Im Rahmen der Ausführung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 hat sich erwiesen, dass es erforderlich ist, veranschlagte Haushaltsmittel für Investitionen im Einzelfall zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/ Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen im Ergebnishaushalt zu verwenden. Durch Haushaltsvermerk wurde geregelt, dass in den Haushaltsjahren 2016/2017 die entsprechenden Mittel, die vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt werden, mit Beschluss zum Jahresabschluss als pauschal genehmigt gelten, wenn die Mehraufwendungen in direktem Zusammenhang mit dem veranschlagten Investitionsprojekt bzw. den investiven Pauschalmitteln stehen und/oder bilanzielle Vorschriften dies erforderlich machen. Es wurden 2017 auf Grund dieses Haushaltsvermerks insgesamt 16.107.913,92 EUR vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt. Ebenfalls durch Haushaltsvermerk wurde bestimmt, dass über-/außerplanmäßige Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die aus im Finanzhaushalt veranschlagten Pauschalen (z.B. für den Ausbau der Kindertagesbetreuung) zu finanzieren sind, im Rahmen des Jahresabschlusses nachträglich pauschal genehmigt werden. In 2017 waren dies insgesamt 6.943.702,06 EUR. 7. Kreditermächtigung / Liquidität / Schuldenstand Kreditermächtigung Die im Haushaltsplan 2017 veranschlagte Kreditermächtigung in Höhe von 153,6 Mio. EUR musste nicht in Anspruch genommen werden. Liquidität Die freie Liquidität zum 31.12.2017 beträgt 13,5 Mio. EUR (vgl. Anlage 6). Die wesentlichen Liquiditätsbindungen ergeben sich aus den davon-Positionen innerhalb der Ergebnisrücklage (vgl. Anlage 2, Seite 19), aus Rückstellungen (vgl. Anlage 2, Seite 26) und aus Ermächtigungsübertragungen (vgl. Anlage 4). Ferner müssen die im DHH 2018/19 zur Finanzierung eingeplanten liquiden Mittel in Höhe von 218,5 Mio. EUR und die für die Grundsteuersenkung im Jahr 2019 notwendigen Mittel (vgl. GRDrs 611/2018) in Höhe von 30,0 Mio. EUR, reserviert werden. Schuldenstand Zu Lasten der Kreditermächtigung 2017 mussten keine Darlehen neu aufgenommen werden. Die ordentliche Kredittilgung belief sich in 2017 auf 7,1 Mio. EUR. Außerdem wurde in 2017 ein KfW-Darlehen mit 29,9 Mio. EUR vorzeitig getilgt. Dadurch verringerten sich die äußeren Schulden im Stadthaushalt um 37,0 Mio. EUR auf 21,3 Mio. EUR. Der Schuldenstand der Stadt insgesamt (ohne Trägerdarlehen, kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Stiftungen) beträgt zum 31.12.2017: