Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
185/2021
Stuttgart,
04/23/2021
Schwieberdinger Straße / Nordseestraße in Stuttgart Zuffenhausen
Ersatz- und Umgestaltungsmaßnahmen
- Baubeschluss mit Vergabeermächtigung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.05.2021
05.05.2021
06.05.2021
Beschlußantrag:
1. Dem Ausbau und der Umgestaltung der Schwieberdinger Straße und der Nordseestraße in S-Zuffenhausen gemäß den Plänen des Tiefbauamts vom März 2021 (Anlagen 1 bis 3) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 25. März 2021 (Anlage 4) mit Gesamtkosten von 7.155.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 405.000 EUR) wird zugestimmt.
2. Die Auszahlungen in Höhe von 6.750.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 405.000 EUR) werden wie folgt gedeckt:
Projekt 7.664012 – Ersatzmaßnahmen Jahr 2020 und fr. 397.800 EUR
Nordsee-/Schwieberdinger Straße Jahr 2021 0 EUR
Ausz.Gr. 7872 – Tiefbaumaßnahmen Jahr 2022 5.627.000 EUR
Jahr 2023 725.200 EUR
Summe 6.750.000 EUR
Die Maßnahme wird mit 4.398.000 EUR im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb des THH 660 Tiefbauamt aus der Pauschale 7.662941- Erschließungsmaßnahmen Straßenbau finanziert. Für den Kostenanteil der Porsche AG wird der Mehrbedarf von 2.352.000 EUR als Vorbelastung bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Doppelhaushalt 2022/2023 berücksichtigt.
3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 405.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen auf das v. g. Projekt umgesetzt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
Begründung:
Allgemeines
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 26. Juli 2016 der Einziehung der Otto-Dürr-Straße und den Ersatz- und Umgestaltungsmaßnahmen mit Kostenbeteiligung der Porsche AG (PAG) in der Schwieberdinger Straße und der Nordseestraße in Stuttgart-Zuffenhausen zugestimmt (GRDrs 516/2016). Die Kosten für die Ersatzmaßnahmen teilen sich die Porsche AG (60%) und die LHS (40%).
Im Weiteren wurde dem Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner Sitzung am 17. Juli 2018 über den Stand der Planung und der voraussichtlichen Umsetzung berichtet. Am 15. Dezember 2020 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom Stand der Entwurfsplanung und der Vorbereitungsmaßnahmen zustimmend Kenntnis genommen (GRDrs 1001/2020).
Die Gesamtmaßnahme ist unter anderem aufgrund artenschutzrechtlicher Untersuchungen in drei Bereiche unterteilt. Baulich ausgeführt werden nun der Innen- und der Außenbereich, d.h. die Schwieberdinger Straße ab dem Porscheplatz bis einschließlich dem Knotenpunkt mit der Nordseestraße (Innenbereich) sowie die Nordseestraße bis einschließlich dem Knotenpunkt mit der Otto-Dürr-Straße/Borkumstraße (Außenbereich). Die sogenannte „Wendeanlage“ (Bereich zwischen Porschemuseum und -niederlassung einschließlich des Kreisverkehrs bei der S-Bahnhaltestelle) wird zurückgestellt und voraussichtlich durch die Porsche AG in Abstimmung mit dem Tiefbauamt geplant und umgesetzt (Anlage 1).
Ersatz- und Umgestaltungsmaßnahmen in der Schwieberdinger Straße/Nordseestraße in S-Zuffenhausen
Der Beschluss der GRDrs 516/2016 sieht umfangreiche Ersatz- und Umgestaltungsmaßnahmen in der Schwieberdinger Straße und der Nordseestraße vor. In der Nordseestraße werden die drei bestehenden Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut und als Ersatz für die Otto-Dürr-Straße eine separate Busspur angelegt. Entlang der Nordseestraße wird zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs der Gehweg auf bis zu 3,50 m verbreitert. Der Knotenpunkt Nordsee-/Otto-Dürr-Straße erhält einen separaten Linksabbiegestreifen. Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit wird in der Nordseestraße ein zweiter Linksabbiegestreifen in Richtung Autobahn eingerichtet und der Linksabbiegestreifen in der Schwieberdinger Straße gegenüber der bisherigen Planung um ca. 40 m verlängert. Die dabei entfallenden geplanten vier Bäume werden im Rahmen der ökologischen Aufwertung entlang der Nordseestraße ersetzt
.
