1. | Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2020 in der vorgelegten Form fest. | |
1.1 | Bilanzsumme | 92.932.851,63 EUR |
1.1.1 | Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- Rechnungsabgrenzungsposten | 84.182.128,59 EUR
8.742.145,20 EUR
8.577,84 EUR
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1.1.2 | Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
- die Rechnungsabgrenzungsposten | 32.054.847,70 EUR
33.549.443,84 EUR
4.461.090,22 EUR
22.835.255,29 EUR
32.214,58 EUR |
1.2 | Gewinn- und Verlustrechnung | |
1.2.1 | Der Jahresfehlbetrag beträgt | - 893.690,07 EUR |
1.2.2 | Summe der Erträge | 56.508.880,92 EUR |
1.2.3 | Summe der Aufwendungen | 57.402.570,99 EUR |
1.3 | Der Jahresfehlbetrag 2020 wird durch die Entnahme aus der Gewinnrücklage ausgeglichen. | - 893.690,07 EUR |
2. | Die Zuschüsse des Rechtsträgers für Tilgungsleistungen in Höhe von
werden in die Kapitalrücklage eingestellt.
| 641.278,77 EUR |
3. | Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2020 entlastet.
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4. | Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wird die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young beauftragt.
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