Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
117
6
VerhandlungDrucksache:
783/2018
GZ:
StU
Sitzungstermin: 09.05.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM)
Fortschreibung der Konditionen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.11.2018, öffentlich, Nr. 536
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 30.11.2018, öffentlich, Nr. 120
Ergebnis: Verweis ohne Votum in die nachfolgenden Gremien

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.12.2018, öffentlich, Nr. 544
Gemeinderat vom 06.12.2018, öffentlich, Nr. 278
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 10.12.2018, öffentlich, Nr. 165
Ergebnis: Verweis ohne Votum in die nachfolgenden Gremien

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.12.2018, öffentlich, Nr. 559
Ergebnis: Vertagung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.12.2018, öffentlich, Nr. 588
Gemeinderat vom 20.12.2018, öffentlich, Nr. 295
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

UA WA + UTA Wohnungsbau vom 25.03.2019, öffentlich, Nr. 14
Ergebnis: Beratung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 02.04.2019, öffentlich, Nr. 167
Ergebnis: ohne Votum Verweisung in den Gemeinderat
Gemeinderat vom 11.04.2019, öffentlich, Nr. 90
Ergebnis: Zurückstellung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 13.11.2018, GRDrs 783/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Anteil geförderter Wohnungen wird von 20 auf 30 % der im SIM-Gebiet für das Wohnen neu geschaffenen Geschossfläche erhöht. Bei Ersatzmaßnahmen im Radius von 1.000 m um das SIM-Gebiet erhöht sich der Anteil von 30 auf 45 %. Die Erhöhung erfolgt ausschließlich zugunsten des Anteils der Sozialmietwohnungen (SMW).

2. Die Regelung gemäß Beschlussantrag 1 gilt in allen Baugebieten der Bau-nutzungsverordnung, die der Ausweisung von Wohnbauflächen oder gemischten Bauflächen mit Wohnanteilen dienen. Die bisherigen Sonderregelungen für Kerngebiete (MK) und Mischgebiete (MI) entfallen damit.

3. Der Verlängerung der Bindungsfristen von 15 auf 25 Jahre bei den Sozialmietwohnungen (SMW) und von 15 auf 20 Jahre bei den Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher (MME) innerhalb des SIM wird zugestimmt.

4. Der Heraufsetzung der Verkaufspreise im Programm Preiswertes Wohneigentum (PWE) innerhalb des SIM gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.

5. Der Erhöhung der Infrastrukturkostenpauschale für Kindertagesstätten von 360.000 auf 410.000 € gemäß Anlage 3 wird zugestimmt.

6. Die Anträge 1 bis 5 gelten ab Beschlussfassung des Gemeinderates für alle neu aufzustellenden Bebauungspläne (Aufstellungsbeschluss nach dem 06.12.2018).

Folgende Anträge einschließlich deren Beantwortungen sind dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt:

- Antrag Nr. 411/2018 vom 18.12.2018 (SPD, 90/GRÜNE, SÖS-LINKE-PluS) "Bei neuen Bebauungsplänen die sozial gerechte Bodennutzung noch besser sicherstellen!"/Beantwortung des Herrn Oberbürgermeisters vom 05.03.2019

- Antrag/Anfrage Nr. 136/2019 vom 10.04.2019 (SPD) "Eine sozial gerechte Bodennutzung besser sicherstellen: Änderungsvorschläge zur Fortschreibung der Konditionen des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells"/Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters vom 08.05.2019

- Antrag Nr. 138/2019 vom 11.04.2019 (SÖS-LINKE-PluS) "Neufassung - Fortschreibung der SIM-Konditionen, Änderungsantrag zur GRDrs 783/2018"/Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters vom 08.05.2019

Das Papier "Übersicht Änderungsanträge, TOP 6, Gemeinderat am 09.05.2019" ist dem Protokoll ebenfalls beigefügt.

Einführend trägt OB Kuhn vor, mit der GRDrs 783/2018 werde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die SIM-Quote von 20 auf 30 % für neues Baurecht anzuheben. Eine 30 %-Quote sei notwendig, um zu einem höheren Anteil von Sozialwohnungen zu kommen. Trotz Murren der Teilnehmer werde das Bündnis für Wohnen dieser Quotenerhöhung zustimmen. Er äußert die Bitte, für neues Baurecht diese Quote zu erhöhen.

Die Intentionen der Anträge/Anfragen werden anschließend erläutert.

