Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1558/2023
Stuttgart,
02/27/2024



Vertrag über die Anpassung der Baustelleneinrichtungsflächen und der Baustraße im Planfeststellungsverfahren „Rückbau Gleisvorfeld Stuttgart Hbf Logistikgleise (ohne Streckennummer) Planfeststellungsabschnitt PFA Logistikfläche"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.03.2024
19.03.2024
20.03.2024
21.03.2024



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stimmt zu, den „Vertrag über die Anpassung der Baustelleneinrichtungsflächen und der Baustraße im Planfeststellungsverfahren ‚Rückbau Gleisvorfeld Stuttgart Hbf Logistikgleise (ohne Streckennummer) Planfeststellungsabschnitt PFA Logistikfläche‘“ (künftig Baustraßenvertrag) mit dem vorgelegten Inhalt abzuschließen, und beauftragt die Verwaltung mit der Unterzeichnung und Umsetzung.



Begründung:


Bisherige Beschlüsse:
GRDrs 1266/2021

A. Ausgangslage B. Wesentlicher Inhalt des Baustraßenvertrages
Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen können im Rahmen der Umsetzung des künftigen Bebauungsplans zur Maker City entstehen. Dies setzt einen rechtswirksamen Bebauungsplan im Teilgebiet C1 Maker City voraus. Falls die bestehende Baustraße die künftig geplante Bebauung verhindert, muss sie zurückgebaut werden. Der Rückbau der bestehenden Baustraße ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

Mittel für die künftige Erschließungsstraße im Teilgebiet C1 Maker City werden vom Tiefbauamt voraussichtlich zum Doppelhaushalt 2026/2027 angemeldet. Dies gilt auch für mögliche, zusätzlich erforderliche Mittel wie z.B. das interimsweise Asphaltieren des Gehsteigs, um vorübergehend sich begegnenden Schwerlastverkehr zu ermöglichen. Gegebenenfalls müssen außerdem Interimsbaustraßen errichtet werden.

Das Tiefbauamt schätzt die dadurch entstehenden Zusatzkosten auf ca. 620.000 €. Bei den genannten Kosten in Höhe von 620.000 EUR handelt es sich derzeit lediglich um eine grobe Kostenschätzung, die sich erst im Zuge der weiteren Planungen konkretisieren lässt.

Im Haushalt 2024/2025 wird nach aktuellem Stand voraussichtlich kein Mittelbedarf erwartet.




Beteiligte Stellen

WFB, T, SWU

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Frank Nopper

Anlagen

Text Baustraßenvertrag mit Anhang

<Anlagen>



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