a) Das in 2.775.178 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital der SSB in Höhe von 142.000.000 EUR wird gegen Bareinlagen um 25.001.964 EUR auf 167.001.964 EUR erhöht.
b) Die Stadt Stuttgart verzichtet auf die Ausübung des Bezugsrechts für die neuen Aktien.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
d) Die SSB-Satzung wird hinsichtlich des Grundkapitals wie in der Begründung dargelegt geändert und neu gefasst.