Zum Antrag Nr. 411/2018 erklärt StR Körner (SPD), in ihrer Antragsbeantwortung habe die Stadtverwaltung nachvollziehbar aufgelistet, auf welchen Flächen über verschiedene Vorgaben für den geförderten Wohnungsbau eine große Anzahl geförderter Wohnungen realisiert werden könne. Relevante Größenordnungen könnten nur auf größere Grundstücken umgesetzt werden, insbesondere wenn sich diese im städtischen Eigentum befänden. Dann könnten deutlich strengere Vorgaben erfolgen. Zum zweiten Antragspunkt schlägt StR Körner vor, nicht nur eine Untergrenze für die Standardanwendung von SIM "ab der 10. Wohnung" zu formulieren, sondern auch eine Obergrenze. Ab einer bestimmten Größenordnung müsse im Einzelfall mit Privateigentümern verhandelt werden, und im Zweifel müssten ambitioniertere Vorgaben als die derzeit geltenden 30 % erfolgen.

Weiter erläutert das Ratsmitglied am Beispiel Stöckach, die EnBW sei bereit, auf der dortigen 42.000 m² großen Fläche bis zu 40 % geförderte Wohnungen inklusive Werkswohnungen zu errichten. Faktisch ergäbe dies rund 30 % geförderte Wohnungen bei Erreichen einer bestimmten Geschossfläche. Konkret bedeute dies, die EnBW erstelle nur so viele geförderte Wohnungen, wenn sich der Grundstückswert aufgrund einer hohen Dichte auf 100 Mio. € belaufe. Angesichts der Dramatik auf dem Wohnungsmarkt sei es sehr bedeutsam, ambitionierte Vorgaben zu unterbreiten. Bei solchen großen Grundstücken, und dies betont StR Körner, seien komplexe Fragen zu klären. Die auf dem Grundstück in Stöckach befindliche Turnhalle werde weiterhin benötigt, obwohl Turnhallen im SIM grundsätzlich nicht auftauchten. Daher müssten bei großen Grundstücken im Einzelfall Verhandlungen erfolgen, und bei diesen gehöre der Verwaltung der Rücken gestärkt. Daher beantrage die SPD-Gemeinderatsfraktion, bei Grundstücken mit einem sehr hohen Planungsgewinn vom SIM nach oben abzuweichen und einzelfallbezogen zu entscheiden.

Die SPD-Gemeinderatsfraktion wolle den Anreiz schaffen, den Anteil geförderter Wohnungen über eine Wohnungsbaugenossenschaft oder die kommunale Wohnungsbaugesellschaft SWSG zu erbringen. Ein weiterer Antragspunkt knüpfe an den Antrag der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS an. Diskutiert worden sei, ob die Bindungsdauer auf 50 Jahre erhöht und die Förderquote generell 50 % betragen könne. Dies werde als machbar angesehen. Dann müssten allerdings entsprechende städtische Fördermittel zusätzlich bereitgestellt und eine Berechnung dazu durchgeführt werden, damit dies in die kommenden Etatberatungen einfließen könne. Gegenüber dem Oberbürgermeister äußert er den Wunsch, die Förderprogramme weiter fortzuentwickeln und das Programm für mittlere Einkommen, auch bei Bestandswohnungen, zur Geltung zu bringen. Das Eigentumsförderungsprogramm müsse ohnehin überarbeitet werden, da es aus verschiedenen Gründen nicht funktioniere. Dies sei auch seitens der CDU-Gemeinderatsfraktion angeregt worden. Die Stadt könne für längere Belegungsbindungen mehr städtische Fördermittel einsetzen, um langfristig für bezahlbare Wohnungen bzw. faire Vermietungen zu sorgen. Die Antragspunkte 3 und 5 habe die Stadt ohnehin bereits vorgeschlagen.
Unterstrichen wird von StR Adler (SÖS-LINKE-PluS), einige Themen zeigten in unschöner Regelmäßigkeit, wie die Stadtpolitik weit hinter den Notwendigkeiten zurückbleibe und dringend zu lösende Probleme nicht wirksam angehe. Dazu gehörten neben dem Klimaschutz und der Verkehrspolitik die Themen Wohnungsversorgung und Mieterschutz vor allem für Mieter*innen mit kleinen und mittleren Einkommen. Bemerkenswert sei, dass die Verwaltung in ihren Präsentationen zum SIM selbst einräume, dass diese Gruppe der Stuttgarter*innen allergrößte Probleme mit der Mietenentwicklung habe. In der Stadt würden täglich Verdrängungsprozesse zugunsten einkommensstärkerer Schichten stattfinden. Seine Fraktionsgemeinschaft formuliere in ihren Änderungsanträgen die erforderlichen Konsequenzen, um SIM als Instrument wirkungsvoller zu machen. Dazu gehöre beispielsweise die Forderung nach einem generellen, im SIM verankerten Vorverkaufsrecht für die Stadt. Die seitens der Verwaltung dazu erfolgte Behauptung, ein solches Vorkaufsrecht werde nicht benötigt, da es eine umfassende Regelungsdichte zum Mieterschutz gebe, sei grotesk.

