Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
254/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 04.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Sanierung Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße-
Satzung über die erste Erweiterung des
Sanierungsgebiets

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 01.12.2020, öffentlich, Nr. 461
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 15.12.2020, öffentlich, Nr. 498
Verwaltungsausschuss vom 16.12.2020, öffentlich, Nr. 590
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Gemeinderat vom 17.12.2020, öffentlich, Nr. 384
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Vertagung der Sitzung auf den 21.12.2020
Gemeinderat vom 21.12.2020, öffentlich, Nr. 407
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 19.01.2021, öffentlich, Nr. 13
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Verwaltungsausschuss vom 03.02.2021, öffentlich, Nr. 12
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 29.10.2020, GRDrs 254/2020, mit folgendem


Beschlussantrag:

1. Die bestehende Satzung des Sanierungsgebiets Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- wird um folgendes Sanierungsziel erweitert:
2. Es wird folgende Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets
Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- beschlossen:

§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Stuttgart-Botnang wird das bestehende Sanierungsgebiet Botnang 1
-Franz-Schubert-Straße- wie folgt erweitert:


Teilfläche 1:
Diese beinhaltet eine Teilfläche der Grünanlage auf dem Flst. 1984 zwischen der Sporthalle im Norden und der Grenze zu Flst. 1984/2 im Süden.

Teilfläche 2:
Flst. 63/1 Kauffmannstraße 28
Flst. 64 Kauffmannstraße 26
Flst. 64/1 Eltinger Straße 43
Flst. 65 Kauffmannstraße 41
Flst. 65/1 Eltinger Straße 45
Flst. 65/2 Kauffmannstraße 14
Flst. 66/3 Eltinger Straße - Grünanlage
Flst. 67 Kauffmannstraße - Weg
Flst. 67/1 Kauffmannstraße 24
Flst. 67/2 Kauffmannstraße 22
Flst. 67/3 Kauffmannstraße 20

Teilfläche 3:
Flst. 927 Griegstraße mit neuem Marktplatz

Teilfläche 4:
Flst. 1410/4 Beethovenstraße, Metzgerbach
Flst. 9548/5 Beethovenstraße, Metzgerbach


Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 17. August 2020. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften der §§ 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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