten) 35.150.000,00 EUR
Investitionszuschuss an SSB 57.500.000,00 EUR
Wohnraumoffensive Stuttgart 150.000.000,00 EUR

Radinfrastruktur 20.000.000,00 EUR
Klimaschutzfonds 200.000.000,00 EUR
Stärkung der SVV 20.000.000,00 EUR Die Ergänzung der GRDrs 589/2019 ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Vorab erinnert OB Kuhn an die vereinbarte Redezeit von jeweils drei Minuten.

StR Kotz (CDU) bekundet seine Freude über diesen "sehr guten Jahresabschluss", der es ermögliche, wichtige Projekte - Oper, Reagieren auf den Klimawandel - für die Zukunft abzusichern, die Grundsteuersenkung um ein Jahr zu verlängern und das Kapital der SVV etwas zu erhöhen. Seine Fraktion werde dem auf ihren Vorschlag hin ergänzten Beschlussantrag zustimmen.

Als gutes Zeichen empfindet es auch StR Winter (90/GRÜNE), dass der alte Gemeinderat in seiner letzten Sitzung eine Rücklage für eine Zukunftsaufgabe - weitergehende Maßnahmen für das Weltklima und das Klima in Stuttgart - beschließt.

Dagegen bedauert StR Körner (SPD), dass die Stadt den guten Jahresabschluss nicht dazu nutzt, um zentrale städtische Kernaufgaben - bei den BBS, der Feuerwehr, den Pflegeheimen und insbesondere der SSB-Infrastruktur - zu finanzieren. Statt in Aktien und Rentenpapieren sollte das SVV-Vermögen in die städtische Daseinsvorsorge investiert werden bzw. auch in eine Stuttgart-Zulage, um städtische Beschäftigte zu halten und neue zu gewinnen. Der letzte Punkt, warum seine Fraktion den Jahresabschluss ablehnen werde, sei die Grundsteuersenkung, die diejenigen belohne, die den größten Flächenverbrauch hätten.

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) räumt ein, dass sich ein Überschuss von über einer halben Milliarde Euro gut anhöre, wenngleich Überschüsse seit zehn Jahren nichts Neues seien. Doch spare man an der falschen Stelle, nämlich beim Personal, das dann fehle, um die finanzierten Projekte umsetzen zu können. Dies werde bei den 200 Mio. € für den Klimaschutz nicht anders sein als bei den 150 Mio. € für Wohnungsbau. Er kritisiert einmal mehr, dass der Antrag seiner Fraktionsgemeinschaft, den Klimanotstand auszurufen, bislang nicht beschlossen worden sei.

Der gute Jahresabschluss ermögliche, so StRin von Stein (FW), neben dem Thema Klima noch weitere wichtige Aufgaben bewältigen zu können, z. B. hinsichtlich des Wohnungsbaus, des Ausbaus des ÖPNV, der Schulsanierung und des Schulneubaus sowie der Schaffung der bis 2025 fehlenden 2.000 Pflegeplätze. Voraussetzung dafür sei jeweils ausreichendes Personal.

StR Dr. Oechsner (FDP) dankt allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern für die hervorragenden Zahlen. Seine Gruppierung stimme der Verwendung des Überschusses zu, bei der das Personal seiner Auffassung nach selbstverständlich berücksichtigt sei. Über die 20 Mio. € für die SVV könne man noch diskutieren.

Nach Ansicht von StR Klingler (BZS23) zeigten die Gewinne, dass man der Bürgerschaft und den Unternehmen zu viel Geld abgenommen habe. Das schwäche den Wohn- und Unternehmensstandort Stuttgart. Angesichts der Negativzinsen bei Termingeldern sollte die Finanzierung des ÖPNV auf andere Füße gestellt werden. Wichtig wäre auch eine Rücklage im Bereich Mobilität.

Nicht nachvollziehen kann StR Dr. Schertlen (SchUB), dass die Stadt trotz jahrelanger hoher Überschüsse ihrer Bürgerschaft zu erklären versuche, dass z. B. für den Nachtverkehr bei der U-Bahn, Wohnungsbau, Sanierung der Straßen oder Personal kein Geld vorhanden sei.

Für den erfreulichen Jahresabschluss dankt StR Brett (AfD) den Bürgern, Firmen, Mitarbeitern insbesondere in der Stadtkämmerei sowie dem früheren Finanzbürgermeister, der die Stadt schuldenfrei gemacht habe. Statt der erhöhten Rücklage hätte er es allerdings lieber gesehen, wenn mit dem Geld die Schulden der Eigenbetriebe getilgt worden wären. Und die Stadt sollte damit auch nicht am Kapitalmarkt spekulieren, sondern die Steuern senken, z. B. die Grundsteuer halbieren.

OB Kuhn wendet sich an StR Rockenbauch, dem er vorwirft, in Bezug auf den Klimaschutzfonds gezielt Desinformation zu verbreiten. Richtig sei vielmehr, dass die Verwaltung mit ihm an der Spitze ein Klimaschutzprogramm geschrieben habe und vorschlage, dies zu konkretisieren und dafür in den kommenden Doppelhaushalt 200 Mio. € einzustellen. Seines Wissens habe keine deutsche Stadt, die den Klimanotstand ausgerufen habe, dies konkretisiert und mit Mitteln für Sachkosten, Investitionen und Personal unterlegt. Nicht nachvollziehen könne er, dass die Fraktionsgemeinschaft gegen die Einrichtung des Klimaschutzfonds stimmen wolle.

Ebenfalls gegenüber StR Rockenbauch erinnert StR Winter daran, dass man gemeinsam einen Ausschuss für Klima und Umwelt geschaffen habe, in dem all dies diskutiert werden könne. Im Übrigen gehörten diese Themen in die Haushaltsplanberatungen.

StR Dr. Fiechtner (BZS23) äußert sich zur Flüchtlingspolitik und definiert die Bezeichnung "Flüchtlinge".

Seine Fraktion unterstütze die Absicht, für den Klimaschutzfonds 200 Mio. € zurückzulegen, betont StR Körner. Sie hätte sich allerdings gewünscht, dass die Verwaltung die in Zusammenhang mit dem Masterplan Klimaschutz vor fast zwei Jahren angekündigten konkreten Maßnahmen bereits vor der Sommerpause vorgelegt hätte. Dennoch lehne sie den Jahresabschluss ab, weil, wie er bereits dargelegt habe, die Grundsteuer gesenkt werden solle und dem Antrag, mit der Gewerkschaft über die Stuttgart-Zulage zu sprechen, nicht stattgegeben worden sei.

StR Rockenbauch stellt klar, dass seine Fraktionsgemeinschaft den Klimaschutzfonds an keiner Stelle abgelehnt habe. Sie halte ihn nur nicht für konkret genug. In diesem Zusammenhang müsse auch ein strukturelles Problem des Haushalts - das zur Planung und Umsetzung fehlende Personal - gelöst werden, da man andernfalls mit den 200 Mio. € nichts bewirken könne. Mit dem Ausrufen des Klimanotstands würde man zugleich das strategische Ziel beschließen, bis 2035 klimaneutral zu sein. Und hier sehe seine Fraktionsgemeinschaft sich in ihrem Recht beschnitten, einen Antrag auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu setzen.

StR Kotz macht darauf aufmerksam, dass OB Kuhn ohne die CDU-Fraktion keine Mehrheit für seinen Jahresabschluss erhielte.


Abschließend stellt OB Kuhn fest:

Der Gemeinderat beschließt die GRDrs 589/2019 in der ergänzten Fassung mit 38 Ja- und 14 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen mehrheitlich.

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