Wie weit die Verwaltungsspitze von der Wirklichkeit der Mieter*innen in Stuttgart entfernt sei, zeige des Weiteren die Begründung, mit der die Erhöhung der Sozialwohnungsquote im SIM auf 100 % abgelehnt werde. Seitens des Oberbürgermeisters werde mitgeteilt, die Verwaltung fühle sich allen von der Wohnungsknappheit betroffenen sozialen Schichten verpflichtet. Von daher gehöre auch die Versorgung des Mittelstands verbessert. Nach seiner Einschätzung, so StR Adler, habe rund die Hälfte aller Mieter*innen in Stuttgart aufgrund ihrer Einkommenssituation Anspruch auf eine mietpreisgebundene Sozialwohnung. Es stelle sich die Frage, weshalb dies die Verwaltung ignoriere. De facto ziele die Haltung der Verwaltung auf eine Förderung von Wohlhabenden ab, die aber eigentlich eine Förderung nicht nötig hätten. Seine Fraktionsgemeinschaft ignoriere die veränderte Realität jedenfalls nicht, weshalb mit dem Antragspunkt 3 zum einen eine 100%ige Quote von Sozialwohnungen zur Abstimmung gestellt und zum anderen die Forderung, dass der Anteil geförderter Wohnungen an der gesamten für Wohnungsbau vorgesehenen Fläche auf 50 % statt lediglich auf 30 % erhöht werden solle. Weshalb dies heute nicht abgestimmt, sondern zum Jahresende verschoben werden solle, sei nicht hinreichend begründet und nicht einleuchtend.

Zudem halte seine Fraktionsgemeinschaft daran fest, dass 10 % für Investoren ausreichten. Er geht davon aus, dass sich die bestehende Misere durch die bisher beschlossenen Maßnahmen und die zur Beratung stehende Beschlussvorlage nicht beheben lässt.

Für seine Fraktion kündigt StR Dr. Vetter (CDU) die Unterstützung der Vorlage an. Ebenfalls wird von ihm eine Verlängerung der Belegungs- bzw. Mietpreisbindung bei Sozialmietwohnungen befürwortet. Eigentum sieht er als besten Schutz gegen Mietpreiserhöhungen an. Abhebend auf heutige Presseberichte fragt er, weshalb die Stadt nicht auf die in Fördertöpfen des Landes vorhandenen Restmittel für den sozialen Wohnungsbau zurückgegriffen hat. Zum städtebaulichen Wettbewerb über die Perspektive der Landeshauptstadt für die nächsten 20, 30, 40 Jahre merkt er an, hier seien zwei Entwürfe diskutiert worden. Einer habe zusätzlich 800 Wohneinheiten (WE) zum Inhalt gehabt. Mit der Alternative mit der geringeren Dichte seien der Stadt 240 geförderte Wohnungen entgangen. Er bittet, die einzelnen Antragspunkte getrennt zur Abstimmung zu stellen.

Als eine große Errungenschaft betrachtet StRin Fischer (90/GRÜNE), dass 2011 der Blick nicht nur auf städtische Flächen, sondern erstmals auch auf private Flächen gerichtet wurde. Dabei habe es sich um einen großen Schritt in Richtung Gesamtverantwortung für sozialen Mietwohnungsbau und für geförderten Wohnungsbau in der Stadt gehandelt. Von daher werde es sehr geschätzt, dass man im Laufe der Jahre eine immer stärkere Akzeptanz von den Investoren erhalten habe. Der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sei es stets wichtig gewesen, in den Gebieten eine gute Durchmischung zu erreichen und nicht nur bezüglich des Baus von Sozialwohnungen städtische Flächen in den Blick zu nehmen. Sozialwohnungen gehörten dezentral in der gesamten Stadt verteilt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Fortschreibung der SIM-Quote auf 30 % und die Verlängerung bei der Bindungsdauer auf 30 Jahre werde unterstützt. Die Verwaltung habe auch aufgenommen, dass Sozialwohnungen schon ab 900 m² neu geschaffener Geschossfläche gewünscht würden. Die im SPD-Antrag enthaltene Absenkung der SIM-Quote von 30 auf 25 % kann sie nicht nachvollziehen. SIM, so ihre Forderung, müsse für alle Flächen gleich gelten. Im Einzelfall erwartet sie von der Stadtverwaltung, dass bei großen Grundstücken mit hoher Wertzuwachserwartung Verhandlungen mit dem Ziel, mehr geförderten Wohnraum zu realisieren, geführt würden. Dem vierten Antragspunkt des SPD-Antrags stimmt sie zu.

