Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
295
7
Verhandlung
Drucksache:
160/2021
Neufassung
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
02.12.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Ausschreibung der Gewerbebauplätze Quartiere Q16.1, Q17 und Q18 im Baugebiet NeckarPark in Stuttgart-
Bad Cannstatt
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 12.11.2021, öffentlich, Nr. 170
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 16.11.2021, öffentl., Nr. 370
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 04.11.2021, GRDrs 160/2021 Neufassung, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Ausschreibung der drei neu zu bildenden städtischen Gewerbebauplätze mit
insgesamt ca. 4.962 m² abgehend vom unbebauten Grundstück der
Gemarkung Stuttgart-Bad Cannstatt
Flst. 2997/4 Hanna-Henning-Straße, Benzstraße -: 11 ha 51 a 23 m²
1.1 - Quartier Q16.1 Benzstraße ca. 14 a 25 m²
1.2 - Quartier Q17 Benzstraße ca. 12 a 20 m²
1.3 - Quartier Q18 Hanna-Henning-Straße,
Benzstraße ca. 23 a 17 m²
wird zugestimmt.
2. Den Auswahlkriterien zur Vergabe gegen Gebot bestehend aus
A1)
Kaufpreisgebot
(Mindestkaufpreis auf Grundlage des jeweiligen Verkehrswerts)
und
A2)
Erbbaurechtskonditionen
(Erbbauzins auf Grundlage des jeweiligen Verkehrswerts und Laufzeit
sowie
B) unter Abgabe eines
Konzepts
(Nutzung/Bebauung)
entsprechend den als Anlage 1, 2 und 3 beigefügten Exposés wird zugestimmt.
StR
Rockenbauch
(FrAKTION) begründet die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktionsgemeinschaft. Er bezieht sich auf einen Antrag aus dem Jahr 2020, wonach im NeckarPark maximal in Erbpacht vergeben werden soll. Zudem sieht er keine Eilbedürftigkeit, da eine Bebauung der betreffenden Grundstücke vor Mitte/Ende 2024 nicht möglich sei. Abzulehnen sei der Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt auch, weil der Gemeinderat noch keine Grundsatzentscheidung zur Bodenpolitik getroffen habe.
StRin
Fischer
(90/GRÜNE) stellt klar, dass es in der Vorlage darum gehe, beide Varianten - Verkauf und Erbbaurecht - alternativ auszuschreiben. Erst wenn die Ausschreibungsangebote geprüft worden sind, werde der Rat über die Vorgehensweise entscheiden. Sie wirbt um Zustimmung, auch, da diese Flächen vorrangig bebaut werden müssen, um als Lärmschutzriegel für die dahinterliegende Wohnbebauung zu dienen. StR
Conzelmann
(SPD) unterstützt die Ausführungen seiner Vorrednerin. Ferner widerspricht er der Aussage, es sei hier keine Eile geboten. Aus dem UA NeckarPark wisse man sehr wohl, dass die Zeitschiene für die Wohnbebauung kritisch ist. Seine Fraktion stimme der Vorlage heute gerne zu, um in die Ausschreibung zu kommen.
StR
Pantisano
(FrAKTION) wendet ein, von den bisherigen Ausschreibungen, die in den letzten zwei Jahren in Alternative zwischen Erbpacht und Verkauf gemacht wurden, erinnere er sich an eine einzige, die in Erbpacht vergeben wurde. Ein Verkauf sei für die Investor*innen immer attraktiver, weshalb es ein Placebo sei, auf die Alternative zu verweisen. Man bleibe daher dabei, die Vorlage abzulehnen.
StRin
von Stein
(FW) hingegen stimmt der Vorlage zu. Sie bittet die Verwaltung vor der Abstimmung dazu, eine Aussage zu machen zum Antrag Nr. 1367/2021 der Freien Wähler vom 29.11.2021, wonach geprüft werden soll, ob die Grundstücke Q16.1, Q17 und/oder Q18 geeignet wären, um als Werkstatt- und Logistikfläche für die Feuerwache 3 zu dienen, die in der Nachbarschaft gebaut wird. BM
Pätzold
antwortet, nach Rücksprache auch mit BM Fuhrmann werde man dies parallel zur Ausschreibung prüfen.
OB
Dr. Nopper
stellt abschließend fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 9 Nein-Stimmen mehrheitlich
wie beantragt.
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Faßnacht / pö
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