Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0597-5
GRDrs 1330/2021
Stuttgart,
12/16/2021



Festsetzung der Stellenpläne der Landeshauptstadt Stuttgart
für die Haushaltsjahre 2022 und 2023




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich17.12.2021



Beschlußantrag:

Aufgrund der §§ 57, 79 und 80 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 5 der Gemeindehaushaltsverordnung und nach Maßgabe der in der Sitzung des Gemeinderats am 16.12.2021 beschlossenen Änderungen werden im Rahmen der Haushaltssatzung die Stellenpläne wie folgt festgesetzt:

1. der Stellenplan für die Beamten und Beamtinnen sowie für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart im Haushaltsjahr 2022 auf 12.745,1701 Planstellen (einschließlich der Beamtenstellen der Eigenbetriebe) – vgl. Anlage 2.

2. der Stellenplan für die Beamten und Beamtinnen sowie für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart im Haushaltsjahr 2023 auf 12.791,6701 Planstellen (einschließlich der Beamtenstellen der Eigenbetriebe) – vgl. Anlage 3.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, dass 20 % der für ein Amt bzw. einen Geschäftskreis mit dem Doppelhaushalt beschlossenen Stellen bereits vor Genehmigung der Haushaltssatzung ab dem 01.01.2022 ausgeschrieben und besetzt werden dürfen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit dieser GRDrs. werden die für die Erfüllung der Aufgaben in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 erforderlichen Stellen in den Stellenplänen 2022 und 2023 bestimmt.

Die wichtigsten Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2021 sind in Anlage 1 dargestellt.

Die Festsetzung erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse der 2. Lesung, Teil Stellenplan am 8. Dezember 2021. Sollten im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 16.12.2021 oder in der 3. Lesung am 17.12.2021 abweichende oder zusätzliche stellenplanrelevante Beschlüsse gefasst werden, werden diese ggf. mit einer Ergänzung zu dieser GRDrs. zur Beschlussfassung gebracht.

Es ist zu beachten, dass Stellenschaffungen, die beim Haupt- und Personalamt den Abteilungen 10-3 (ohne 10-3.3), 10-4 oder 10-6 zugeordnet werden sollen, zum 1. Januar 2022 auf das neue Amt für Digitalisierung, Organisation und IT übertragen werden. Daher werden diese Stellen in dieser Schlussvorlage bereits für das neue Amt ausgewiesen.
Auf die Ergänzung zur Verwaltungsentscheidung (GRDrs. 589/2021, 1. Erg.) wird verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen

Es ergeben sich rein rechnerisch ab dem Haushaltsjahr 2022 finanzwirksame Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt rund 64,4 Mio. € und ab dem Haushaltsjahr 2023 in Höhe von insgesamt weiteren rund 3,6 Mio. €.

Die in den Beträgen berücksichtigten Einsparungen durch Stellenstreichungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022/2023 veranschlagt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

3

<Anlagen>



zum Seitenanfang