In der Schwieberdinger Straße werden beide Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Weiterhin wird eine zusätzliche Querungsstelle für Zufußgehende und Radfahrende sowie eine separate Busspur in Richtung Porscheplatz hergestellt. Die Busspur in der Schwieberdinger Straße wird für den Radverkehr freigegeben. Stadtauswärts können Radfahrende in der Schwieberdinger Straße und der Nordseestraße den Gehweg nutzen. Die Otto-Dürr-Straße ist zudem weiterhin für Zufußgehende und Radfahrende nutzbar.
Als Ausgleich für die Verbreiterung der Nordseestraße ist als Ersatz- und Ausgleichsmaßnahme die ökologische Aufwertung einer bestehenden Brachfläche in der Ludwigsburger Straße in S-Zuffenhausen vorgesehen. Die Herstellung der Ausgleichsmaßnahme wurde im Februar 2021 begonnen. In der Schwieberdinger Straße wird zudem die Mittelinsel wiederhergestellt und mit Bäumen bepflanzt.
Terminplan und Bauabwicklung
Die Umsetzung der Maßnahmen ist von Juli 2021 bis September 2022 geplant. Zunächst ist in den Sommerferien 2021 der Umbau der beiden Knotenpunkte Nordseestraße/Schwieberdinger Straße und Nordsee-/Otto-Dürr-Straße vorgesehen. Während dieser Bauabschnitte ist der Entfall einer Fahrbeziehung in der Nordseestraße (stadteinwärts) und eine großräumige Umleitung über die B295/Feuerbach erforderlich.
Anschließend erfolgt der Ausbau der Nordseestraße. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs wird der Gehweg provisorisch zu einem Fahrstreifen verbreitert. Der Fußverkehr wird während dieser Bauphasen über Neuwirtshaus geführt. Für die provisorische Verbreiterung erfolgten bereits Baumfäll- und Rodungsarbeiten. Nach Rückbau des Provisoriums wird die Straßenböschung entlang der Nordseestraße wiederhergestellt, mit standortgerechten Bäumen neu bepflanzt und ökologisch hochwertig neugestaltet.
Als letzte Ausbauphase erfolgen die Maßnahmen in der Schwieberdinger Straße im Wesentlichen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs in beide Fahrtrichtungen. Die Buslinie 52 wird während der gesamten Bauzeit über die Neuwirtshauskreuzung umgeleitet und die Bushaltestellen verlegt. Die Haltestellen der weiteren Buslinien werden ebenfalls verlegt. Die Maßnahmen wurden mit der Firma Porsche AG abgestimmt.
Der Bezirksbeirat Zuffenhausen wurde am 17. November 2020 über die geplanten Maßnahmen informiert. Der Bezirksbeirat hat die Unterlagen erhalten, eine erneute Sitzung findet nicht statt.
Vergabeermächtigung
Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Ersatz- und Umgestaltungsmaßnahmen in der Schwieberdinger Straße und der Nordseestraße in S-Zuffenhausen innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß des Beschlussantrags, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen
Die in Beschlussziffer 2 genannte Gesamtsumme von 6.750.000 EUR teilt sich auf in die Ersatzmaßnahmen mit 3.920.000 EUR und auf die zwingend notwendigen Umgestaltungsmaßnahmen mit 2.830.000 EUR.
Für die Ersatzmaßnahmen liegt eine Finanzierungszusage von der Firma Porsche AG mit einem Finanzierungsanteil von 60 % vor. Dies entspricht einer Einzahlung über mehrere Jahre von insgesamt 2.352.000 EUR.
Die Finanzierung des städtischen Anteils der Ersatzmaßnahmen sowie der Umgestaltungsmaßnahmen von insgesamt 4.398.000 EUR erfolgt im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus der Pauschale 7.662941 - Erschließungsmaßnahmen Straßenbau.
Die Finanzierung des Projekts einschließlich der LGVFG-Mittel und Einzahlungen der Firma Porsche wird – wie in Anlage 5 dargestellt – bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Doppelhaushalt 2022/2023 berücksichtigt. Eventuell kassenmäßige Mittelbedarfe im Jahr 2021 können im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzhaushalts 660 - Tiefbauamt zwischenfinanziert werden. Die für die Vergaben im Jahr 2021 erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen können innerhalb des Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt - gedeckt werden.
Für die Baumaßnahmen im Innen- und Außenbereich wurden LGVFG-Zuschussmittel in Höhe von ca. 1.130.000 EUR beantragt.
Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 6) und die Angaben zur Finanzierung (Anlage 5) wird verwiesen.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 Übersichtsplan mit Darstellung der Planungsbereiche
Anlage 2 Lageplan Innenbereich
Anlage 3 Lageplan Außenbereich
Anlage 4 Gesamtkostenübersicht
Anlage 5 Angaben zur Finanzierung
Anlage 6 Folgelastenbeleg
<Anlagen>
zum Seitenanfang