Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
290/HH
5
VerhandlungDrucksache:
1209/2015
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 18.12.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh de
Betreff: Jobcenter Geschäftsplan 2016

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 27.11.2015, nicht öffentlich, Nr. 154
Ergebnis: Einbringung

Verwaltungsausschuss vom 07.12.2015, nicht öffentlich, Nr. 537/HH
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 11.12.2015, öffentlich, Nr. 174
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 23.11.2015, GRDrs 1209/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. a. Dem Geschäftsplan 2016 des Jobcenters (Anlage 1) wird unter Vorbehalt der Bestätigung der vorläufigen Haushaltsansätze durch die Verabschiedung des Bundeshaushaltes, der Eingliederungsmittel-Verordnung sowie der Bestätigung der Höhe der Sonderzuweisung des Bundes für Flüchtlinge zugestimmt.


2. Der Gemeinderat stimmt dem Arbeitsmarktprogramm sowie Art und Umfang der im Geschäftsplan (vgl. Anlage 1) genannten Beschaffungen ("Maßnahmen") im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwände ("Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung") sowie der Entscheidung des Jobcenters über die Vergabe dieser Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, zu.

3. Den Angebotswerten im Zielvereinbarungsverfahren wird zugestimmt. Der Gemeinderat wird über den Abschluss mit dem Land informiert.

4. a. Den Anträgen auf Stellenschaffung bzw. Verlängerung der KW-Vermerke wird zugestimmt:

    1,0 Stellen
persönliche Ansprechpartner/-innen (Anlage 2),
    0,75 Stellen
Leistungsgewährung (Anlage 2),
    1,2 Stellen
Sachbearbeitung von Widersprüchen und Klagen (Anlage 3),
    1,0 Stellen
Verlängerung KW-Vermerk persönliche Ansprechpartner/in für das Programm "Gute und sichere Arbeit" (Anlage 4)
    0,60 Stellen
Befristete Stellenschaffung für das "Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit - NIFA" (Anlage 5)

b. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Umsetzung des Modellprojekts "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" (vgl. GRDrs 839/2015) je 0,5 Stellen für die Programmkoordination sowie für die finanztechnische Abwicklung (je EG 10) außerhalb des Stellenplans befristet bis zum 31.12.2018 einzustellen.

c. Zur Stärkung der Querschnittsbereiche im Kontext steigender Flüchtlingszahlen wird den Anträgen zur befristeten Stellenschaffungen zugestimmt:

0,5 StellenSachbearbeitung Administration Aktiv-Leistungen (Anlage 7)
0,5 StellenSachbearbeitung Bildungszielplanung (Anlage 8)
2,0 StellenSachbearbeitung Arbeitgeberteam (Anlage 9)
1,5 StellenSachbearbeitung Nachrang (Anlage 10)
0,5 StellenSachbearbeitung Unterhalt (Anlage 11)
2,0 StellenSachbearbeitung Bildung und Teilhabe (Anlage 12)
0,5 StellenSachberatung von Widersprüchen und Klagen (Anlage 3 a)
0,5 StellenSachbearbeitung IuK (Anlage 13)
0,5 StellenSachbearbeitung Personal (Anlage 14)
0,5 StellenSachbearbeitung Zentrale Abrechnung von Eingliederungsleistungen (Anlage 15)
15,0 Stellenfür die Selbstvornahme von Eingliederungsleistungen (Anlage 16)
Die Einstellung der Mitarbeitenden erfolgt unbefristet.

d. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Fachstelle für Flüchtlinge, Personal im Umfang von bis zu 66,07 Stellen (1 Leitung EG 13, 2 Sachgebietsleitungen EG 11, 3 SB Qualifizierte Information EG 5, 33,33 Persönliche Ansprechpartner/-innen EG 10 sowie 26,74 SB Leistungs-gewährung EG 9) außerhalb des Stellenplans im Rahmen des zur Verfügung stehenden Verwaltungskostenbudget des Bundes einzustellen, um einen Ausgleich für steigende Fallzahlen auf Grund der Flüchtlingsaufnahme zu gewährleisten. Die Einstellungen erfolgen unbefristet und entsprechend der Entwicklung der Fallzahlen. (Anlage 6)

5. Für die Ausstattung der Zweig- und Außenstellen mit Mobiliar, das den Sicherheitsanforderungen Rechnung trägt, werden in 2016 zusätzliche Finanzmittel von 80.000 EUR bewilligt. Die Mittel (bislang im Haushaltsplanentwurf nicht enthalten) werden im Teilfinanzhaushalt 290 - Jobcenter, Sonstige Investitionen, Ausz.Gr. 783 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bereitgestellt.


OB Kuhn stellt fest:

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