Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
197
12
Verhandlung
Drucksache:
681/2018
GZ:
OB 0334-07 OB 0332-01
Sitzungstermin:
27.09.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Akteneinsicht gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 GemO:
Einrichtung des Akteneinsichtsausschusses
International Unit Klinikum Stuttgart
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 26.09.2018, öffentlich, Nr. 364
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Änderungen zu den Beschluss-antragsziffern 1 - 4
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 17.09.2018, GRDrs 681/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat beschließt gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Akteneinsicht mit folgendem Einsichtsgegenstand:
Verantwortlichkeiten für
a) Versäumnisse innerhalb des zwischenzeitlich aufgelösten Geschäftsbereichs "International Unit" des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart (KS) der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS), insbesondere bei Vertragsabschlüssen und bei Abrechnungen und damit im Zusammenhang stehende Pflichtverletzungen sowie diesbezügliche Management- und Organisationsversäumnisse
und
b) die daraufhin ergriffenen Maßnahmen zur Aufarbeitung dieser Vorgänge u. a. auch hinsichtlich der Beendigung des Anstellungsverhältnisses des ehemaligen Geschäftsführers des KS, Dr. Ralf-Michael Schmitz.
Die Einsicht umfasst die mit dem Untersuchungsgegenstand in Zusammenhang stehenden vorliegenden und zugänglichen Akten der LHS (einschließlich KS), insbesondere die Akten des ehemaligen Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser und die der damaligen Geschäftsführung des KS nebst - soweit rechtlich zulässig - der elektronischen Korrespondenz des ehemaligen Geschäftsführers Dr. Ralf-Michael Schmitz.
2. Die Akteneinsicht wird durch einen neuen beratenden Ausschuss wahrgenommen. Dieser trägt den Namen "Akteneinsichtsausschuss International Unit Klinikum Stuttgart (AIU)".
3. Der AIU wird auf Zeit gebildet. Mit Abgabe des Abschlussberichts an den Gemeinderat endet der Ausschuss. Unverbindliches Ziel ist es, den mit Mehrheit beschlossenen Abschlussbericht des AIU spätestens im Juli 2019 dem Gemeinderat vorzulegen. Neben dem mit Mehrheit beschlossenen Abschlussbericht können - durch jeweils mindestens zwei Ausschussmitglieder zusammen - ganz oder in Teilen abweichende oder ergänzende Berichte (Sonderberichte) an den Gemeinderat abgegeben werden.
4. Die Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder des AIU wird auf zehn
Stadträte festgesetzt. Es werden ebenfalls zehn Stellvertreter benannt.
5. a) Zu Mitgliedern des AIU werden im Wege der Einigung die in
Anlage 1
aufgeführten zehn Stadträte als ordentliche Mitglieder bestellt. Dabei werden die Sitze wie folgt aufgeteilt: CDU 3, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2, SPD, SÖS-LINKE-PluS, Freie Wähler, FDP und BZS23/AfD/LKR je 1. Die in Anlage 1 genannten Stellvertreter werden in der entsprechenden Reihenfolge als Verhinderungsstellvertreter bestellt.
b) Für den Fall, dass eine Einigung nach vorstehender lit. a) nicht zustande kommt, beschließt der Gemeinderat, den AIU in einer der nächsten Sitzungen in entsprechender Anwendung des Wahlverfahrens des § 40 Abs. 2 GemO zu besetzen.
6. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der durch den Oberbürgermeister beabsichtigten Beauftragung von Herrn Stadtrat Fuhrmann (CDU) mit der Vertretung des Oberbürgermeisters im Vorsitz des AIU gem. § 41 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 Var. 3 GemO und der Bestellung von Herrn Stadtrat Winter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Verhinderungsstellvertreter von Herrn Stadtrat Fuhrmann (CDU) in der Vorsitz-funktion.
EBM
Föll
informiert zunächst über die im VA vorgenommenen Änderungen im Beschlussantrag und der Vorlage. So wurde in Beschlussantragsziffer 3 der Satz "Unverbindliches Ziel ist es, den mit Mehrheit beschlossenen Abschlussbericht des AIU spätestens im Juli 2019 dem Gemeinderat vorzulegen." gestrichen. Auf Seite 3 der Vorlage wurde im Abschnitt "Zu 3." der Satz "Eine Berichterstattung noch in der laufenden Amtsperiode des Gemeinderats ist wünschenswert und daher als unverbindliche Zielvorgabe vorgesehen." gestrichen.
Zu der von StR Körner (SPD) im Verwaltungsausschuss gestellten Frage in Bezug auf den Vorsitz im Untersuchungsausschuss erklärt er, OB Kuhn halte an seiner Absicht fest, wie in Ziffer 6 des Beschlussantrags festgelegt zu verfahren.
Auf Nachfrage benennt StR
Klingler
(BZS23) für seine Gruppierung sowie AfD und LKR Herrn StR Dr. Fiechtner als ordentliches Mitglied und Herrn StR Brett als stellvertretendes Mitglied.
EBM
Föll
stellt abschließend fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die
Ziffern 1 bis 4
des Beschlussantrags mit der modifizierten Ziffer 3 einstimmig.
Ziffer 5a
wird vom Gemeinderat einstimmig ohne Enthaltung
beschlossen.
Damit besteht Einvernehmen im Gemeinderat bezüglich der Besetzung des Akteneinsichtsausschusses. Gegen diese Feststellung des Einvernehmens gibt es keinen Widerspruch.
Ziffer 6
des Beschlussantrags
nimmt
der Gemeinderat
zur Kenntnis.
zum Seitenanfang