Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
156
1g
VerhandlungDrucksache:
488/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin: 26.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Entwicklung des "Quartiers am Wiener Platz" (ehem. Schoch-Areal)
Grundsatzvorlage zum Programm und zur Vermarktung

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.07.2017, nicht öffentlich, Nr. 322

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 21.07.2017, öffentlich, Nr. 84

Ergebnis: einmütige Zustimmung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.07.2017, öffentlich, Nr. 403

Ergebnis: Vorberatung mit Maßgaben


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 29.06.2017, GRDrs 488/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und Vermarktung des "Quartiers am Wiener Platz" (ehem. Schoch-Areal) in S-Feuerbach ist eine Grundsatzvorlage erforderlich. Diese dient im Weiteren als Grundlage für Verfahren der Grundstücksvergabe und umfasst folgende Antragspunkte:

1. Das "Quartier am Wiener Platz" (ehem. Schoch-Areal) wird mit folgenden Maßgaben entwickelt:
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Sommerpause die Vergabeverfahren für Bauträger und Baugemeinschaften für weitere Beschlüsse vorzubereiten.
3. Vom Rahmenterminplan mit Fristen wird Kenntnis genommen (siehe Anlage 11).


OB Kuhn weist auf eine Veränderung im Beschlussantrag hin. Unter Ziffer 1 e) "Gemeinbedarf: Kindertagesstätte mit 4 Gruppen" müsse noch der Bedarf von "zusätzlich 2 Gruppen aus dem Stadtteil" eingefügt werden.

StR Adler (SÖS-LINKE-PluS) erläutert das Abstimmungsverhalten seiner Fraktionsgemeinschaft. Die städtebauliche Konzeption finde ihre volle Zustimmung, nicht jedoch die Vermarktung und europaweite Ausschreibung unter Ziffer i), die der vom Deutschen Institut für Urbanistik empfohlenen langfristigen Bodenvorratspolitik entgegenlaufe. Seine Fraktionsgemeinschaft könne deshalb der Vorlage insgesamt nicht zustimmen. Hier stellt EBM Föll wie bereits im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen klar, dass die Grundstücke aufgrund von Grundsatzbeschlüssen den jeweiligen Interessenten gleichberechtigt sowohl zum Kauf als auch im Erbbaurecht angeboten würden.

Nach Rücksprache mit dem Fachamt erklärt BM Pätzold, bei der Maßgabe im UTA habe es sich um eine Anregung von StR Winter (90/GRÜNE) gehandelt, Sichtbeziehungen mit der Trafo-Station, dem Bahnhof und der Haltestelle zu prüfen.


OB Kuhn stellt abschließend fest:

Der Gemeinderat beschließt den Beschlussantrag mit der Maßgabe bei 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich.

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