Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 759/2023
Stuttgart,
07/12/2023



Stuttgarter Bäder Jahresabschluss 2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bäderausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
21.07.2023
26.07.2023



Beschlußantrag:

1. Feststellungsbeschluss

Auf Grundlage von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 26. Juli 2023 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stuttgarter Bäder für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:




1 Einschließlich der Einzahlungen aus Fehlbetragsübernahmen der Gemeinde bzw. der Auszahlungen für
Überschussabführungen an die Gemeinde (auch Vorauszahlungen)


2. Behandlung des Jahresfehlbetrags Euro

a) Verrechnung mit Gewinnvortrag ------

b) Der Kapitalrücklage werden entnommen:
- die nicht erwirtschafteten Abschreibungen in Höhe von 2.069.864,90

c) Ausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde (= Jahresfehlbetrag
abzüglich der Entnahme aus der Kapitalrücklage) 10.868.342,63

d) Vortrag auf neue Rechnung ------


3. Die Geschäftsführung der Stuttgarter Bäder wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.

4. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MENOLD BEZLER GmbH (ehemals: Professor Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht und Partner GmbH), Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beauftragt.

5. Die Pensions- und Beihilferückstellungen, für die der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) Rückstellungen bildet, wurden gemäß der Neufassung des § 7 Abs. 2 EigBVO-HGB auf Ebene der Stuttgarter Bäder einmalig im Jahresabschluss 2022 aufgelöst (GRDrs 392/2022). Um den anteiligen liquiditätswirksamen Verlust vor ertragswirksamer Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellungen zu finanzieren, wurde in Höhe des Ertrages aus der einmaligen Auflösung der Rückstellungen (TEUR 9.787) eine Einlage in die Kapitalrücklage zum 01. Januar 2022 durchgeführt (GRDrs 392/2022 vom 27. Juli 2022). Diese Einlage (TEUR 9.787) wird aus dem Haushalt der Gemeinde finanziert und stehen über nicht benötigte Verlustzahlungsmittel bereit.



Begründung:



Prüfung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss 2022 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MENOLD BEZLER GmbH, Stuttgart geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde mit Datum vom 08. Mai 2023 erteilt.

Das Amt für Revision hat den Bericht über die örtliche Prüfung mit Datum vom 14. Juni 2023 erstellt. Gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 sowie die Entlastung der Geschäftsführung für 2022 wurden aufgrund der örtlichen Prüfung keine Bedenken erhoben.

Erläuterungen

1. Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan 2022

Der Jahresverlust per 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 12.938 weist gegenüber der Planung des Nachtragswirtschaftsplanes 2022, der aufgrund der Coronapandemie und der ungeplanten Energiekostensteigerungen in Folge des Krieges gegen die Ukraine erforderlich wurde, ein um TEUR 11.742 verbessertes Ergebnis auf. Der erforderliche Verlustausgleich (einschließlich der Einlage in die Kapitalrücklage) aus dem städtischen Haushalt liegt mit TEUR 20.655 rund TEUR 1.662 niedriger als die Planung des Nachtragswirtschaftsplanes 2022 (Verlustausgleich TEUR 22.317) vorsah.

Die Umsatzerlöse lagen in 2022 bei TEUR 14.045, dies sind rd. TEUR 166 weniger Umsatzerlöse als nach dem Nachtragswirtschaftsplan 2022 geplant waren. Die im Vergleich zur Hochrechnung geringeren Umsätze sind im Wesentlichen dem Bereich der Hallenbäder und Thermen zuzurechnen. Dagegen erhöhten sich im Bereich der Freibäder die Umsatzerlöse gegenüber der Prognose.