Anschließend teilt StR Zeeb (FW) mit, seine Fraktion werde der Vorlage sowie den Ergänzungsvorschlägen nicht zustimmen. Entsprechend äußert sich StR Conz (FDP). Beide Ratsmitglieder sprechen sich dafür aus, mehr Bauflächen zur Verfügung zu stellen. Benötigt werde, so StR Klingler (BZS23), ein vernünftiger Angebotsmix, welcher auch Sozialwohnungen beinhalte. Die in den letzten zehn Jahren durchgeführte beschämende Immobilienpolitik habe zu der geringsten Anzahl von Sozialmietwohnungen geführt. Dies sei das Ergebnis einer immer weiter steigenden Reglementierung von Baugesellschaften. BZS23 lehne die Vorlage ab.

Von StR Dr. Schertlen (SchUB) wird angemerkt, die derzeitige Problematik sei dadurch entstanden, dass die Stadt Sozialwohnungsbestände und auch Grundstücke veräußert habe, anstatt diese von der SWSG entwickeln zu lassen.

Gegen eine Verschärfung von SIM spricht sich StR Brett (AfD) aus. Seines Erachtens muss dafür Sorge getragen werden, dass mehr Bauland zur Verfügung gestellt wird. Seiner Auffassung nach tragen die seit 2015 hinzugezogenen Flüchtlinge und deren Angehörige zu einer Verschärfung der Wohnungsproblematik bei.

In der Folge erinnert BM Pätzold, bei der Aussprache zum Grundsatzbeschluss für eine sozial ausgewogene und städtebaulich qualifizierte Bodennutzung in Stuttgart sei im Jahr 2011 die Befürchtung geäußert worden, dass mit SIM der Wohnungsbau zum Erliegen kommen werde. Das Gegenteil sei der Fall gewesen. Dieser Grundsatzbeschluss habe - wie auch dessen Fortschreibung im Jahr 2014 - eine knappe Mehrheit erhalten. Inzwischen werde SIM von einer breiten Mehrheit getragen. SIM habe dazu geführt, dass mehr geförderte Wohnungen auf Baustelle gegangen seien. Bei SIM handle es sich eigentlich um ein Erfolgsmodell. Dieses bestehe nicht nur aus dem Grundpfeiler Bereitstellung geförderter Wohnungen, sondern auch aus der Beteiligung des Investors an Infrastrukturkosten sowie der Einhaltung baulicher Standards.

Die Verwaltung habe vorgeschlagen, SIM nun auf 30 % zu erhöhen. Wie bereits seitens des Oberbürgermeisters angemerkt, werde dieser Vorschlag ebenfalls vom Bündnis für Wohnen mitgetragen. Ehemalige Kritiker würden SIM nun mittragen, da es inzwischen die Regel sei, dass man geförderten Wohnungsbau (Sozialmiet-/Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher) gemischt in Quartiere einstreue. Falsch sei die Annahme, und damit wendet er sich an StR Adler, dass es überall möglich sei, die Quote auf 100 % zu erhöhen. Bei größeren städtischen Flächen werde so vorgegangen. Dabei erinnert er an die GRDrs 906/2015 Neufassung mit Anlagen "Erhöhung des Anteils des geförderten Wohnungsbaus auf städtischen Grundstücken" mit einer auf 80 % erhöhten Quote. Mit einer erhöhten Quote würden nun auch aktuell Gebiete (Schoch-Areal, NeckarPark 2. Bauabschnitt, Bürgerhospital) entwickelt. Diese Vorgehensweise sei ebenfalls von einer breiten Mehrheit getragen worden. Dies zeige, dass SIM inzwischen eine große Akzeptanz erfahre und dass es Bauen nicht behindere. Vielmehr führe es zu bezahlbarem geförderten Wohnraum.

