Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
94
5
Verhandlung
Drucksache:
220/2011
GZ:
StU
Sitzungstermin:
09.06.2011
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Sanierung Vaihingen 2 - Kelterberg -
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets für einen Teilbereich
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 31.05.2011, nicht öffentlich, Nr. 222
Verwaltungsausschuss vom 08.06.2011, öffentlich, Nr. 163
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 11.05.2011, GRDrs 220/2011, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 09.06.2011 folgende Satzung über die Teilaufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Vaihingen 2 - Kelterberg - beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Vaihingen 2 - Kelterberg - vom 04.02.1999 wird für den Teilbereich westlich der Seerosenstraße aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 01.03.2011. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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