Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
143/2014
GZ:
7853-02.00
Sitzungstermin: 08.05.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 07.05.2014, öffentlich, Nr. 132

Ergebnis: Zu Beschlussantragsziffer 1: Der Verwaltungsausschuss stimmt einmütig zu.

Zu Beschlussantragsziffer 2a: Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 2 Enthaltungen einmütig zu.

Zu Beschlussantragsziffer 2b: Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 1 Enthaltung einmütig zu.

Zu Beschlussantragsziffer 3: Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 1 Enthaltung einmütig zu.

Zu Beschlussantragsziffer 4: Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 1 Enthaltung einmütig zu.

Zu Beschlussantragsziffer 5: Der Verwaltungsausschuss stimmt einmütig zu.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 24.04.2014, GRDrs 143/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der/die stimmberechtigte Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2013 den folgenden Bilanzgewinn aus:

      Jahresergebnis nach Steuern und vor Hybridbedienung
454.379.406,88 EUR
      laufende Hybridbedienung
- 143.133.498,06 EUR
      nachzuholende Hybridbedienung früherer Geschäftsjahre
- 239.241.712,89 EUR
      Jahresergebnis/Bilanzgewinn
72.004.195,93 EUR

Der Bilanzgewinn von 72.004.195,93 EUR wird vollständig an die Träger ausgeschüttet, wobei auf den einzelnen Träger ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn entsprechend seines Anteils am Stammkapital der LBBW entfällt.

2. a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2013 entlastet.

b) Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2013 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.

3. Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank
Baden-Württemberg zum 31.12.2014, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2014 sowie als Prüfer nach § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.


4. Der Änderung der Satzung entsprechend Anlage 3 wird zugestimmt.

5. Der Änderung der zwischen der LBBW und den in Anlage 4 aufgeführten direkten Tochterunternehmen bestehenden Beherrschungs- und Ergebnis- abführungsverträgen sowie Ergebnisabführungsverträgen jeweils durch Aufnahme eines dynamischen Verweises auf § 302 AktG wird zugestimmt.


Ein Exemplar des Geschäftsberichts 2013 der Landesbank Baden-Württemberg befindet sich bei den Akten der Hauptaktei.


OB Kuhn verweist auf die im Verwaltungsausschuss erfolgte getrennte Abstimmung über die einzelnen Beschlussantragsziffern der GRDrs 143/2014 und die einzelnen Abstimmungsergebnisse (siehe Vorgang).

StR Pätzold (90/GRÜNE) erinnert an die ausführliche Diskussion in der gestrigen Sitzung des Verwaltungsausschusses und merkt an, es werde zur Kenntnis genommen, dass die LBBW die Anstrengungen, das Risiko zu vermindern und auch die Auflagen der EU zu erfüllen, erfreulicherweise bewältigt hat und dass die Stadt in diesem Bereich Glück gehabt hat. Eine Grundsatzdiskussion müsse heute nicht geführt werden, weil die Grundsatzentscheidungen wesentlich früher gefallen seien. Die aktiven Ergebnisse seien jetzt zur Kenntnis zu nehmen. Deutlich erkennbar sei, dass mit dem Abbau des sog. Kreditersatzgeschäfts auch die Risiken deutlich gefallen seien und es somit richtig gewesen sei, in diese Richtung zu gehen bzw. diese grundlegenden Fehler aus der Finanzkrise zu beseitigen, was bei der LBBW recht schnell gegangen sei. Dennoch habe die Krise die Stadt durch die im Jahr 2012 erfolgte Umwandlung viel Geld gekostet. Es könne im Prinzip davon gesprochen werden, dass man bisher Glück gehabt habe und seine Fraktion hoffe, dass man auch weiterhin dieses Glück haben werde. Die Grundsätze für die Entscheidungen, weiterhin sehr eng mit der LBBW geschäftlich verbunden zu bleiben, seien im Jahr 2009 ohne die Stimmen seiner Fraktion getroffen worden. Da man jetzt Miteigentümer der LBBW sei, trage seine Fraktion die Angelegenheit mit und stimme der Vorlage zu, kündigt StR Pätzold an.

