Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 549/2018
Stuttgart,
09/11/2018



Hauptklärwerk Mühlhausen
Erneuerung Vorklärung
Vorgezogene Massnahme Regenklärbecken
- Baubeschluss
- Vergabe von Planungsleistungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.09.2018
27.09.2018



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss

1.1



Der vorgezogenen Maßnahme zur Erneuerung der Vorklärung im Hauptklärwerk Mühlhausen auf der Grundlage der Planung des Ingenieurbüros Obermeyer Planen und Beraten, Neu-Ulm und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts, Stadtentwässerung vom 26. Juli 2018 mit Kosten in Höhe von 2.640.000 EUR wird zugestimmt.

1.2 Die Investition in Höhe von 2.640.000 EUR wird im Vermögensplan 2018 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projekt-Nummer

2. Vergabe von Planungsleistungen

2.1 Der Erweiterung der Ingenieurverträge um die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung bzw. um die Objektüberwachung für die Erneuerung der Vorklärung laut Begründung wird zugestimmt.

3. Vergabeermächtigung
Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens von 2.640.000 EUR für die vorgezogene Maßnahme zur Erneuerung der Vorklärung sämtliche erforderlichen Bauleistungen ohne erneute Beschlussfasssung der Gremien zu beauftragen.





Begründung:


Situation

Die mechanische Stufe im Hauptklärwerk Mühlhausen wurde im Jahre 1960 gebaut. 1999 erfolgte ein Umbau der Vorklärung. Dabei wurden die Rundbecken abgedeckt und gleichzeitig wurde ein Vorklärbecken zum Regenklärbecken umgerüstet. Nach nunmehr über 19 Jahren kontinuierlichem Betrieb in sehr aggressiver Atmosphäre besteht erheblicher Handlungsbedarf. Die Maschinen-, Prozess- und Verfahrenstechnik ist weitgehend abgenutzt und korrodiert.


Den Beschluss zur Planung bis Leistungsphase 7 der Erneuerung der Vorklärung hat der technische Ausschuss am 20. Februar 2018 gefasst (GRDrs1464/2017).


Umfang der vorgezogenen Maßnahme

Um die Belebungsbecken 07-12 (Bio Süd) erneuern zu können, müssen hierfür vorab die Voraussetzungen in den Vorklärbecken und dem Regenklärbecken der mechanischen Reinigungsstufe geschaffen werden. Eine hydraulische Nachrechnung der gesamten mechanischen Reinigungsstufe hat ergeben, dass die Kanäle deutlich unterdimensioniert sind. Die Kanäle und die darin befindlichen Durchflussmessungen müssen deshalb vorrangig vergrößert und hydraulisch optimiert werden. Die Maschinen-, Prozess- und Verfahrenstechnik des Regenklärbeckens muss ebenfalls erneuert und auf der Grundlage der aktuellen Betriebserfahrungen geändert werden. Eine neue Elektrotechnik wird vorübergehend in einem vorhandenen Container untergebracht.

Für die späteren Baumaßnahmen an den Belebungsbecken muss vorab auch eine betriebssichere Drosselung des Mischwasserzuflusses zur biologischen Reinigungsstufe nach der mechanischen Reinigungsstufe installiert werden. Die Umsetzung der vorgezogenen Maßnahme ist aufgrund weiterer Bautätigkeiten auf dem Gelände des Hauptklärwerks nur in der Zeit zwischen Ende 2018 bis Mitte 2019 möglich. Die Maßnahmen sind mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt. Die Regenentlastung muss danach bis ins Jahr 2026 zur Fertigstellung der Belebungsbecken 07-12 ständig betriebsbereit gehalten werden.


Zeitplan und derzeitiger Planungsstand

Die Ausführungsplanungen für die vorgezogenen Maßnahmen wurden im Mai 2018 abgeschlossen. Derzeit wird die Vergabe vorbereitet. Der Baubeginn ist nach heutigem Kenntnisstand für Ende 2018 geplant, so dass das sanierte Regenklärbecken einschließlich Entlastungskanal und Drosseleinrichtung sowie neuer Messeinrichtungen im Herbst 2019 wieder in Betrieb genommen werden können.


Die Erneuerungsarbeiten an den beiden Vorklärbecken erfolgen im Anschluss ab Herbst 2019.


Vergabe der Honoraraufträge

Die Auswahl der Ingenieurbüros erfolgte über ein VOF-Verfahren. Auf der Grundlage der vorliegenden Planungsergebnisse sollen das Ingenieurbüro Obermeyer GmbH (Objektplanung) und das Ingenieurbüro Eproplan GmbH (Elektroplanung) mit den weiteren Planungsleistungen (Bauüberwachung) beauftragt werden. Die Honorierung der zu beauftragenden Leistungen erfolgt nach HOAI auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung und beträgt bei der Leistungsphase 8 für die Leistungen der Objektplanung 531.500 EUR und für die Elektroplanung 383.000 EUR. Die bereits beauftragten Leistungen betragen insgesamt 1.098.000 EUR, so dass sich nunmehr ein Gesamthonorar (vorgezogene und nachfolgende Baumaßnahme) von 2.012.500 EUR ergibt.


Bürozu vergebende
Leistungen (HOAI)
zu vergebende Leistungen
(Euro)
Ing.-Büro
Obermeyer Planen und Beraten GmbH
Objektplanung und
Fachplanung
Leistungsphase 8
531.500,00 EUR
Ing.-Büro Eproplan GmbHFachplanung
Leistungsphase 8
383.000,00 EUR
gesamt
914.500,00 EUR

Grundlage ist die Honorarermittlung der Stadtentwässerung Stuttgart vom
2. Juli 2018 mit einem zu beauftragenden Honorar von 914.500 EUR. Hierin sind jeweils rd. 5 % für Unvorhergesehenes enthalten.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so ent-stehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.


Finanzierung / Kosten

Die Investitionen für die vorgezogene Maßnahme im Projekt „Erneuerung Vorklärung“ belaufen sich nach dem Kostenanschlag des Tiefbauamtes vom 10. Juli 2018 auf 2.640.000 EUR und werden im Wirtschaftsplan 2018/2019 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan I.13.6288.000.000) gedeckt. Darin enthalten sind auch die Baunebenkosten nach DIN 276 entsprechend der Kostengruppe 700. Die Gesamtinvestition für das Projekt „Erneuerung Vorklärung“ beläuft sich nach der Kostenberechnung des Tiefbauamtes vom 20. Dezember 2017 auf 13.000.000 EUR.

Die Partnerstädte Esslingen, Kornwestheim, Remseck und Fellbach beteiligen sich gemäß den Abwasseranschlussverträgen an den Bruttokosten für diese Investition ab 2015 mit einem Finanzierungsbeitrag von zusammen 20,875 % (zuvor 20,25 %).



Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

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