Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
190
18
Verhandlung
Drucksache:
476/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
15.07.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Vorhabenbez. BPlan u. Satzung ü. örtl. Bauvorschriften Hochbunker Zuckerbergstr. (Ca 299) in S-Bad Cannstatt
- BPlan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Satzungsbeschl. gem. §10 BauGB u. § 74 LBO
mit Anregungen gem. §3 Abs.2 BauGB
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 13.07.2021, öffentl., Nr. 218
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Ergänzung/Korrektur des ersten Satzes des Beschlussantrags wie folgt (Änderung fett dargestellt): "Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
und die Satzung über örtliche Bauvorschriften
Hochbunker Zuckerbergstraße (Ca 299) im Stadtbezirk Bad Cannstatt werden in der Fassung vom 08.10.2018 / 10.02.2021 / 12.05.2021 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen."
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 24.06.2021, GRDrs 476/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Hochbunker Zuckerbergstraße (Ca 299) im Stadtbezirk Bad Cannstatt wird in der Fassung vom 08.10.2018 / 10.02.2021 / 12.05.2021 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 08.10.2018 / 10.02.2021 / 12.05.2021. Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit konnten nur zum Teil berücksichtigt werden.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik einstimmig
wie beantragt.
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