Die Vorlage beinhalte im Schwerpunkt den Jahresabschluss 2013 der LBBW und es sei ein ordentliches Jahresergebnis, das die Bank vorlegen könne, insbesondere wenn es mit dem Jahresergebnis ähnlicher Bankinstitute in Deutschland verglichen werde, erklärt StR Kotz (CDU). Dass die LBBW gut dastehe zeige sich auch daran, dass sie entgegen dem Trend bei den Banken in den letzten Tagen positiver bewertet wurde. Auch dies sei ein klares Signal, dass der Weg, den die Bank mit Vorstand und Aufsichtsrat eingeschlagen hat, der richtige sei, nämlich mehr zum Kerngeschäft einer Bank zurückzukehren. Er bewerte die Situation etwas anders als sein Vorredner, so der Stadtrat. Er meine, bei der Krisenbewältigung durch die Bank sei relativ wenig Glück dabei, sondern es handle sich um Sachverstand und richtige Arbeit in der Bank. Deshalb gehe sein Dank - wie bereits im Verwaltungsausschuss - an den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Vetter, und an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbank, die in einer sehr guten Art und Weise tätig seien und die Bank auf einen Weg ausrichten, den die CDU-Gemeinderatsfraktion voll unterstützen könne.

StR Kanzleiter (SPD) erinnert an die Entwicklung der Landesbank Baden-Württem- berg, von der ehemaligen Stadtsparkasse über die Landesgirokasse bis zur jetzigen Landesbank. Dabei habe es sich um Schritte der Expansion gehandelt, die im Prinzip dem Wachstum der Wirtschaft in Stuttgart gefolgt seien und auch der Notwendigkeit Rechnung getragen hätten, die Firmen im sich erweiternden Handel von der finanziellen Seite her zu begleiten. Ob dieser Weg als Kommune heute nochmals gegangen würde, könne durchaus in Frage gestellt werden. Seine Fraktion habe schon immer Zweifel gehabt, ob es richtig sei, eine Bank zu haben, die über die kommunale Ebene hinaus wächst. Ein "Zurückdrehen" wäre aber nur mit einer einstimmigen Übereinkunft aller Träger der Bank möglich. Die dazu von seiner Fraktion gestellten Anträge seien zwischenzeitlich ein Stück weit obsolet geworden, da jetzt erfreulicherweise festgestellt werden könne, dass die Landesbank die Krisensituation im Vergleich mit anderen Bankinstituten in Deutschland vergleichsweise gut bewältigt hat.

Die Schritte von der Kapitalerhöhung über die Umwandlung der stillen Einlagen in haftendes Kapital seien letztlich nichts anderes als die Verantwortung, die ein Eigentümer seiner eigenen Firma gegenüber wahrzunehmen habe. Vom Jahreser- gebnis der Landesbank Baden-Württemberg, das vergleichsweise positiv sei, werde, wie von der Vorlage insgesamt, Kenntnis genommen und seine Fraktion trage das Ergebnis mit. Erfreulich sei auch, dass die Stadt vom Bilanzgewinn 13,6 Mio. € erhalte, zusätzlich zu den Verzinsungen der stillen Einlagen und der Nachholung der Zinsen für die stillen Einlagen insgesamt von nochmals etwa 39 Mio. €. Erfreulich sei die Feststellung, dass die Sanierungsauflagen der EU gegenüber der Landesbank Baden-Württemberg, an der die Stadt mit 19 % beteiligt ist, erledigt sind. Die Stadt habe jetzt ein Kernkapital von 19 %. Es gebe daher keinen Grund, gegen den Abschluss zu stimmen, weshalb seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, so StR Kanzleiter.

StR Kauderer (FW) erklärt, seine Fraktion freue sich über den positiven Trend der Landesbank. Stuttgart brauche eine starke Bank für ihre Betriebe, die international tätig seien und dafür sorgen, dass die Region floriere. Auch das Privatkunden- geschäft müsse gesteigert werden. Andere Banken, die unter den Rettungsschirm des Bundes geflüchtet seien, stünden bedeutend schlechter da. Die Landesbank habe es verstanden, seit 2012 die Vorgaben der BaFin und der EU zu erfüllen, notwendige Kostenmaßnahmen durchzuführen sowie Personal sozialverträglich abzubauen. Seine Fraktion erwarte, dass der Aufwärtstrend in den nächsten Jahren anhält. Basel III werde neue Herausforderungen für die LBBW bringen, die Bank aber insgesamt sicherer machen und hoffentlich künftige Turbulenzen verhindern. Der morgigen Hauptversammlung der LBBW wünsche seine Fraktion viel Erfolg.

