Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
182
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
25.07.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Klinikum Stuttgart: politische Verantwortlichkeiten
- Antrag Nr. 153/2018 vom 06.06.2018 (BZS23)
Vorgang: Gemeinderat vom 28.06.2018, öffentlich, Nr. 141
Ergebnis: Zurückstellung
Weitere Beratungsunterlage neben dem im Betreff genannten Antrag ist der gemeinsame Antrag der Gemeinderatsfraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und Freie Wähler, der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS und der Gruppierung FDP Nr. 233/2018 vom 25.07.2018. Beide Anträge sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
In seiner Einführung weist OB
Kuhn
darauf hin, dass das nach der Gemeindeordnung für die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses erforderliche Quorum von einem Viertel der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder - also 15 Mitglieder des Gemeinderats - noch nicht erreicht ist. Dies könne in einer Abstimmung - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - überprüft werden.
Weiter informiert er, dass ihm um 14 Uhr der gemeinsame Antrag Nr. 233/2018 der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, SÖS-LINKE-PluS, Freie Wähler und der FDP vorgelegt worden sei. Dieser Antrag unterscheide sich insbesondere im Untersuchungsumfang erheblich von Antrag Nr. 153/2018. Da der Antrag Nr. 233/2018 nicht auf der Tagesordnung stehe, werde er nun nicht explizit begründet. Was das Quorum anbelange, so sei hier eine Abfrage nicht erforderlich, da deutlich mehr als 15 ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderats diesen Antrag unterschrieben hätten.
Er kündigt eine Gemeinderatsdrucksache zu den Anträgen an, die nach der Sommerpause vorgelegt werden solle.
StR
Dr. Fiechtner
(BZS23) begründet zunächst den Antrag seiner Gruppierung. Im Hinblick auf den gemeinsamen Antrag Nr. 233/2018 merkt er an, seine Gruppierung werde überprüfen, ob das Vorgehen der Unterzeichner des Antrags mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen konform sei. In seinen Augen sei es nicht fair, diejenigen auszuschließen, die das Thema als allererste aufgebracht hätten.
OB
Kuhn
betont zum Verfahren, er werde über den Antrag Nr. 153/2018 nicht abstimmen lassen, sondern lediglich feststellen, ob er das nötige Quorum als Unterstützer aufbringe.
StR
Dr. Fiechtner
bittet, diese Abfrage geheim vorzunehmen. Ein solches Vorgehen, so OB
Kuhn
, müsse der Gemeinderat entscheiden.
Anschließend äußern sich die Vertreter der Fraktionen zur Thematik.
StR
Kotz
(CDU), StRin
Deparnay-Grunenberg
(90/GRÜNE), StR
Körner
(SPD), StR
Adler
(SÖS-LINKE-PluS), StR
Zaiß
(FW) und StR
Dr. Oechsner
(FDP) begründen ihren gemeinsamen Antrag und auch, warum sie den Antrag Nr. 153/2018 nicht unterstützen.
Dabei weist StR
Kotz
darauf hin, dass der Antrag Nr. 233/2018 deutlich weitergehe als der Antrag Nr. 153/2018, indem er bereits die Größe und Zusammensetzung des Gremiums festlege und die Frage des Vorsitzes anspreche. StR
Körner
erklärt für seine Fraktion, sie könne dem Antrag Nr. 153/2018 nicht beitreten, weil dieser in Bezug auf die Personalie Dr. Schmitz weniger klar gefasst sei als der gemeinsame Antrag. Für StR
Adler
ist der Antrag Nr. 153/2018 durch die Konstituierung des Akteneinsichtsausschusses im Zuge des Antrags Nr. 233/2018 obsolet. Er merkt mit Blick auf den Antrag Nr. 233/2018 an, dass der Ausschuss selbst festlegen werde, was er sehen wolle.
StR
Dr. Fiechtner
spricht zunächst der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN das Interesse an Aufklärung ab. Er widerspricht StR Körner, dass der Antrag Nr. 233/2018 wesentlich umfassender sei. Dadurch, dass der Name Dr. Schmitz explizit erwähnt werde, nehme man bereits eine Begrenzung vor. Gegenüber StR Adler betont er, natürlich seien dem Gemeinderat Akten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt worden, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum. Seiner Ansicht nach sei dies kein Ersatz für eine vollumfängliche Antwort der Verwaltung inklusive der Bürgermeister auf konkrete Fragen des Gemeinderats. Er wiederholt seinen mündlichen Antrag auf geheime Abstimmung des Antrags Nr. 153/2018, da man über eine geheime Abstimmung nicht offen abstimmen könne, ohne dass offensichtlich werde, wie im Weiteren abgestimmt würde.
StR
Brett
(AfD) fordert die Verwaltung auf, den Geheimhaltungsvermerk, den er für nicht sinnvoll und auch für rechtswidrig halte, bis zum 01.08.2018 aufzuheben. Erfolge dies nicht, werde ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Er finde es "hahnebüchen, dass die Opposition hier, die das Ganze über zwei Jahre lang vorgebracht hat, und immer wieder zur Diskussion brachte, ausgeschlossen werden soll". Er schließt seinen Redebeitrag mit der Aufforderung: "Herr Wölfle, egal wie das Verfahren ausgeht, Sie haben bewiesen, dass Sie versagt haben, treten Sie zurück oder werden Sie krank."
Diese Aufforderung bewirke bei ihm allein schon aus Anstandsgründen, dass er dem Antrag Nr. 153/2018 nicht zustimmen könne, erklärt StR
Dr. Schertlen
(STd). Den Antrag Nr. 233/2018 könne er dagegen unterstützen. Nichtsdestotrotz finde er das gesamte Vorgehen im Klinikumsskandal scheinheilig.
StR
Schupeck
(LKR) könnte den Antrag Nr. 233/2018 von der Intention her mittragen, doch hindere ihn die Tatsache, dass die Mitglieder des Ausschusses bereits festgelegt seien und er nicht darunter sei, daran.
An StR Brett wendet sich StRin
Deparnay-Grunenberg
mit deutlicher Kritik an seiner Aussage, gleichzeitig Akteneinsicht zu wollen und Rücktrittsforderungen zu stellen.
StR
Körner
weist darauf hin, dass die in Antrag Nr. 233/2018 vorgeschlagene Ausschussgröße absolut üblich sei. Die Sitzverteilung ergebe sich aus dem Auszählungsverfahren.
OB
Kuhn
führt aus, dass Akteneinsichtsausschüsse Minderheitenrecht des Gemeinderates seien. Aus diesem Grund habe sich die Verwaltung zurückgehalten. Er betont explizit, dass er es richtig finde, wenn ein solcher Ausschuss nun eingerichtet werde, und erinnert daran, dass er im Krankenhausausschuss am 20.07.2018 bereits deutlich gemacht habe, wie die Kontrolle der Verwaltung, unter anderem durch das Rechnungsprüfungsamt, funktioniert habe. All diese Aspekte müssten der Reihe nach aufgeklärt werden, dabei müsse auch über den Aspekt schneller Neuanfang beim Klinikum gesprochen werden.
Er werde auch über die Bitte im Antrag, einem Mitglied des Gemeinderats den Ausschussvorsitz zu übertragen, nachdenken. Formal könne zwar er hier entscheiden, doch werde er dies nicht in Anspruch nehmen. Schließlich sei es ein Recht des Gemeinderats, einen solchen Ausschuss einzurichten, auch wolle er die Aufklärungsabsicht nicht untergraben. Die staatsanwaltlichen Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, wobei die Stadt hierzu ohnehin nichts zu sagen habe.
Im Namen des Gemeinderats weist er die Äußerung von StR Brett, BM Wölfle möge zurücktreten oder krank werden, entschieden zurück. Ersteres zu fordern sei sein gutes Recht als Stadtrat, letzteres stehe ihm seines Erachtens jedoch nicht zu.
StR
Dr. Fiechtner
äußert sich zunächst kritisch dazu, dass im Referatsbereich entgegen einer früheren Zusage von BM Wölfle auch dessen Ehefrau beschäftigt ist. Zudem merkt er an, die Akteneinsicht solle nun auch "etwaige Verwicklungen anderer" zutage fördern. Von BM Wölfle erwarte er schon lange den Rücktritt.
StR
Schupeck
kündigt an, dass die ehemaligen und der aktuelle Vertreter der AfD für diesen Ausschuss eine Zählgemeinschaft bilden wollten, der dann aus seiner Sicht ein Sitz im Ausschuss zufallen müsste.
An dieser Stelle stellt StR
Körner
einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte. Dieser Antrag, so stellt OB
Kuhn
fest, wird bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.
Er gestattet StR Brett noch eine persönliche Erklärung zu seinem Redebeitrag. StR
Brett
weist Verhaltensrichtlinien durch OB Kuhn für Mitglieder des Gemeinderats zurück. Er sei der festen Überzeugung, dass BM Wölfle versagt habe und deshalb zurücktreten sollte. Und, "wenn er aus politischen Gründen dies wegen Krankheit" mache, wolle er dies nicht weiter prüfen.
BM
Dr. Mayer
informiert, nach der Gemeindeordnung werde über Sachbeschlüsse in der Regel offen abgestimmt. Wenn eine Mehrheit des Gemeinderats dies wünsche, könne auch geheim abgestimmt werden. Bei Wahlen indessen gelte der Grundsatz, dass diese geheim durchzuführen seien, es sei denn, dass kein einziges Mitglied des Gemeinderats der offenen Abstimmung widerspreche.
OB
Kuhn
stellt abschließend fest:
Der
mündliche Antrag von StR Dr. Fiechtner
(BZS23) auf geheime Abstimmung über Antrag Nr. 153/2018 wird bei 4 Ja-Stimmen mehrheitlich
abgelehnt
.
Dem
Antrag Nr. 153/2018
treten 4 Mitglieder des Gemeinderats bei. Damit ist das erforderliche
Quorum
von einem Viertel der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder - 15 Stadträtinnen und Stadträte -
nicht erreicht
.
Die Verwaltung wird nach der Sommerpause eine Gemeinderatsdrucksache zur Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses vorlegen.
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