Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
26
16
Verhandlung
Drucksache:
254/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
04.02.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Sanierung Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße-
Satzung über die erste Erweiterung des
Sanierungsgebiets
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 01.12.2020, öffentlich, Nr. 461
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 15.12.2020, öffentlich, Nr. 498
Verwaltungsausschuss vom 16.12.2020, öffentlich, Nr. 590
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Gemeinderat vom 17.12.2020, öffentlich, Nr. 384
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Vertagung der Sitzung auf den 21.12.2020
Gemeinderat vom 21.12.2020, öffentlich, Nr. 407
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 19.01.2021, öffentlich, Nr. 13
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Verwaltungsausschuss vom 03.02.2021, öffentlich, Nr. 12
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 29.10.2020, GRDrs 254/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die bestehende Satzung des Sanierungsgebiets Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- wird um folgendes Sanierungsziel erweitert:
Schaffung bezahlbaren Wohnraums für untere und mittlere Einkommensbezieher in größtmöglichem Umfang und unter Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Förderprogramme der Stadt und des Landes.
2. Es wird folgende Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets
Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets
Im Stadtbezirk Stuttgart-Botnang wird das bestehende Sanierungsgebiet Botnang 1
-Franz-Schubert-Straße- wie folgt erweitert:
Teilfläche 1:
Diese beinhaltet eine Teilfläche der Grünanlage auf dem Flst. 1984 zwischen der Sporthalle im Norden und der Grenze zu Flst. 1984/2 im Süden.
Teilfläche 2:
Flst. 63/1 Kauffmannstraße 28
Flst. 64 Kauffmannstraße 26
Flst. 64/1 Eltinger Straße 43
Flst. 65 Kauffmannstraße 41
Flst. 65/1 Eltinger Straße 45
Flst. 65/2 Kauffmannstraße 14
Flst. 66/3 Eltinger Straße - Grünanlage
Flst. 67 Kauffmannstraße - Weg
Flst. 67/1 Kauffmannstraße 24
Flst. 67/2 Kauffmannstraße 22
Flst. 67/3 Kauffmannstraße 20
Teilfläche 3:
Flst. 927 Griegstraße mit neuem Marktplatz
Teilfläche 4
:
Flst. 1410/4 Beethovenstraße, Metzgerbach
Flst. 9548/5 Beethovenstraße, Metzgerbach
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 17. August 2020. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften der §§ 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
zum Seitenanfang