Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 579/2023
Stuttgart,
06/13/2023



Stuttgart 21: Vereinbarung mit der DB Netz AG zu
verschiedenen Baumaßnahmen an Abwasseranlagen
der Stuttgarter Stadtentwässerung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.06.2023
06.07.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Abschluss der Vereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch die Stuttgarter Stadtentwässerung (SES), zu verschiedenen Baumaßnahmen an Abwasseranlagen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 mit einem Kostenanteil der SES in Höhe von 714.000 EUR wird zugestimmt.

2. Die Finanzierung erfolgt im Wirtschaftsplan 2022/2023 in Höhe von 714.000 EUR und wird anteilig auf die bereits getätigten Investitionsmaßnahmen verteilt. Die Auszahlung erfolgt vollständig im Jahr 2023.

Die Mehrkosten im Wirtschaftsplan 2022/2023 in Höhe von 714.000 EUR werden durch Wenigerausgaben beim Projekt Cannstatter Straße / Seitenkanäle
(S.16-5822.01.000) ausgeglichen.




Begründung:


Die DB Netz AG macht wegen verschiedenen Baumaßnahmen an Abwasseranlagen der Stuttgarter Stadtentwässerung im Zusammenhang mit Stuttgart 21 Ansprüche geltend.


Ansprüche der DB Netz AG (DB) im Bereich Willy-Brandt-Straße / Schillerstraße

Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2005 für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart, PFA 1.1 – Talquerung mit neuem Hauptbahnhof – beinhaltet als notwendige Folgemaßnahme (§ 18 Satz 3 AEG i. V. m. § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG) unter anderem die Verlegung der Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB).

In diesem Zusammenhang entsteht eine neue Eisenbahnkreuzung im Sinne des § 2 Abs. 1 und 3 EKrG. Kreuzungsbeteiligte sind die DB Netz AG (DB) als Baulastträger des Schienenweges der Eisenbahn und die SSB als Baulastträger der Stadtbahn.

Nach § 11 Abs. 1 EKrG trägt die DB die Kosten der Kreuzungsanlage einschließlich der Kosten für die notwendigen Änderungen des Verkehrsweges der SSB. Zur Umsetzung dieser Baumaßnahme haben die DB und die SSB im Jahr 2013 eine Kreuzungsvereinbarung (Nr. 601103) und eine Bauabwicklungsvereinbarung geschlossen.

Zwischen der DB und der SSB/LHS ist seit längerem streitig, welche Pflichten der SSB im Rahmen des Kreuzungsrechtsverhältnisses zwischen der DB und der SSB obliegen, wenn von den Baumaßnahmen Abwasseranlagen der SES betroffen sind. Nach § 9 Abs. 5 der Kreuzungsvereinbarung Nr. 601103 ist die SSB grundsätzlich verpflichtet, vertragliche Ansprüche gegen Dritte, hier also die LHS, auf Beteiligung an den Kosten für die Baumaßnahmen durchzusetzen. Bis zur Durchsetzung dieser Ansprüche hat die DB die Kosten vorzufinanzieren.

Die DB fordert von der SES Zahlungen zum Ausgleich der Vorteile, die die SES wegen der Verlegung und dem teilweisen Neubau von Abwasseranlagen im Kreuzungsbereich zwischen Anlagen der DB und der SSB erlangt hat.

Im Einzelnen macht die DB folgende Ansprüche geltend:


Für die Herstellung von Abwasseranlagen sind Kosten in Höhe von rd. 1,8 Mio. EUR (brutto) entstanden. Nach Auffassung der DB hat die LHS auf der Basis des „U-Bahn-Bau-Vertrages“ aus dem Jahr 1974 davon 40 % zu tragen, weil die SSB als Vertragspartner des U-Bahn-Bau-Vertrages 1974 berechtigt ist, diese Kostenbeteiligung von der LHS bei der Verlegung der Stadtbahnhaltestelle einzufordern. Dies sei so die ständige Praxis bei U-Bahn-Baustellen in Stuttgart. Der von der DB geltend gemachte Vorteilsausgleich beträgt damit rd. 0,7 Mio. EUR (brutto).

Für die Verlegung von Abwasseranlagen, die auch der Straßenentwässerung dienen, sind im Bereich der SSB-Haltestelle Staatsgalerie weitere rd. 0,8 Mio. EUR an Kosten entstanden. Die DB macht geltend, sie sei bisher der Argumentation der SSB gefolgt, nach der bei solchen Anlagen grundsätzlich kein Vorteilsausgleich gegenüber der LHS geltend gemacht wird. Die DB behält sich allerdings vor, hier weitergehende Ansprüche zu prüfen. Geht man auch hier von einem Vorteilsausgleich in Höhe von 40 % der gesamten Verlegungskosten aus, ist mit der Geltendmachung von weiteren Ansprüchen der DB in Höhe von
rd. 0,3 Mio. EUR (brutto) zu rechnen.


