Ergebnis: Einbringung Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.05.2014, nicht öffentlich, Nr. 207 Verwaltungsausschuss vom 21.05.2014, nicht öffentlich, Nr. 157
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 11.04.2014, GRDrs 220/2014, mit folgendem Beschlussantrag: Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) jeweils in der aktuell gültigen Fassung in seiner Sitzung am 22.05.2014 folgende Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets Feuerbach 7 -Wiener Platz- beschlossen: