Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
22
7
Verhandlung
Drucksache:
340/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
09.02.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Planung der Freianlagen im Teilgebiet C1 (Maker-City) im Stadtbez. Stuttgart-Nord, - Durchführung VgV-Verfahren, - Beauftragung von Planungsleistungen,
- Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 31.01.2023, öffentlich, Nr. 27
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 07.02.2023, öffentlich, Nr. 43
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Verwaltungsausschuss vom 08.02.2023, öffentlich, Nr. 51
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 19.01.2023, GRDrs 340/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Vom Bericht zum Stand des Projekts (siehe Begründung) wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das zur Vergabe der Planungsleistung zur Herstellung der Freianlagen notwendige VgV-Verfahren mit Ideenteil durchzuführen. Die Kostenschätzung für die Planungsleistungen (Leistungsphase 1 bis 9) zur Herstellung der Freianlagen beläuft sich gemäß Anlage 3 auf insgesamt rund 1.877.000 Euro brutto.
3. Stufenweise Beauftragung
Die Verwaltung wird ermächtigt, ohne eine erneute Beschlussfassung das aus dem Vergabeverfahren zum gesamten Leistungsbild hervorgegangene Büro mit der Planung von Leistungsphase 1 bis 3 (Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung) mit Kosten in Höhe von maximal 590.000 EUR brutto zu beauftragen.
4. Von der Beauftragung des Büros Klotz und Dressel als externer Verfahrensbetreuer des VgV-Verfahrens wird Kenntnis genommen. Die Kosten belaufen sich auf 15.000 Euro brutto.
5. Die Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 400.000 EUR brutto aus den Beschlussziffern 3 und 4 werden im Teilergebnishaushalt THH 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
Der erforderlichen überplanmäßigen Mittelbewilligung in Höhe von 400.000 Euro brutto im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnishaushalt THH 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen entsprechend der Darstellung in Beschlussziffer 5 wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt aus den im Teilergebnishaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft innerhalb der Deckungsreserve veranschlagten Mitteln für das Stadtquartier Rosenstein (Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen).
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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