Aus der Vorlage könne entnommen werden, dass die Richtung der Landesbank stimmt, führt StR Klingler (FDP) aus. Die jetzigen Zahlen zeigten, dass nach gründlichen Abwägungen wohl die richtige Entscheidung getroffen worden sei. Es sei richtig gewesen, dass man zur Bank gestanden und die Werthaltigkeit der Bank und der Beteiligung entsprechend erhalten habe. Seiner Fraktion seien die zahlrei- chen Beschäftigten am Bankenstandort Stuttgart wichtig, aber auch die Bank als Partner für viele Vereine und viele Kulturschaffende, die im Bereich Sponsoring und Förderung einiges bewegten. Auch dürfe nicht vergessen werden, was die Bank in der Vergangenheit durch ihre Steuerzahlungen auch für die Stadt Stuttgart gebracht hat. In diesem Zusammenhang bewertet der Stadtrat die von Herrn Vetter als Vorstandsvorsitzendem geleistete Arbeit positiv, da er dafür gesorgt habe, dass die Bank "in der Realwirtschaft angekommen ist". Die LBBW erfülle wieder ihre Aufgabe als Geldversorgungsinstitut für die Stuttgarterinnen und Stuttgarter sowie als "Darlehens- und Geldbeschafferin" der mittelständischen Wirtschaft im Raum Stuttgart.

StR Klingler erinnert an die dem Gemeinderat durch den Oberbürgermeister und den Sparkassenpräsidenten gegebene Information, dass ein wichtiger Bestandteil der EU-Richtlinie zur Sanierung der Bank auch bedeute, dass die Bank die Rechtsform einer Aktiengesellschaft erhalte. Bedauerlicherweise seien diesbe- züglich sämtliche Auflagen und Zusagen nicht erfüllt worden. Seine Fraktion gehe davon aus, dass mittelfristig Wort gehalten werde und dass zumindest die beiden anderen Anteilseigner zu einem späteren Zeitpunkt Anteile der Stadt übernehmen werden, wenn die Bank sich "in ganz ruhigem Fahrwasser" befinde, da auf dem Bankenmarkt alles, was jetzt positiv laufe, sich auch schnell wieder ändern könne.

StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) stellt fest, dass es die Landesbank ohne die Rettung durch die öffentliche Hand nicht mehr geben würde. Kritisch hinterfragt er, ob die Stadt die Mittel, die sie der Bank seinerzeit als "Finanzspritze" gegeben hat, zurück-erhalten wird; die Renditen für das städtische Vermögen in der Bank fielen mit unter 1,5 % sehr gering aus. Auch sei die Stadt nicht in der Lage, die Kontrolle über die Geschäftspolitik der Bank zu haben, da sie einerseits nur über 19 % Anteile verfüge und andererseits die städtischen Sitze im Aufsichtsrat - mit einer Ausnahme - mit externen Vertretern besetzen müsse. Ebenso wenig habe die Stadt Kontrolle über eine ökologische und soziale Ausrichtung der Geschäftspolitik der Landesbank, bemängelt der Stadtrat. Mit diesem Geld könnte anders und besser gewirtschaftet werden, z. B. mit Stadtwerken oder einem ökologischen Bodenfonds. Hier könnte ein Beitrag zur sozialen und ökologischen Politik in Stuttgart geleistet werden und langfristige Renditen gesichert werden. Dies wäre das Ziel seiner Fraktionsgemein- schaft. Begonnen werden könnte mit 86 Mio. € stiller Einlagen, die die Stadt in der Bank habe. Der neue Gemeinderat sollte sich entsprechend "auf den Weg machen"; dies wäre genau der Betrag, der benötigt würde, um den Eiermann-Campus städtisch, ökologisch und nachhaltig als "Innovationscampus" zu entwickeln

Zur Vorlage merkt StR Dr. Schlierer (REP) an, die Umwandlung der stillen Einlagen in Kernkapital nach den Vorgaben und nicht zuletzt im Blick auf die zurückliegenden Bankenkrisen sei sicherlich richtig gewesen, sie habe aber erhebliche finanzielle Mittel der Landeshauptstadt gebunden. Nachdem vieles sehr viel schlimmer hätte kommen können, könne der Gemeinderat insofern mit dem heute zu Beschließen- den einigermaßen zufrieden sein. Es bleibe aber die grundsätzliche Frage, ob kommunale Gebietskörperschaften dazu berufen seien, als Banker tätig zu werden. StR Dr. Schlierer verweist hierzu auf das Sparkassengesetz des Landes, das in § 6 vorsieht, dass kommunale Gebietskörperschaften unter bestimmten Zweckvorgaben als Träger von Sparkassen tätig werden können. Andererseits sei eine angemesse- ne und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise in der Landeshauptstadt mit Geld und kreditwirtschaftlichen Leistungen nicht von der Beteiligung der Landeshauptstadt an der Landesbank abhängig. Die Bankenlandschaft - öffentlich-rechtlich geprägt, darüber hinaus aber auch im privatwirtschaftlichen Bereich - in Stuttgart sei durchaus in der Lage, die im Sparkassengesetz enthaltenen Zweckvorgaben sicherzustellen.