Im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan 2022 ergab sich bei den sonstigen betrieblichen Erträgen (TEUR 9.460 - Planung Nachtragswirtschaftsplan 2022) ein um insg. TEUR 7.084 höherer Wert. Dies resultiert vor allem aus der einmaligen Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von TEUR 9.787. Hingegen wurden von den im Nachtragswirtschaftsplan 2022 geplanten Zuschussmitteln in Höhe von TEUR 3.032 der LHS für die Sanierungsmaßnahme im Hallenbad Heslach (GRDrs 338/2021) aufgrund des Baufortschritts lediglich TEUR 1.502 abgerufen, was zu geringeren Erträgen geführt hat. Ferner fallen die Erträge aus Zuweisung von Zuschüssen im Vergleich zur Planung des Nachtragswirtschaftsplans um TEUR 1.363 geringer aus.

Die Minderung der Gesamtpersonalkosten im Vergleich zur Planung des Nachtragswirtschaftsplanes 2022 um TEUR 776 resultiert zum Jahresende aufgrund des weiter anhaltenden Fachkräftemangels und dadurch resultierender nicht besetzter Stellen insbesondere im Funktionsbereich der Aufsichtskräfte.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergaben sich Minderaufwendungen im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan in Höhe von TEUR 2.244. Dies resultiert - korrespondierend zu den sonstigen betrieblichen Erträgen - vor allem aus den geringeren Sanierungsmaßnahmen im Hallenbad Heslach (GRDrs 338/2021), die in Höhe von TEUR 3.032 geplant aber aufgrund des Baufortschritts nur in Höhe von TEUR 1.502 beansprucht wurden.

Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 74 resultieren überwiegend aus Zinsen für Fremddarlehen (TEUR 53) sowie aus der Aufzinsung von Rückstellungen (TEUR 13).

Die sonstigen Steuern in Höhe von TEUR 17 ergaben sich aus Grundsteuern für die verpachteten Betriebsteile (Gastronomie, Fitness-Studio).

Weitere Einzelheiten können dem Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 5 des Berichts zum Jahresabschluss 2022) sowie den Erläuterungen zur Erfolgsplanabrechnung 2022 (Anlage 10.1 des Jahresabschlusses 2022) entnommen werden.


2. Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Vorjahr 2021

Der Jahresverlust 2022 in Höhe von TEUR 12.938 fällt im Vergleich zum Ergebnis 2021
(TEUR -26.708) um rund TEUR 13.769 geringer aus. Dies ist im Wesentlichen auf im Vergleich zum Vorjahr höhere Umsatzerlöse in 2022 (plus TEUR 9.032) zurückzuführen, bedingt durch den Wegfall der Corona Beschränkungen ab Anfang April 2022 sowie auf die höheren sonstigen betrieblichen Erträge, die aus der einmaligen Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von TEUR 9.787 resultieren.



3. Bilanz 2022 im Vergleich zum Vorjahr 2021

Zum 31. Dezember 2022 beträgt die Bilanzsumme TEUR 161.220 (Vorjahr: TEUR 138.583). Ein Grund für die Veränderung der Kapitalstruktur ist auf die Einstellung in die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit der einmaligen Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellungen zurückzuführen.

Das Anlagevermögen liegt mit insg. TEUR 141.416 um TEUR 11.143 über dem Vorjahreswert. Die Zugänge betreffen hauptsächlich den Neubau des Sportbads NeckarPark.

Das Umlaufvermögen beträgt rund TEUR 19.804 und erhöht sich um TEUR 11.494 gegenüber dem Vorjahreswert. Im Wesentlichen ist die Veränderung den Posten „Betriebsmittelverrechnungskonten Landeshauptstadt Stuttgart“ zurückzuführen und der Stichtagsbetrachtung per 31.12. bzw. der in 2022 im Vergleich zu den Ausgaben per Saldo höheren Einnahmen.

Das Eigenkapital mit TEUR 25.006 (Vorjahr: TEUR 5.613) ist um TEUR 19.394 gestiegen, dies ist vor allem durch die Einstellung in die Kapitalrücklage in betragsmäßiger Höhe der Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellungen nach neuem Eigenbetriebsrecht (TEUR 9.787) sowie den geringeren Jahresfehlbetrag zurückzuführen.

