Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
753/2014
GZ:
AK 0501-04
Sitzungstermin: 04.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:BM Wölfle
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Stellenplanrelevante Entscheidungen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2016

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 03.12.2014, öffentlich, Nr. 386

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 14.11.2014, GRDrs 753/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 werden insgesamt 59,1339 Stellen geschaffen.
Davon im Teilstellenplan
- des Amts für Liegenschaften und Wohnen 1,0 Stelle (vgl. Anlage 6).
- des Rechtsamtes 0,1 Stelle (vgl. Anlage 7).
- des Amts für öffentliche Ordnung 0,5 Stelle (vgl. Anlage 8).
- des Amts für Umweltschutz 1,0 Stelle (vgl. Anlage 9).
- des Schulverwaltungsamtes 2,5 Stellen (vgl. Anlagen 10 bis 12).
- des Sozialamtes 13,8 Stellen (vgl. Anlagen 13 und 14).
- des Jugendamtes 36,9839 Stellen (vgl. Anlagen 15, 16 und 24).
- des Gesundheitsamtes 0,25 Stelle (vgl. Anlage 17).
- des Gesamtpersonalrates 3,0 Stellen (vgl. Anlage 18).

2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 werden die KW-Vermerke an 12,3 Stellen verlängert (vgl. Übersicht Anlage 2) und an 7,22 Stellen entfallen die KW-Ver- merke (vgl. Übersicht Anlage 3).

4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 werden KW-Vermerke an 2,05 Stellen neu angebracht (vgl. Übersicht Anlage 4).

5. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 werden 6,125 Stellen gestrichen (vgl. Übersicht Anlage 5).

6. Stellenplanrelevante Veränderungen im Teilstellenplan des Jobcenters werden gesondert mit der GRDrs "Jobcenter, Geschäftsplan 2015" beraten und beschlossen.


Unter Hinweis auf die gestrige Beratung des Verwaltungsausschusses im Kontext zum kleinen Stellenplanverfahren verliest BM Wölfle eine notwendige Ergänzung des Beschlussantrags der GRDrs 753/2014:

"Der Ermächtigung zur Nachbesetzung von Freistellungen der örtlichen Personal- räte in der gestern im VA beschlossenen Fassung wird zugestimmt. Dies bein- haltet im Wesentlichen, dass die zusätzlichen Freistellungen nach neuem LPVG in den Kategorien 1 und 2 (also Bereiche mit Dienstplan, gesetzlichen oder vertraglichen Personalbemessungsgrundsätzen und vom Gemeinderat beschlos- senen Stellenschlüsseln) vollständig nachbesetzt werden können. Zusätzliche Freistellungen in den übrigen Bereichen können zu 50 % nachbesetzt werden. Diese Regelung gilt zunächst befristet bis Ende des Jahres 2018."

Dies bedeute, dass im Gesamtpersonalrat 100 % der Stellen nachbesetzt werden und in den örtlichen Personalräten im Durchschnitt 62,5 %.

StRin Ripsam (CDU) erklärt, ihre Fraktion werde sich hinsichtlich des Gesamtperso- nalrats dem Vorschlag der Verwaltung anschließen; es gehe dabei um das durch die Landesregierung beschlossene Landespersonalvertretungsgesetz. Das große Manko dieses Gesetzes liege darin, dass die Landesregierung nicht auch die entsprechenden finanziellen Ressourcen nach dem Konnexitätsprinzip zur Verfügung gestellt hat, um die Stellen auch entsprechend besetzen zu können. Der Schaffung der drei Stellen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, stimme ihre Fraktion zu. Die Stadträtin bittet namens ihrer Fraktion zu Ziffer 1 des Beschluss- antrags um getrennte Abstimmung zum letzten Spiegelstrich (Gesamtpersonalrat).

StR Pätzold (90/GRÜNE) weist darauf hin, dass sich eine Arbeitsverdichtung in den Ämtern nicht nur durch die Freistellungen auf der Grundlage des neuen Personal- vertretungsgesetzes, sondern auch durch gestiegenen Arbeitsumfang und gestiegene Ansprüche ergibt. Hierüber sei in den Haushaltsplanberatungen zu diskutieren.
Nichtsdestotrotz habe seine Fraktion den von BM Wölfle verlesenen Vorschlag gemacht, einen Teil dieser Stellen zu ersetzen, um auch die Arbeit in den Ämtern aufrechtzuerhalten. Deshalb werde seine Fraktion der GRDrs 753/2014 mit diesem Zusatz zustimmen.