Die Landesbank Baden-Württemberg reiche in ihrem Unternehmenszweck weit über das hinaus, was normalerweise nach dem Sparkassengesetz im Sinne solcher kommunaler Tätigkeit vorgesehen sei, fährt StR Dr. Schlierer fort. Die LBBW sei eben nicht nur eine Stadtsparkasse, sondern eine öffentlich-rechtliche Großbank, die nach wie vor erhebliche Risiken aus der Vergangenheit abarbeiten müsse. Beispielsweise berge Sealink nach wie vor noch erhebliche Risiken.

Auch wenn die Existenz der Bank nicht von der Landeshauptstadt mit einem Anteil von knapp 19 % als einem von mehreren Partnern abhänge, wäre es wünschens- wert, wenn die Kontrollmöglichkeiten der Landeshauptstadt größer wären. Die vorgesehenen Satzungsänderungen erachtet StR Dr. Schlierer als sinnvoll, weshalb er diesen gerne zustimme. Auch für die Zukunft bleibe es jedoch der Auftrag des Gemeinderats, darüber nachzudenken, ob die Beteiligung an der Landesbank eine zukunftsweisende Beteiligung ist oder ob nicht unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Bankensektor irgendwann ein Rückzug sinnvoll wäre.

Als "das oft zitierte einzige Aufsichtsratsmitglied der Landeshauptstadt bei der LBBW" geht OB Kuhn auf die verschiedenen Wortbeiträge ein und erinnert zunächst daran, dass der Gemeinderat im Jahr 2009 nach der verheerenden Bankenkrise einen Grundsatzbeschluss gefasst hat, dass die Stadt zusammen mit den anderen Trägern bei der Landesbank einsteigt. Die Alternative wäre gewesen, unter den SoFFin des Bundes zu gehen. Heute könne niemand wissen, wo die Landesbank stehen würde, wenn dieser Weg eingeschlagen worden wäre.

An StR Rockenbauch und StR Dr. Schlierer gewandt bestätigt der Vorsitzende, dass es selbstverständlich nicht so sei, dass eine Stadt in der Größe Stuttgarts Anteilseig- ner einer Landesbank sein müsse. Derzeit sei die Landeshauptstadt aber Anteilseig- ner. Wenn ein Ausstieg der Stadt gewünscht würde, müsste in einem Ausschuss die Frage der Kosten des Ausstiegs diskutiert, die Meinungen der anderen Anteilseigner eingeholt und die genauen Bedingungen geprüft werden, unter denen die Stadt aus der Landesbank aussteigen könnte. Er würde nicht zu einem Ausstieg raten, da die Krise noch nicht überwunden und er davon überzeugt sei, dass der Ausstieg mit extrem höheren Kosten verbunden wäre, als darauf zu setzen, dass die Bank stabilisiert werden könne.

OB Kuhn weist darauf hin, dass nach Frankfurt Stuttgart in Deutschland der zweitgrößte Finanzplatz ist. Die LBBW sei schon allein vom Volumen her einer der Anker dieses Finanzplatzes. Er habe stets die wirtschaftspolitische Strategie, von der er angenommen habe, dass sie auch von vielen Fraktionen unterstützt werde, dass es positiv sei, neben dem Fahrzeug- und dem Maschinenbau einige weitere wirtschaftliche Säulen zu haben, vor allem in diesem Fall im Dienstleistungssektor. Dies müsse in die Gesamtbetrachtung, wer wen gerettet habe, mit einfließen, nämlich die Arbeitsplätze, die dadurch in Stuttgart gebunden und vorhanden seien, dass Stuttgart ein so starker Finanzplatz ist.

