Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 343/2019
Stuttgart,
04/30/2019



Änderung der Entgeltordnung über die Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie über die bewirtschafteten P+R-Anlagen der Stadt Stuttgart (Stadtrecht 7/13)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.05.2019
08.05.2019
09.05.2019



Beschlußantrag:

Die Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze sowie für die bewirtschafteten P+R-Anlagen der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 7/13) werden gemäß Anlage 1, zum 1. Juni 2019 neu gefasst.



Begründung:


Im Zusammenhang mit der Vorlage 1132/2018 wird ein ergänzender Tarif für das P+R-Parkhaus in Österfeld notwendig.

Weiterhin werden zwei Änderungen erforderlich, die durch den Neubau der Rathausgarage sowie die VVS-Tarifzonenreform bedingt sind.

Die Änderungen sollen zum 01. Juni 2019 in Kraft treten.


1.1 P+R-Parkhaus Österfeld

In der Bezirksbeiratssitzung in Vaihingen vom 19. März 2019 zu GRDrs 1132/2018 konnte im Rahmen der Beratung über die Auslastung des Parkhauses und die Fortführung des Projekts „Parkschein = Fahrschein“ Einvernehmen darüber erzielt werden, das Parkhaus zur Entlastung der öffentlichen Parkräume in den Wohngebieten sowie der kurzfristigen Auslastungssteigerung für das Parken von STEP-Mitarbeitern zuzulassen.

Hierzu sollen 100 Stellplätze für entsprechende Fahrzeuge freigehalten und über den Betreiber PBW (Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg) vermietet werden.

Als Entgelthöhe werden 50 EUR vorgeschlagen. Hierbei liegt das Entgelt im Durchschnitt der STEP-eigenen Parkplätze und berücksichtigt gleichzeitig die etwas größere Wegstrecke.

Das Entgelt soll unter Ziffer 4 als neue Ziffer 4.1.5 aufgeführt werden.


1.2 VVS-Tarifzonen

Aufgrund der Tarifzonenreform des VVS zum 01. April 2019 ergeben sich redaktionelle Änderungen bei der Tarifzonenbezeichnung in der Entgeltordnung.

Unter Ziffer 4 werden die ehemaligen Zonen 10 und 20 in die neue Zone 1 umgewandelt.


2. Rathausgarage

Im Dezember 2018 wurde die neue Rathausgarage eröffnet. Da diese eine deutlich reduzierte Stellplatzanzahl im Vergleich zur alten Rathausgarage besitzt, sollen hier keine Dauerparker mehr zugelassen werden.

Insofern soll die Rathausgarage unter Ziffer 2.1 samt zugehöriger Fußnoten aus der Entgeltordnung entfernt werden.


Die o.g. Änderungen sind in der Anlage 1 als Neufassung eingepflegt und in Anlage 2 in Form einer Synopse nachrichtlich nochmal übersichtlich dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Aufwendungen (Programmieraufwand für neuen Tarif) fallen voraussichtlich nicht bzw. wenn, nur in geringem Umfang an.

Auf Grundlage einer angenommenen Auslastung der vermieteten Parkplätze von 80% im Jahr werden rund 48.000 EUR Mehrerträge bei den Benutzungsentgelten erwartet.

Dieser Mehrertrag wird von der Verwaltung bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2020/2021 berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Referate AKR, WFB und S/OB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - geänderte Fassung der Benutzungsentgeltordnung
Anlage 2 - Synopse aktuelle und neue Fassung Benutzungsentgelte


<Anlagen>



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