SIM habe auch zu stadtweit geltenden Regeln geführt. Dies habe bei Investoren und Bauherren zu Sicherheit geführt. Ein Aspekt dabei sei, dass 30 % des Gewinns beim Investor verblieben. SIM sei also, und damit widerspricht er StR Conz, nicht unwirtschaftlich.

Indem er sich an StR Zeeb wendet, räumt er ein, dass über das Einführen einer Fehlbelegungsabgabe durchaus diskutiert werden könne. Um eine solche allerdings wiedereinzuführen, werde geförderter Wohnungsbau bzw. würden Sozialmietwohnungen benötigt. Solche zusätzlich geförderten Wohnungen schaffe SIM.

Zu den von StR Körner angesprochenen Einzelfallentscheidungen erklärt BM Pätzold, im Grundsatzbeschluss zu SIM seien solche Einzelfallentscheidungen nicht gewollt worden, da es solche in der Vergangenheit gegeben habe. Der Gemeinderat sei jedoch bei bestimmten größeren Projekten dabei, in Verhandlungen einzutreten (z. B. Hackstraße). Sollte dem heutigen Beschlussantrag gefolgt werden, würde für alle Aufstellungsbeschlüsse für neue Bebauungspläne SIM gelten. Für das Areal Hackstraße (EnBW) gebe es aus dem Jahr 2017 einen Aufstellungsbeschluss. Rein formal müsste hier also eine SIM-Quote von 20 % angewendet werden. Verhandlungen mit der EnBW hätten allerdings zu einem 40%igen Anteil geführt. Die Verdoppelung der Quote werde im Wettbewerb zu diskutieren sein. Eine weitere Anforderung im Auslobungstext des Wettbewerbs werde sein, wie die Infrastruktur auszusehen habe (Sporthalle, Kitas). Dies sei ein normales Verfahren.

BM Pätzold bedankt sich dafür, dass auch die Mitglieder des Bündnisses für Wohnen die SIM-Fortschreibung akzeptieren. Damit liefere dieses Bündnis einen Beitrag für mehr bezahlbaren Wohnraum.

Danach werden von BM Pätzold die lfd. Nrn. des Papiers "Übersicht Änderungsanträge, TOP 6, Gemeinderat am 09.05.2019" zur Abstimmung gestellt. Er stellt dazu fest:

Lfd. Nr. 1: Antrag Nr. 411/2018 (SPD, 90/GRÜNE, SÖS-LINKE-PluS)

BM Pätzold sagt StR Körner (SPD) zu, die Fragen aus diesem Antrag und auch aus anderen Anträgen so zügig wie möglich nach der Sommerpause zu beantworten.

Lfd. Nr. 2: Antrag Nr. 136/2019, Ziffer 1 (SPD)

Der Gemeinderat lehnt es bei 16 Ja-Stimmen mehrheitlich ab, die SIM-Quoten von 30 auf 25 % dann abzusenken, wenn die Grundstücke an die SWSG oder an Baugenossenschaften gehen.
Lfd. Nr. 3: Antrag Nr. 136/2019, Ziffer 2 (SPD)

Der Gemeinderat lehnt eine einzelfallbezogene Regelung bei sehr hohem Planungsgewinn bei 14 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.

Lfd. Nr. 4a: Antrag Nr. 138/2019, Ziffer 4 (SÖS-LINKE-PluS)

Der Gemeinderat lehnt es bei 15 Ja-Stimmen mehrheitlich ab, die Belegungsbindung bei Sozialmietwohnungen auf 50 Jahre zu verlängern.

Lfd. Nr. 4b: Antrag Nr. 136/2019, Ziffer 3 (SPD)

Der Gemeinderat beschließt Bindungsfristen bei Sozialmietwohnungen auf 30 Jahre zu erhöhen (Die Zahl 25 ist durch die Zahl 30 zu ersetzen).

Lfd. Nr. 5: Antrag Nr. 136/2019, Ziffer 4 (SPD)

Die Verwaltung wird zur weiteren Vorgehensweise nach der Sommerpause berichten. Diese Berichterstattung, so BM Pätzold an StR Körner gewandt, beziehe sich auch auf die Spiegelstriche der Antragsziffer 4.

Lfd. Nr. 6a: Antrag Nr. 138/2019, Ziffer 5 (SÖS-LINKE-PluS)

Der Gemeinderat lehnt den Antrag mehrheitlich ab, den Schwellenwert für die erste Sozialmietwohnung von 1.350 m² auf 450 m² abzusenken.

