Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
42
3
Verhandlung
Drucksache:
166/2023
GZ:
Sitzungstermin:
16.03.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
th
Betreff:
Beamtenbesoldungsreform 2022 - Umgang mit Widersprüchen und Anträgen auf amtsangemessene Alimentation bei der LHS
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 15.03.2023, öffentlich, Nr. 93
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 10.03.2023, GRDrs 166/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
Die Verwaltung wird in Anlehnung an die Regelung der Landesregierung ermächtigt,
1. den
Beamtinnen und Beamten
der LHS
gegenüber
a)
zuzusichern
, sollte sich das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) im Zuge einer höchstrichterlichen Überprüfung als nicht verfassungsgemäß erweisen, etwaige hieraus resultierende
Nachzahlungen von Amts wegen und rückwirkend
, entsprechend einer dann vom Landesgesetzgeber zu treffenden Korrekturregelung,
zu leisten
,
b)
auf die Einlegung von Widersprüchen
bzw. die Stellung von Anträgen gegen die Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 bzw. auf amtsangemessene Alimentation gegenüber den Beamtinnen und Beamten der LHS im Zuge dessen
zu verzichten
,
sowie
2. den Beamtinnen und Beamten, die bereits entsprechende
Widersprüche
bzw. Anträge eingereicht haben oder künftig einreichen werden, zu erklären, dass diese bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage über das BVAnp-ÄG 2022 einvernehmlich
ruhend
gestellt
werden und zuzusichern, dass
auf die Einrede der Verjährung
in diesen Fällen
verzichtet wird
, es sei denn, dass der geltend gemachte Anspruch bereits bei der Geltendmachung verjährt oder verwirkt war.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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