2. Die Aufwendungen in Höhe von 2.260.000 Euro im Jahr 2024 und 2.906.000 Euro im Jahr 2025 werden im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
3. Die Aufwendungen für Kommunikation und Management in Höhe von 175.000 Euro im Jahre 2024 und 180.000 Euro im Jahr 2025 werden im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt. Begründung: Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds hat viele neue Ideen in Stuttgart gefördert und im Doppelhaushalt 2024/2025 wurden neue Mittel zur Verfügung gestellt. Die bestehende Förderrichtlinie des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds endete mit Abschluss des Aktionsprogramms Klimaschutz Ende des Jahres 2023 und wird wie geplant mit der vorliegenden Beschlussvorlage größtenteils unverändert neu beschlossen. In Anlage 1 befindet sich die neue Förderrichtlinie des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds, in Anlage 2 sind zur Information die Änderungen an der bisherigen Förderrichtlinie hervorgehoben. Finanzielle Auswirkungen
Für die Fortführung des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds ist im Jahr 2024 mit Aufwendungen von insgesamt bis zu 2.435.000 Euro und im Jahr 2025 mit Aufwendungen von insgesamt bis zu 3.086.000 Euro zu rechnen.
Die in dieser Vorlage dargestellten Aufwendungen werden im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen, Kontengruppen 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
Beteiligte Stellen Die Referate AKR, SWU und WFB haben mitgezeichnet. Dr. Frank Nopper Anlagen 1. Förderrichtlinie des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds 2. Vergleichsdokument mit hervorgehobenen Änderungen an der bestehenden Richtlinie <Anlagen> zum Seitenanfang