2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren (Schmutzwassergebührensatzung -SwGebS-) vom 17. November 2022 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2022; Stadtrecht 7/20) wird gemäß Anlage 6 beschlossen.
3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2024 auf 0,71 EUR/je m² Berechnungsfläche festgesetzt. Für 2024 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR berücksichtigt.
4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren (Niederschlagswassergebührensatzung -NwGebS-) vom 08. Dezember 2005 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2005; Stadtrecht 7/19), zuletzt geändert am 17.112022 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2022) wird gemäß Anlage 7 beschlossen.
OB Dr. Nopper stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang