Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 254/2020
Stuttgart,
10/29/2020



Sanierung Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße-
Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat West
Bezirksbeirat Botnang
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.12.2020
01.12.2020
08.12.2020
15.12.2020
16.12.2020
17.12.2020
19.01.2021
03.02.2021
04.02.2021



Beschlußantrag:

1. Die bestehende Satzung des Sanierungsgebiets Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- wird um folgendes Sanierungsziel erweitert:

Schaffung bezahlbaren Wohnraums für untere und mittlere Einkommensbezieher in größtmöglichem Umfang und unter Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Förderprogramme der Stadt und des Landes.


2. Es wird folgende Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets
Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- beschlossen:


§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Stuttgart-Botnang wird das bestehende Sanierungsgebiet Botnang 1
-Franz-Schubert-Straße- wie folgt erweitert:


Teilfläche 1:
Diese beinhaltet eine Teilfläche der Grünanlage auf dem Flst. 1984 zwischen der Sporthalle im Norden und der Grenze zu Flst. 1984/2 im Süden.






Teilfläche 2:
Flst. 63/1 Kauffmannstraße 28
Flst. 64 Kauffmannstraße 26
Flst. 64/1 Eltinger Straße 43
Flst. 65 Kauffmannstraße 41
Flst. 65/1 Eltinger Straße 45
Flst. 65/2 Kauffmannstraße 14
Flst. 66/3 Eltinger Straße – Grünanlage
Flst. 67 Kauffmannstraße – Weg
Flst. 67/1 Kauffmannstraße 24
Flst. 67/2 Kauffmannstraße 22
Flst. 67/3 Kauffmannstraße 20

Teilfläche 3:
Flst. 927 Griegstraße mit neuem Marktplatz

Teilfläche 4:
Flst. 1410/4 Beethovenstraße, Metzgerbach
Flst. 9548/5 Beethovenstraße, Metzgerbach


Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 17. August 2020. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.


§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften der §§ 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.









Begründung:


Zu Beschlussantrag 1

In den bisherigen Zielen der Sanierung Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- ist u. a. „die Stärkung der Wohnfunktion durch Erhaltung des vorhandenen (Miet-) Wohnraums und Ergänzung durch ein Wohnungsangebot für spezielle Nachfragebedarfe, wie zum Beispiel familien- und altengerechte Wohnungen“ genannt, diese bilden jedoch keine
ausreichend rechtliche Basis für die Einforderung von gefördertem Wohnungsbau bei Neubauvorhaben und leer gezogenen Bestandswohnungen. Mit der Ergänzung der Sanierungsziele wird eine Grundlage geschaffen, auf der die Stadt künftig bei Bedarf intervenieren kann.


Zu Beschlussantrag 2

Das Sanierungsgebiet soll wie folgt erweitert werden:

Teilfläche 1:

Zur Neugestaltung des Spielplatzes an der Kauffmannstraße/Belauweiher ist es erforderlich, die Teilfläche 1 zur Abrundung der Maßnahme mit einzubeziehen.


Teilfläche 2:

Der Teilbereich war Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen, wurde aber zunächst nicht in die Abgrenzung der förmlichen Festlegung aufgenommen, da für diesen Bereich insgesamt ein geringerer und wenig umfangreicher Sanierungsbedarf festgestellt wurde. Dennoch wiesen die vorbereitenden Untersuchungen einzelne Gebäude mit schlechtem Erhaltungszustand als stadtbildprägend aus. Der z. T. modernisierungsbedürftige Zustand der Gebäude im Erweiterungsbereich wird als städtebaulicher Missstand eingestuft. Aufgrund aktueller Hinweise zur Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer werden die Grundstücke in das Sanierungsgebiet aufgenommen.


Teilfläche 3:

Der neue Marktplatz und seine Zufahrt von Osten über die Griegstraße wurden zunächst von der förmlichen Festlegung ausgespart, weil der Marktplatz vor förmlicher Festlegung vom Tiefbauamt gestaltet wurde und es somit keinen Bedarf gab, ihn in das Sanierungsgebiet aufzunehmen. Auch weitere bauliche Eingriffe im Sinne von nachträglichen Änderungen der neugestalteten Fläche sind als Sanierungsmaßnahmen nicht möglich. Nunmehr stellte sich heraus, dass der Marktplatz als zentrale Kommunikationsfläche im Sanierungsgebiet notwendig ist, um Projekte des Verfügungsfonds verwirklichen zu können, wie zum Beispiel Stände beim traditionellen Kuckucksfest. Da in diesen Fällen die Griegstraße ebenso als Festgelände miteinbezogen wird, soll auch sie in die Erweiterung des Sanierungsgebiets einbezogen werden.


Teilfläche 4:

Die beiden Grundstücke sowohl der Gemarkung Botnang (Flst. 1410/4) als auch der Gemarkung Stuttgart (Flst. 9548/5) werden derzeit noch als Ausstellungsfläche für die Automobil-Firma SEAT genutzt, die ihren Verkaufsstandort bis 1. Januar 2020 im nahegelegenen Gebäude Beethovenstraße 9 hatte. Nunmehr plant die Stadt, dieses Grundstück zu entsiegeln und einen Bürgerpark anzulegen, der zugleich Möglichkeiten für eine Außenanlage des neuzubauenden Hauses der Jugend bilden soll. So sollen dort
ein Backhaus für Brot, eine Tischtennisplatte, Sitzgruppen, Grillstellen, eine Basketballfläche (z. B. mit nur einem Korb) sowie Sportgeräte für die Außenanlage eingerichtet werden.

Sinnvollerweise sollte die Zufahrt zum Parkplatz der Tennisschule an den Waldrand verlegt werden. So könnte der Bürgerpark direkt vom Haus der Jugend erreicht werden ohne das trennende Element der Zufahrtsstraße. Im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens wird die Lage der Straße geklärt werden. Der Bürgerpark soll allen Einwohnern Botnangs zu Gute kommen. Das Haus der Jugend könnte somit auch ein Haus für alle werden. Die Förderfähigkeit eines solches Bürgerparks ist zum gegebenen Zeitpunkt mit dem Fördergeber zu klären.

Die Sanierungsziele der Satzung zur Festlegung des Sanierungsgebiets (GRDrs 143/2016) gelten unverändert auch für die Erweiterungsbereiche. Ebenso das neue Sanierungsziel gemäß Ziff. 1 des Beschlussantrags.


Finanzielle Auswirkungen

Das Verfahren wurde 2016 in das Landessanierungsprogramm (LSP) mit einer Finanzhilfe von 1,5 Mio. € aufgenommen. Der genehmigte Förderrahmen beträgt bisher 2,5 Mio. €. Eine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach § 149 BauGB liegt vor. Weitere Aufstockungsanträge sollen gestellt werden.



Beteiligte Stellen

Keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Lageplan zur Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets Botnang 1 -Franz-Schubert-Straße- vom 17. August 2020 (Verkleinerung)

<Anlagen>



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