StR Körner (SPD) kündigt ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage mit der von BM Wölfle vorgetragen Ergänzung an. Unter Bezug auf die gestrige Bera- tung des Verwaltungsausschusses legt er dar, beim Amt für öffentliche Ordnung sei es seiner Fraktion wichtig gewesen, dass die Situation bei den Baustellen in den Blick genommen wird. Seine Fraktion sei froh, dass die Verwaltung angekündigt hat, über eine Ermächtigung hier Möglichkeiten zu schaffen.

Beim Gesundheitsamt hätte man sich schon jetzt zwei halbe Stellen für die Gesund- heitsversorgung von Flüchtlingen gewünscht. Man nehme aber die Haltung der Verwaltung zur Kenntnis, dass abgewartet werden solle, was Bund und Land hierzu noch vereinbaren werden. Wenn diese Vereinbarungen getroffen seien, hoffe seine Fraktion, dass dann in Stuttgart auch schnell die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden können.

Noch wichtiger aber und grundsätzlich bedeutend sei die Frage der Nachbesetzung von freigestellten Personalräten, und zwar von örtlichen Personalräten in den jeweiligen Ämtern der Stadt. Dies sei wichtig, da die freigestellten Personalrats- mitglieder in ihren Ämtern ihre bisherige Arbeit nicht mehr machen könnten. Wenn hier keine Nachbesetzungen ermöglicht würden, bedeute dies, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern diese Arbeit mit erledigen müssten.

Den ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung, nur die drei Stellen des Gesamt- personalrats in den betroffenen Ämtern nachzubesetzen, halte seine Fraktion für eine "Misstrauenserklärung" gegenüber der Arbeit der Personalrätinnen und Personalräte in den örtlichen Personalräten der Landeshauptstadt. Wenn von der jahrelang geübten Praxis abgewichen werde, dass die Ämter aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses aus dem Jahr 2000 Nachbesetzungen wegen Freistellungen selbst vornehmen, wirke sich dies nachteilig auf die Bereitschaft von Kolleginnen und Kollegen aus, sich in den jeweiligen Personalrat wählen zu lassen.

Seine Fraktion könne nicht nachvollziehen, warum die Verwaltung sich von der seit 14 Jahren üblichen Praxis der Ermächtigungen verabschieden wolle. Dies sei vielleicht das Verhalten eines Arbeitgebers, der die soziale Marktwirtschaft und die Mitbestimmung nicht so wichtig finde. Seine Fraktion sei aber der Meinung, dass die grundgesetzlich geschützte Mitbestimmung etwas sehr Positives und sehr Wichtiges sei. Die Arbeit der Personalrätinnen und Personalräte müsste auch deshalb gewür- digt werden, weil die Stadt auch in Zukunft, wenn die finanzielle Situation vielleicht nicht so gut sei, dringend auf Personalratsmitglieder angewiesen sei, die auch in die Verantwortung gingen und die für die Verwaltung gute Gesprächspartner seien, wenn es z. B. darum gehe, auch über Einsparungen oder Ähnliches zu sprechen.

Unter Hinweis auf eine von der Verwaltung durchgeführte Umfrage bei anderen Städten zur Nachbesetzung von Stellen könne seine Fraktion nicht nachvollziehen, warum die Landeshauptstadt von der bisherigen Praxis der Nachbesetzung abrücke, da keine der angefragten Städte von der bisher üblichen Praxis abweiche. An OB Kuhn gewandt appelliert StR Körner, dieses Vorgehen nochmals zu überdenken. Seine Fraktion hoffe auf ein positives Signal und darauf, dass beim kommenden Doppelhaushaltsplan 2016/2017 die jetzt noch fehlenden vier Stellen dann möglicherweise auch in einem Verwaltungsvorschlag enthalten seien. Seine Fraktion werde heute der Vorlage mit der Ergänzung zustimmen.

Für die Verwaltung und ihn persönlich sei der von der Verwaltung gemachte Vorschlag "weder tatsächlich noch vielleicht ein Anschlag oder eine Inzweifelstellung der Freistellung und der Arbeit der freigestellten Kolleginnen und Kollegen", betont OB Kuhn. Es müsse aber in finanzieller Hinsicht auf das Gesetz reagiert werden, nachdem die Landesregierung dazu verkündet habe, dass es keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinden bedeuten würde; diese Aussage treffe aber nicht zu, denn das Gesetz koste die Gemeinden selbstverständlich zusätzliche Stellen.