Im Jahr 2009 hätten bei der Bankenkrise sowohl das private wie auch das öffentlich-rechtliche Aufsichtssystem vollständig versagt. Damals sei die Zahlung von rd. 1 Mrd. € beschlossen worden und im Jahr 2012 sei die Umwandlung der stillen Einlagen in Kernkapital erfolgt. Dabei sei immer wieder kommuniziert worden, dass die Stadt das Geld schnell zurückbekommen werde. Dass jetzt nur ein Teil schnell zurückkomme, hänge damit zusammen, dass die EU, die Bundesregierung und die Bankenaufsicht in der Summe viel stärkere Regeln eingezogen und eine viel stärkere Risikoabsicherung durch den Anstieg der Eigenkapital-/Kernkapitalquote verlangt haben. Hinsichtlich der Risikoabsicherung könne nicht in Berlin und Brüssel von Stuttgart aus gefordert werden, die Risiken besser abzusichern, und gleichzeitig zu argumentieren, dass man in Stuttgart das Geld aber schneller zurück haben wolle.

Nachdem die alten Renditen aus den Anteilen nur unter leichtfertiger Inanspruch- nahme von nicht überschaubaren Risiken zu erreichen waren, spricht der Vorsitzen- de die Erwartung aus, dass solche Renditen nie wieder erreicht werden. Als Aufsichtsratsmitglied seien ihm geringere Renditen, aber eine sichere Bank lieber als der umgekehrte Fall.

Der Abschluss 2013 sei auf der Zwischenebene ein sehr guter Abschluss, weshalb man ihm seiner Meinung nach zustimmen könne, so OB Kuhn. Er macht nochmals darauf aufmerksam, dass die Bankenkrise noch nicht überwunden ist, dass sie aber nicht mehr so dramatisch ist, wie sie im Jahr 2009 gewesen ist. Bei der LBBW habe man es - auch durch die richtigen Personalentscheidungen - geschafft, die EU-Auflagen Schritt für Schritt abzuarbeiten, bis auf diejenigen, die die Stadt nicht wollte, wie die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Status habe auch er sich eingesetzt, so OB Kuhn, da er es für sinnvoll halte, wenn die Landesbank den jetzigen Status beibehalte.

Die Aussage von OB Kuhn aufgreifend, sich in einem Ausschuss damit auseinan- derzusetzen, was es finanziell bedeuten würde, das Thema Stadtsparkasse umzusetzen, erinnert StR Kanzleiter an einen vor längerer Zeit von seiner Fraktion gestellten Antrag, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Der Stadtrat verweist auf die Regelung in Frankfurt, die auf Stuttgart übertragen bedeuten würde, dass die BW-Bank, die im Wesentlichen die Sparkassenfunktion wahrnehme, als eine selbstständige Institution innerhalb des Konzerns Landesbank Baden-Württemberg zunächst einmal organisiert werden könnte. Diese Überlegung halte er nach wie vor als ersten Schritt für erwägenswert und wenn über Alternativen in der Zukunft nachgedacht werde, gehöre die genannte Thematik mit dazu.

StR Rockenbauch sieht es als dringend an, ein Arbeitsgremium zu haben, das sich damit beschäftigt, wie die Stadt künftig mit ihren Anteilen an der Landesbank umgehen will. Natürlich gelte der Satz: "Wirtschaft ist nicht alles." Insgesamt müsse es aber eine gesamtvolkswirtschaftliche Bilanz sein und dabei gehe es auch um ethische und ökologische Arbeitsweisen. Eine Art Stadtsparkasse sei seines Erachtens ein wesentlicher Teil für eine nachhaltige lokale Wertschöpfung. Hierüber zu beraten sei eine Aufgabe für den neuen Gemeinderat, gemeinsam mit dem Oberbürgermeister.

OB Kuhn betont, mit seiner Aussage, "dass man die Folgekosten eines Ausstiegs in Ruhe einmal durchkalkulieren muss", habe er keinen "Startschuss" hierzu gegeben, auch nicht für die Bildung eines Unterausschusses. Er halte entsprechende Überlegungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt und für die nächsten Jahre für falsch.


Der Vorsitzende lässt sodann über den Beschlussantrag der GRDrs 143/2014 abstimmen und stellt folgende Abstimmungsergebnisse fest:

Ziffer 1: Einstimmige Beschlussfassung.

Ziffer 2 a: Einstimmige Beschlussfassung bei 6 Enthaltungen.

Ziffer 2 b: Einstimmige Beschlussfassung bei 5 Enthaltungen.

Ziffer 3: Einstimmige Beschlussfassung.

Ziffer 4: Einstimmige Beschlussfassung bei 4 Enthaltungen.

Ziffer 5: Einstimmige Beschlussfassung.

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