Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9011-02.00
GRDrs 1376/2015
Stuttgart,
12/14/2015



Haushalt 2016/2017
Maßnahmen zur Verbesserung des Stadthaushalts ab 2017




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich18.12.2015



Beschlußantrag:

1. Der Veranschlagung eines globalen Minderaufwands ab 2017 in Höhe von 1% der ordentlichen Aufwendungen, dies entspricht 29 Mio. EUR, wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Konsolidierungsmaßnahmen entsprechend den Einsparungszielen zu erarbeiten und dem Gemeinderat im dritten Quartal 2016 vorzulegen. Die Umsetzung des globalen Minderaufwands soll sich auf alle Teilhaushalte erstrecken.


Begründung:


Mit GRDrs 1377/2015 hat die Finanzverwaltung den aktualisierten Finanzstatus nach der 1. Lesung der Beratungen zum Doppelhaushalt 2016 / 2017 vorgelegt. Entsprechend dem fortgeschriebenen Finanzstatus sind im Finanzplanungszeitraum 2016 – 2020 voraussichtliche Unterdeckungen in den Ergebnishaushalten von 6,5 / 35,4 / 58,7 / 94,7 / 80,0 Mio. EUR und voraussichtliche Kreditaufnahmen von insgesamt 682,9 Mio. EUR zu erwarten. Diese Entwicklung der Kreditaufnahmen und Unterdeckungen im Ergebnishaushalt erforderte eine Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde zur haushaltswirtschaftlichen Beurteilung des Doppelhaushalts 2016 / 2017 sowie der Finanzplanung bis 2020.

Im Rahmen der Abstimmung blieb seitens des Regierungspräsidiums offen, ob die geplanten Kreditaufnahmen unter Auflagen oder Bedingungen genehmigt werden. Gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart wurde jedoch die Empfehlung ausgesprochen, sich im weiteren Verlauf der Haushaltsplanberatungen an den geltenden gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere an § 80 Abs. 2 GemO und § 24 GemHVO auszurichten, wonach das ordentliche Ergebnis ausgeglichen werden soll. Ziel der Bemühungen sollte es sein, die Ergebnishaushalte 2016 und 2017 auszugleichen und in den Folgejahren deutliche liquiditätswirksame Verbesserung anzustreben und den ausgewiesenen Kreditbedarf erheblich zu reduzieren.

Auf dieser Grundlage wird vorgeschlagen, ab 2017 nach § 24 Abs. 1 GemHVO eine pauschale Kürzung in Höhe von 1 % der ordentlichen Aufwendungen = 29 Mio. EUR p.a. (Globaler Minderaufwand) zu veranschlagen.

Zur Erreichung dieses Einsparziels wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten und dem Gemeinderat im dritten Quartal 2016 vorzulegen. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass sich die Einsparungsverpflichtungen über alle Teilhaushalte erstrecken.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen






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