Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 905/2019
Stuttgart,
11/14/2019



Regenüberlaufkanal (RÜK) Falkenstraße mit Zulaufkanal
in Stuttgart - Möhringen
- Baubeschluss mit Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.12.2019
05.12.2019



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss

Dem Neubau des Regenüberlaufkanals (RÜK) Falkenstraße mit einem Zulaufkanal nach den Plänen des Ingenieurbüros Auwärter und Rebmann vom 23. Mai 2019 und der Kostenermittlung des Tiefbauamts vom 6. November 2019 mit einem Aufwand von 3.600.000 EUR (RÜK 3.300.000 EUR und Zu- und Ablaufkanäle 300.000 EUR) wird zugestimmt.


2. Die Finanzierung ist im Wirtschaftsplan 2020/2021 der Stadtentwässerung bei der Projektnummer R 12-5932.01.000 in Höhe von 3.600.000 EUR vorgesehen. Hiervon werden Mittel in Höhe von 300.000 EUR bei den Projekten S 18-5932.03.000 für einen Zulaufkanal sowie einem Ablaufkanal S 18-5932.04.000 berücksichtigt.

2018 und früher 2019 2020 2021

176.100 EUR 60.000 EUR 1.900.000 EUR 1.463.900 EUR


3. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegeben Kostenrahmens von 3.600.000 EUR für den RÜK Falkenstraße mit Zu- und Ablaufkanal, sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zur Fortführung der Regenwasserbehandlung ist der Neubau des RÜK Falkenstraße unterhalb Sonnenbergs in Stuttgart - Möhringen mit einem Speicherraumvolumen von
330 m³ erforderlich. Mit diesem Umbau wird die Gewässergüte des Kohlbachs deutlich verbessert.

Unterhalb der Laustraße/Sonnenbühl in Stuttgart - Möhringen/Sonnenberg befindet sich ein Regenüberlauf (RÜ), der das mit Regenwasser stark verdünnte Überlaufwasser in den Kohlbach einleitet. Das gesamte Mischwasser wird künftig dem neuen RÜK zur Regenwasserbehandlung zugeführt.

Der 1. Bauabschnitt soll im Februar 2020 begonnen werden, für den 2. Bauabschnitt ist das Frühjahr 2021 geplant.

Der RÜK wird entsprechend dem aktuellen Stand der Technik mit einer betriebstechnischen Ausrüstung und Fernüberwachung versehen, deren Steueranlagen in einem Betriebsgebäude untergebracht werden.

Die Veröffentlichung der Bauleistungen des 1. Bauabschnittes erfolgte am 12. September 2019. Der Baubeginn ist für Februar 2020 vorgesehen. Zum Eröffnungstermin am 24. Oktober 2019 gingen 6 Angebote mit 2 Nebenangeboten ein. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 12 Monate.

Der Bezirksbeirat Möhringen ist am 12. August 2019 über die Maßnahmen informiert worden.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

keine

<Anlagen>



zum Seitenanfang