Den Anteil an Herstellungskosten für den Düker Nesenbach im Kreuzungsbereich zwischen DB und SSB beziffert die DB mit rd. 7,7 Mio. EUR (brutto). Die DB kündigt an, ohne umfassende Gesamteinigung auch in diesem Bereich weitere Ansprüche geltend zu machen. Bei einer Kostenbeteiligung von 40 % entspricht dies der Geltendmachung von weiteren Ansprüchen in Höhe von rd. 3,0 Mio. EUR (brutto).
Insgesamt macht die DB damit Ansprüche auf Vorteilsausgleich in Höhe von mindestens rd. 4,0 Mio EUR (brutto) geltend. Die Summe könnte sich erhöhen, wenn die DB eine höhere Beteiligung als 40 % verlangt.


Ansprüche der DB Netz AG (DB) im Bereich Wolframstraße/Nordbahnhofstraße

Im Bereich der Wolframstraße/Nordbahnhofstraße hat die DB auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses für den PFA 1.5 vom 13.10.2006 den neuen S-Bahn-Tunnel im Bereich der Wolframstraße hergestellt. Hierzu musste vorab das bestehende Entwässerungssystem im Bereich Budapester Platz/Wolframstraße/Nordbahnhofstraße umgebaut werden, da der künftige S-Bahn-Tunnel wegen seiner Tiefenlage sowohl den bestehenden Mischwasserkanal als auch den bestehenden Regenwasserkanal in der Wolframstraße durchschneidet.

Der bestehende Regenwasserkanal aus dem A1-Gebiet wurde zurückgebaut und durch einen neuen Regenwasserkanal unter dem S-Bahn-Tunnel ersetzt.

Der Mischwasserkanal in der Nordbahnhofstraße/Wolframstraße wurde durch einen neuen Kanal ersetzt, der an den bestehenden Mischwasserkanal Athener Straße/Hauptsammler West angeschlossen wurde. Der Mischwasserkanal Wolframstraße wurde zurückgebaut bzw. verfüllt.

Die DB verlangt die vollständige Übernahme der Kosten für den Neubau des Mischwasserkanals und des Regenwasserkanals durch die LHS auf Basis des Erschließungsvertrages für das Teilgebiet A 1 aus dem Jahr 2004.

Für den Mischwasserkanal macht die DB einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von rd. 0,36 Mio. EUR (Brutto) geltend.

Für den Regenwasserkanal verlangt die DB eine Kostenbeteiligung in Höhe von rd. 0,95 Mio. EUR (brutto).

Insgesamt macht die DB im Bereich Wolframstraße/Nordbahnhofstraße
rd. 1,31 Mio. EUR (brutto) an Erstattungsansprüchen geltend.


Insgesamt macht die DB Ansprüche gegen die LHS wegen der Verlegung von Abwasserleitungen in Höhe von rd. 5,31 Mio. EUR (brutto) geltend. Die Forderung könnte sich im Bereich Willy-Brandt-Straße auch noch erhöhen.


Vereinbarung mit der DB Netz AG

Nach intensiven Verhandlungen wurde eine Kompromisslösung erarbeitet. Die streitigen Ansprüche wegen der Verlegung von Abwasseranlagen sollen danach gegen eine einmalige Zahlung der SES an die DB in Höhe von 714.000,00 EUR (brutto) erledigt werden. Dies entspricht rd. 13,5 % der Gesamtsumme der geforderten Beträge. Diese Erledigungswirkung soll alle stadtweit bestehenden Einzelvereinbarungen gemäß Rahmenvereinbarung (RaV) Abwasser erfassen und deshalb in einem Nachtrag zur RaV Abwasser geregelt werden. Die Erledigungserklärung wirkt auch zugunsten der SSB.

Die gerichtliche Auseinandersetzung mit der DB hätte mit rd. 5,31 Mio. EUR (brutto) einen hohen Streitwert und würde damit entsprechend hohe Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nach sich ziehen. Angesichts der komplexen Fragen des Sachverhalts und der Klärung schwieriger Rechtsfragen ist damit zu rechnen, dass das Gericht in einem solchen Verfahren ebenfalls einen Vergleich vorschlagen wird.

Der ausgehandelte Kompromiss bildet die Erfolgsaussichten resp. die Prozessrisiken in einem gerichtlichen Verfahren angemessen ab.

Nach alldem ist der ausgehandelte Kompromissvorschlag aus Sicht der Verwaltung, sowie nach rechtlicher Bewertung der Kanzlei Dolde Mayen & Partner, insgesamt angemessen und sachgerecht.

Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftsplan SES 2023



Beteiligte Stellen

Referat AKR

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau Jürgen Mutz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

-

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