Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
0300; 0351-00
GRDrs
286/2019
Stuttgart,
04/23/2019
Änderung der Hauptsatzung durch Änderungssatzung bezüglich des Wohnsitzerfordernisses der Innenstadt-Bezirksvorsteher/-innen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
08.05.2019
09.05.2019
Beschlußantrag:
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 1978; zuletzt geändert am 21. Februar 2019 (Amtsblatt Nr. 10 vom 7. März 2019); Stadtrecht 0/1) wird gemäß
Anlage 1
erlassen.
Begründung:
In § 21 Abs. 4 Satz 4 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (HS) ist als Wählbarkeitsvoraussetzung für die Bezirksvorsteher/-innen der Innenstadtbezirke bislang geregelt, dass sie wählbar sein, im Bereich der Innenstadt wohnen, mit den Verhältnissen im Stadtbezirk vertraut sein und allgemeines Ansehen genießen müssen. Mit der vorliegenden Satzungsänderung soll das Erfordernis eines Wohnsitzes in einem Innenstadtbezirk wegfallen.
Eine Anhörung der Innenstadtbezirke nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. § 3 Abs. 1 Geschäftsordnung für die Bezirksbeiräte (GOB) war nicht erforderlich, da die Satzungsänderung alle Innenstadtbezirke gleichermaßen berührt und somit keine spezifische Betroffenheit eines Bezirks besteht.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
Antrag Nr. 115/2019 vom 18.03.2019 der SPD-Fraktion und der Gruppierung der FDP.
Erledigte Anträge/Anfragen
Antrag Nr. 115/2019 vom 18.03.2019 der SPD-Fraktion und der Gruppierung der FDP.
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 - Änderungssatzung
Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung
vom 1. Januar 1978
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 9. Mai 2019 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 1. Januar 1978 (Änderungssatzung) beschlossen:
§ 1
Die Hauptsatzung vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 1978; zuletzt geändert am 21. Februar 2019 (Amtsblatt Nr. 10 vom 7. März 2019); Stadtrecht 0/1) wird wie folgt geändert:
Änderung von § 21 (Bezirksbeiräte)
§ 21 Abs. 4 Satz 4 wird wie folgt geändert:
Die Worte
„im Bereich der Innenstadt wohnen
“ werden durch die Worte
“im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart wohnen“
ersetzt.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
zum Seitenanfang