Lfd. Nr. 6b: Antrag Nr. 136/2019, Ziffer 5 (SPD)

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, SIM bereits bei kleineren Bauprojekten anzuwenden/Absenkung Schwellenwert auf 900 m².

Lfd. Nr. 7: Antrag Nr. 138/2019, Ziffer 1 (SÖS-LINKE-PluS)

Der Gemeinderat lehnt die Reduzierung des beim Planungsbegünstigten verbleibenden Gewinns auf 10 % mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen ab.

Lfd. Nr. 8: Antrag Nr. 138/2019, Ziffer 2 (SÖS-LINKE-PluS)

Der Gemeinderat lehnt es mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen ab, die Quote des geförderten Wohnungsbaus auf 50 % zu erhöhen.

Lfd. Nr. 9: Antrag Nr. 138/2019, Ziffer 3 (SÖS-LINKE-PluS)

Der Gemeinderat lehnt es mehrheitlich ab, den Anteil der Sozialmietwohnungen am Anteil der geförderten Wohnungen auf 100 % zu erhöhen.

Lfd. Nr. 10: Antrag Nr. 138/2019, Ziffer 6 (SÖS-LINKE-PluS)

Der Gemeinderat lehnt den Wegfall der Option auf Ersatzmaßnahmen im Umkreis von 1.000 m mehrheitlich ab.

Lfd. Nr. 11: Antrag Nr. 138/2019, Ziffer 7 (SÖS-LINKE-PluS)

Der Gemeinderat lehnt die Einführung eines anonymisierten Vorschlagsverfahrens zur Auswahl der Mieter mehrheitlich ab.

Lfd. Nr. 12: Antrag Nr. 138/2019, Ziffer 8 (SÖS-LINKE-PluS)

Der Gemeinderat lehnt das Einräumen eines generellen Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt im städtebaulichen Vertrag mehrheitlich ab.

Lfd. Nr. 13: Antrag Nr. 138/2019, Ziffer 9 (SÖS-LINKE-PluS)

Die Antragsteller stimmen zu, zunächst das Ergebnis des zugesagten Prüfauftrags abwarten zu wollen.

Lfd. Nr. 14: Antrag Nr. 138/2019, Ziffer 10 (SÖS-LINKE-PluS)

Die Antragsteller stimmen zu, dass die Verwaltung die Möglichkeit einer Rekommunalisierung neu geschaffener Wohnungen als Prüfauftrag mitnimmt.

Zum Beschlussantrag stellt BM Pätzold Einvernehmen darüber fest, dass sich aus der vorstehenden Abstimmung zur Lfd. Nr. 6b eine weitere Beschlussantragsziffer ergibt, und diese neue Beschlussantragsziffer soll die Bezeichnung Beschlussantragsziffer 6 erhalten. Die bisherige Beschlussantragsziffer 6 soll neu die Beschlussantragsziffer 7 werden. Diese neue Beschlussantragsziffer 6 soll getrennt zur Abstimmung gestellt werden. Und die neue Beschlussantragsziffer 7 erhält folgende Fassung:

Die Anträge 1 bis 6 gelten ab Beschlussfassung des Gemeinderats für alle neu aufzustellenden Bebauungspläne (Aufstellungsbeschluss nach dem 09.05.2019).

In der Folge weist BM Pätzold darauf hin, in der Beschlussantragsziffer 3 sind die Bindungsfristen von 15 auf 30 Jahre und nicht wie bisher von 15 auf 25 Jahre vorzusehen.

Danach stellt BM Pätzold fest:

Der Gemeinderat beschließt die Beschlussantragsziffern 1 bis 5 einschließlich der geänderten Beschlussantragsziffer 3 mit großer Mehrheit.

Der Gemeinderat beschließt die neue Beschlussantragsziffer 6 (Absenkung des Schwellenwerts von 1.350 m² auf 900 m²) mehrheitlich.

Der Gemeinderat beschließt die neue Beschlussantragsziffer 7 "Die Anträge 1 bis 6 gelten ab Beschlussfassung des Gemeinderats für alle neu aufzustellenden Bebauungspläne (Aufstellungsbeschluss nach dem 09.05.2019)" mehrheitlich.

Damit, so abschließend BM Pätzold, sei die GRDrs 783/2018 beschlossen.

Zur Beurkundung

Häbe / pö


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