Der Vorsitzende erinnert daran, dass die Verwaltung kurz vor der Wahl des neuen Gesamtpersonalrats einen Vorschlag gemacht hat, wie man durch eine Umorganisation mit weniger Stellen auskommen könnte. Dieser Vorschlag sei jedoch abgelehnt worden, was dazu geführt habe, dass die Verwaltung den Vorschlag mit den drei Stellen gemacht habe. Jetzt komme noch die von BM Wölfle vorgelesene Ergänzung hinzu. Dass in anderen Städten anders verfahren werde, ändere nichts an der grundsätzlichen Problematik, dass das Land ein Gesetz verabschiedet, sich aber um die Finanzierung nicht gekümmert hat.

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) kündigt an, seine Fraktionsgemeinschaft werde der Vorlage unter Zurückstellung von Bedenken zustimmen. Während hinsichtlich der Stellen des Gesundheitsamts noch eine Erwartung an das Land bestehe, müsse, was die vollständige Nachbesetzung der Stellen freigestellter Personalratsmitglieder betreffe, deutlich festgestellt werden, dass es "schon abenteuerlich ist, was sich der Gesetzgeber hier leistet". Wenn es die Landes- regierung ernst meine mit der Mitbestimmung, hätte sie auch zumindest für einen Finanzierungsbeitrag sorgen müssen.

An den Vorsitzenden gewandt erinnert der Stadtrat an dessen Aussagen, dass beim Personal "die Zitrone eigentlich ausgequetscht" sei und dass man sich strukturell nicht nur bei den Investitionen, sondern auch bei der Qualität und der Leistungs- fähigkeit im Personalkörper eigentlich "runtergespart und teilweise kaputtgespart" habe. Mit der heutigen Beschlussfassung werde der Sinn einer guten Idee unterlaufen, indem nicht die vollständige Nachbesetzung auch bei den örtlichen Personalräten beschlossen werde. Personalräte würden benötigt, da durch Mitbestimmung Entscheidungen effizienter und die Leistungsqualität der Verwaltung gesteigert würden und auch Geld gespart würde.

Bedauerlich sei es, dass die Anträge der SPD-Gemeinderatsfraktion und seiner Fraktionsgemeinschaft im Verwaltungsausschuss keine Mehrheit bekommen haben, so StR Rockenbauch. Der Vorschlag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werde heute mitgetragen. Seine Fraktionsgemeinschaft habe aber die klare Erwartung, dass in den Haushaltsplanberatungen nachgeholt werde, was heute nicht geschafft wird. Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS erwarte dazu einen Vorschlag der Verwaltung.

Ihre Fraktion werde der GRDrs 753/2014 mit der von BM Wölfle vorgelesenen Ergänzung zustimmen, lässt StRin von Stein (FW) wissen. Unproblematisch sei es bei den ganzen Stellen, zu denen es ausführliche Diskussionen in den Fachaus- schüssen gegeben habe. Jetzt gehe es nochmals um eine Stellungnahme zu den weiteren zu schaffenden Stellen, welche die Nachbesetzung für die örtlichen Personalräte betreffen. Kritisch äußert sie sich hinsichtlich des Konnexitätsprinzips dazu, dass die Verwaltung und der Gemeinderat in weiten Teilen die erforderlichen Nachbesetzungen ermöglichen müssen.

StR Klingler (FDP) bemerkt, der Vorlage mit den im Verwaltungsausschuss herbei- geführten Änderungen könne zugestimmt werden. Seine Fraktion habe sich immer wieder dafür eingesetzt, dass vor allem für die örtlichen Personalräte Nachbesetzun- gen stattfinden. Seine Fraktion halte die Novellierung des Landespersonalvertre- tungsgesetzes für gut; die Aussage seitens des Landes, dass die Umsetzung nichts koste, sei aber "äußerst kurios", da zwar das Land keine Kosten habe, die Städte jedoch entsprechende Mittel bereitstellen müssten. Angesichts der finanziellen Situation der Stadt sei die Nachbesetzung möglich.

Da ein effektiver und guter Personalrat die Verwaltung besser mache, sei seine Fraktion der Ansicht, dass man noch weitergehen müsse. Auch bei den örtlichen Personalräten seien die 11,6 Stellen für die Nachbesetzung notwendig. In einem weiteren Schritt müsse auch über das Büropersonal diskutiert werden. Er hoffe, dass diese beiden Themen in den nächsten Haushaltsplanberatungen angespro- chen werden. Nachdem das vom Land erneuerte Gesetz erlassen sei, müsse man sich jetzt Möglichkeiten der Umsetzung überlegen.

