Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
223
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VerhandlungDrucksache:
676/2016
GZ:
T
Sitzungstermin: 10.11.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Neubau Kindertageseinrichtung Taubenheimstraße 12
in S-Bad Cannstatt (Olgakrippe Bad Cannstatt e. V.)
- Baubeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.10.2016, nicht öffentlich, Nr. 511
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 28.10.2016, öffentlich, Nr. 118
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 08.11.2016, öffentlich, Nr. 524
Verwaltungsausschuss vom 09.11.2016, öffentlich, Nr. 453

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 19.10.2016, GRDrs 676/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Abbruch des städtischen Gebäudes Taubenheimstraße 12 in Stuttgart-
Bad Cannstatt (Olgakrippe Bad Cannstatt e.V.) und dem Neubau der Kindertageseinrichtung Olgakrippe, nach den vom Hochbauamt geprüften Plänen (Anlage 1) der

2. Der Brutto-Gesamtaufwand in Höhe von 6,81 Mio. € wird wie folgt abgewickelt:

2.1 Planungsmittel in Höhe 220.000 € wurden im Haushalt 2012/2013 beim Projekt 7.519365 Investitionskostenpauschale Ausbau Kita 2012/2013, AuszGr. 7873 bereitgestellt.

2.2 Weitere Mittel in Höhe von 6.330.000 € wurden im Finanzhaushalt 510 - Jugendamt beim Projekt 7.519365 Investitionskostenpauschale Ausbau Kita 2014/2015, AuszGr. 7873 Sonstige Baumaßnahmen finanziert und werden für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233308, Kita Cannstatt, Taubenheimstraße 12 umgesetzt.

2.3 Die restlichen 200.000 € (Abbruchkosten) sind im Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510 - Jugendamt bei der Kostenstelle 51009914 - Ausbaupauschale Kitas 2014, Kostengruppe 42510 - sonstige Aufwendungen für Sach-Dienstleitungen finanziert und werden im finanziellen Vollzug in den Teilhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen umgesetzt.

2.4 Weitere Mittel in Höhe von 60.000 € sind für die Deckung von unvorhersehbaren Maßnahmen (Erschließungslänge für Fernwärmeanschluss im öffentlichen Raum, Abdichtung Tiefgarage der unmittelbar benachbarten Sportklinik) notwendig. Diese sind im Haushalt 2018/2019 aufzunehmen.

3. Folgelasten:
4. Der für die Ausführung der Baumaßnahmen notwendigen Fällung von Bestandbäumen, gemäß Baumbilanzplan (Anlage 4), wird zugestimmt.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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