Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
144/2010
GZ:
AK 4600-00
Sitzungstermin: 15.07.2010
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Entgelte für die Benutzung von Gemeinwesenzentren und anderen öffentlichen Einrichtungen

Vorgang:

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 12.07.2010, öffentlich, Nr. 73
Ergebnis: ohne Votum in den Verwaltungsausschuss verwiesen

Verwaltungsausschuss vom 14.07.2010, öffentlich, Nr. 206
Ergebnis: mit der Maßgabe, die Ziffer 2 des Beschlussantrags zu streichen, mehrheitlich beschlossen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 22.06.2010, GRDrs 144/2010, mit folgendem gemäß dem Beschluss des Verwaltungsausschusses geänderten


Beschlussantrag:

1. Die Entgelte für die Überlassung städtischer Einrichtungen (siehe Anlage 5) werden um 50% erhöht.
2. entfällt
3. Für die Nutzung der zusätzlichen technischen Ausstattung wird bei allen Nutzern Entgelt erhoben.
4. Die Richtlinie für die Überlassung städtischer Einrichtungen vom 18.03.2004 wird in Nr. 3 II A und Nr. 3.4 (siehe Anlage 2) entsprechend geändert.
5. Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Überlassung von Räumen und Betriebseinrichtungen (AVB) werden in § 8 III a, c und d, § 8 IV und § 8 V, wie in Anlage 3 dargestellt, geändert.
6. Die Entgelte zur Überlassung von Veranstaltungsräumen im Rathaus werden, wie in Anlage 6 dargestellt, festgesetzt.
7. Die Änderungen treten zum 01.09.2010 in Kraft.


OB Dr. Schuster verweist auf den Beschluss des Verwaltungsausschusses, die Ziffer 2 des Beschlussantrags zu streichen, und stellt den Beschlussantrag in dieser Fassung zur Abstimmung.


Der Vorsitzende hält fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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