StR Prof. Dr. Maier (AfD) signalisiert die Zustimmung der AfD zur Vorlage, allerdings zumindest in zwei Punkten nicht ohne Unbehagen. Zum einen gehe es um die sehr moderaten Anhebungen der Stellenpläne für das Amt für öffentliche Ordnung und das Gesundheitsamt. Hier wären umfangreichere Stellenschaffungen wünschens- wert gewesen. Zum anderen sehe die AfD die sich perspektivisch verschlechternde Finanzlage der Stadt, die es geboten erscheinen lasse, nicht aus dem Vollen zu schöpfen, sondern nur die absolut unabweisbaren Mehrbedarfe durch die Neuschaffung von Stellen zu befriedigen.

Was die Nachbesetzung von Stellen freigestellter Personalratsmitglieder betreffe, sehe die AfD ebenfalls, dass erhebliche Mehrarbeit auf die Kolleginnen und Kollegen freigestellter Personalratsmitglieder zukommen könne; dies sei nieman- dem zu wünschen. Wenn aber die Nachbesetzungen restlos durchgezogen würden, wäre dies ein Freibrief für die Landesregierung, bis zu einem gewissen Grad auch für den Bundesgesetzgeber, nicht hinterlegte Gesetze zu schaffen, die die Kommunen erheblich mit zusätzlichen Ausgaben belasten, und das bei Gesetzen, an denen sie nicht hätten mitwirken können. Die AfD halte es deshalb für geboten, ein Signal besonders an die baden-württembergische Landesregierung zu senden, dass die Vorstellungen der restlosen Nachbesetzung der Stellen von freigestellten Personalratsmitgliedern nicht auf Dauer mitgetragen werden könne. Die Gemeinde- ratsmitglieder der AfD werden daher der Vorlage der Verwaltung zustimmen, nicht aber der restlosen Nachbesetzung von Stellen freigestellter Personalrätinnen und Personalräte.

StR Dr. Schertlen (STd) begründet seine Zustimmung zur Vorlage mit der absolut notwendigen Nachbesetzung von Stellen freigestellter Personalratsmitglieder.

Als für das Personal zuständiger Bürgermeister weist BM Wölfle darauf hin, dass in fast allen Ämtern aus unterschiedlichen Gründen eine erhebliche Arbeitsverdichtung besteht. So werde in Stuttgart z. B. viel investiert, viel gebaut und viel renoviert. Aber allein die Verlängerung der Urlaubszeit für unter 30-Jährige führe rechnerisch zu einem Mehrbedarf von 30 Stellen. Eine entsprechende Gesamtbetrachtung habe die Verwaltung durchgeführt und darauf verzichtet, unterjährig für Teile der Verwaltung zusätzliche Stellen zu schaffen oder zusätzliche Ermächtigungen auszusprechen. Dem Gesetz werde eins zu eins Rechnung getragen.

StR Körner merkt an, bei den 580.000 €, um die es bei den 11,6 Stellen für die Nachbesetzung der örtlichen Personalräte gehe, hätte er sich ebenfalls eine Übernahme dieser Kosten durch die Landesregierung gewünscht. Er halte das Vorgehen der Landesregierung nicht für in Ordnung.

Die Aussage von OB Kuhn, dass Überlegungen zur Umorganisation der Stadtver- waltung erst nach der Verabschiedung des Landespersonalvertretungsgesetzes angestellt wurden, stimme ihn etwas skeptisch, was die Zukunft angehe, so der Stadtrat. Er hoffe, dass sich der Herr Oberbürgermeister der Sache nochmals grundsätzlich annehmen wird.


Abschließend stellt OB Kuhn folgende Abstimmungsergebnisse fest:

Die Ziffer 1 des Beschlussantrags, letzter Spiegelstrich (Gesamtpersonalrat 3,0 Stellen) mit der von BM Wölfle verlesenen Ergänzung

"Der Ermächtigung zur Nachbesetzung von Freistellungen der örtlichen Personalräte in der gestern im VA beschlossenen Fassung wird zugestimmt. Dies beinhaltet im Wesentlichen, dass die zusätzlichen Freistellungen nach neuem LPVG in den Kategorien 1 und 2 (also Bereiche mit Dienstplan, gesetzlichen oder vertraglichen Personalbemessungsgrundsätzen und vom Gemeinderat beschlossenen Stellenschlüsseln) vollständig nachbesetzt werden können. Zusätzliche Freistellungen in den übrigen Bereichen können zu 50 % nachbesetzt werden. Diese Regelung gilt zunächst befristet bis Ende des Jahres 2018"

wird vom Gemeinderat mit 42 Ja-Stimmen bei 16 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

Die GRDrs 753/2014 mit der o. g. Ergänzung beschließt der Gemeinderat einstimmig.

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