Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
220
20
Verhandlung
Drucksache:
232/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin:
28.07.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Anpassung der Personalausstattung in der Pädagogik in den stationären Wohngruppen der Abteilung Erziehungshilfen des Jugendamts
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 19.07.2021, öffentlich, Nr. 94
Ergebnis: Einbringung
Verwaltungsausschuss vom 28.07.2021, öffentlich, Nr. 327
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 14.07.2021, GRDrs 232/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von den Regelungen des Rahmenvertrages gemäß
§ 78f SGB VIII für Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung wird Kenntnis genommen.
2. Vom zusätzlichen pädagogischen Personalbedarf im Umfang von 9,46 Stellen in S12 für den Bereich der stationären Wohngruppen des städtischen Trägers der Hilfen zur Erziehung (HzE) zur Gewährleistung der laut Leistungsvereinbarung vorgeschriebenen Mindestpersonalausstattung wird Kenntnis genommen. Das Jugendamt wird ab sofort ermächtigt, Personal im Umfang von 9,46 VZK in S12 befristet bis 31.12.2021 einzustellen.
Im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2022/2023 werden über die Stellenbedarfe im Umfang von 9,46 Stellen in S12 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.
Die überplanmäßigen Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 98.223 EUR werden durch Sperrung von Mitteln der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.
3. Ab 01.08.2021 wird der Entgeltsatz pro Belegtag für die stationären Wohngruppen des städtischen HzE-Trägers einheitlich auf 223,95 EUR festgesetzt. Analog der freien Träger wird dieser Entgeltsatz jährlich, nach Maßgabe und Festlegung in der jeweils gültigen Entgeltvereinbarung der Dienststelle Entgeltfinanzierung des Jugendamtes, fortgeschrieben. Mit der Neufestsetzung des Entgeltsatzes werden die Bedarfe der Beschlussziffer 2 gegenfinanziert. Diese Neufestsetzung tritt an die Stelle des Gemeinderatsbeschlusses 815/2009.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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