Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
366/HH
2d
VerhandlungDrucksache:
763/2019 mit 2 Ergänzungen
GZ:
SI
Sitzungstermin: 20.12.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Wirtschaftsplan 2020/2021 des
Eigenbetriebs Leben und Wohnen

Diese Niederschrift ist Teil der Haushaltsplanberatungen.


Vorgang: Betriebsausschuss Leben und Wohnen vom 21.10.2019, nicht öffentlich, Nr. 9
Ergebnis: einmütige Zustimmung (GRDrs 763/2019)

Betriebsausschuss Leben und Wohnen v. 25.11.2019, nicht öffentlich, Nr. 14
Ergebnis: einmütige Zustimmung (GRDrs 763/2019 1. Ergänzung)

Verwaltungsausschuss vom 09.12.2019, nicht öffentlich, Nr. 670a/HH
Ergebnis: Verweisung in die 3. Lesung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 05.11.2019, GRDrs 763/2019 1. Ergänzung, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Wirtschaftsplan 2020/2021 des Eigenbetriebes Leben und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart (ELW) wird unter Berücksichtigung der angepassten Kreditermächtigung im Jahr 2020 für den Erwerb des Grundstückes Flurstück 762/1 in der Rudolfstr. 26 wie folgt neu festgesetzt:



in Euro 2020
Änderung
in Euro 2020
in Euro 2021
Änderung
in Euro 2021
1.1.Im Erfolgsplan mit
- Erträgen von
- Aufwendungen von
- einem Jahresfehlbetrag von
56.399.227
56.700.167
300.940
56.399.227
56.709.167
309.940
56.183.076
56.822.950
639.874
56.183.076
56.831.950
648.874
1.2.Im Vermögensplan mit
Einnahmen und Ausgaben von je
4.344.000
5.544.000
4.237.000
4.237.000
1.3.Mit dem Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen von
500.000
1.700.000
400.000
400.000
1.4.Mit dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von
0
1.200.000
12.700.000
12.700.000
2.Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf
4.000.000
4.000.000
4.000.000
4.000.000
3.Der Finanzplanung 2020 bis 2024 wird zugestimmt.
4.Der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2020/2021 wird zugestimmt.
Der ELW wird ermächtigt, bei Bedarf um insgesamt bis zu 10 % der Stellen abzuweichen.


Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 17.12.2019, GRDrs 763/2019 2. Ergänzung, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Wirtschaftsplan 2020/2021 des Eigenbetriebes Leben und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart (ELW) wird unter Berücksichtigung des angepassten Erfolgsplanes und des Stellenplanes im Jahr 2020 wie folgt neu festgesetzt.

2020

in Euro
2020
1. Änderung
in Euro
2020
2. Änderung
in Euro
2021

in Euro
2021
1. Änderung
in Euro
2021
2. Änderung
in Euro
1.1.Im Erfolgsplan mit
- Erträgen von
- Aufwendungen von
- einem Jahresfehlbetrag von
56.399.227
56.700.167
300.940
56.399.227
56.709.167
309.940
56.399.227
56.977.376
578.149
56.183.076
56.822.950
639.874
56.183.076
56.831.950
648.874
56.183.076
57.100.159
917.083
1.2.Im Vermögensplan mit
Einnahmen und Ausgaben von je
4.344.000
5.544.000
5.812.000
4.237.000
4.237.000
4.505.000
1.3.Mit dem Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen von
500.000
1.700.000
1.700.000
400.000
400.000
400.000
1.4.Mit dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von
0
1.200.000
1.200.000
12.700.000
12.700.000
12.700.000
2.Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf
4.000.000
4.000.000
4.000.000
4.000.000
4.000.000
4.000.000
3.Der Finanzplanung 2020 bis 2024 wird zugestimmt.
4.Der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2020/2021 wird zugestimmt.
Der ELW wird ermächtigt, bei Bedarf um insgesamt bis zu 10 % der Stellen abzuweichen.


Diese Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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