Die Sonderposten für Investitionszuschüsse erhöhten sich aufgrund der Zugänge im Anlagevermögen um TEUR 13.215 auf TEUR 102.045.

Die Rückstellungen verringerten sich im Vergleich zu 2021 insgesamt um TEUR 4.478. Dies ist vor allem auf die einmalige Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellungen nach neuem Eigenbetriebsrecht in Höhe von TEUR 9.787 zurückzuführen. Hingegen erhöhen sich die sonstigen Rückstellungen um TEUR 3.608, was überwiegend auf eine Erhöhung ausstehender Rechnungen für das in 2022 in Betrieb genommene Sportbad NeckarPark zurückzuführen ist.

Die Verbindlichkeiten der Stuttgarter Bäder sind von TEUR 27.309 im Vorjahr auf TEUR 21.725 gesunken. Davon entfallen TEUR 15.523 auf Verbindlichkeiten gegenüber der LHS und TEUR 4.134 auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Außerdem betreffen TEUR 1.232 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, von denen TEUR 1.088 eine Restlaufzeit von größer 1 Jahren besitzen.



Finanzielle Auswirkungen

Zur Deckung der nicht erwirtschafteten Abschreibungen (TEUR 2.070) werden Mittel der Kapitalrücklage in 2023 entnommen.

Zum Ausgleich des Jahresverlustes wurden aus dem städtischen Ergebnishaushalt in 2022 Abschlagszahlungen in Höhe von TEUR 22.317 geleistet. Davon resultieren 17.240 TEUR aus dem Wirtschaftsplan 2022 und 5.077 TEUR aus dem Nachtragswirtschaftsplan 2022.
Tatsächlich benötigt der Eigenbetrieb zum Jahresabschluss 2022 einen Ausgleich (einschließlich der Einlage in die Kapitalrücklage) in Höhe von TEUR 20.655. Dieser setzt sich aus einem Jahresfehlbetrag in Höhe 12.938 TEUR, dem aufgelösten Pensionsrückstellungsbetrag in Höhe von 9.787 TEUR abzüglich der nicht erwirtschafteten Abschreibung in Höhe von 2.070 TEUR, zusammen.
Die verbleibende Verbindlichkeit des Eigenbetriebs in Höhe von TEUR 1.662 gegenüber dem städtischen Haushalt werden mit Verlustausgleichszahlungen für 2023 verrechnet.

Für Investitionsvorhaben des Jahres 2022 wurden aus dem städtischen Finanzhaushalt Abschlagszahlungen in Höhe von TEUR 15.154 geleistet. Der Eigenbetrieb weist zum Jahresende eine Restforderung aus 2021 in Höhe von 48.512,88 EUR für den Neubau der Sommergastronomie des Mineralbads Berg sowie eine Forderung aus 2022 in Höhe von 655.114,94 EUR wovon 9.747,98 EUR auf die Außengastronomie des Mineralbads Berg, 174.403,72 EUR auf das Hallenbad Zuffenhausen und 470.963,24 EUR auf allgemeine Investitionsvorhaben entfallen.

Die Kredittilgungsleistungen des Jahres 2022 in Höhe von TEUR 136 wurden aus dem städtischen Ergebnishaushalt an die Stuttgarter Bäder ausbezahlt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

1. Jahresabschluss 2022 der Stuttgarter Bäder (Kurzversion)
2. Jahresabschluss 2022 der Stuttgarter Bäder (Langversion)
3. Prüfbericht des Amt für Revision
Die Anlagen 2 und 3 werden nur an die Mitglieder des Bäderausschusses sowie den Geschäftsstellen der Fraktionen des Gemeinderates zur Verfügung gestellt


<Anlagen>



zum Seitenanfang