I. Baugebiet NeckarPark
Auf die Grundsatzvorlage GRDrs. 477/2020 zur Entwicklung des NeckarParks wird verwiesen. Zudem wird Bezug genommen auf die Vorlage zur Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik (GRDrs. 146/2021 Neufassung) und auf die Vorlage betreffend Erhöhung des Anteils des geförderten Wohnungsbaus auf städtischen Grundstücken (GRDrs. 906/2015 Neufassung). Auch wird auf die Vorlage „NeckarPark, Q11 und Q11.1: Kulturinsel und innovatives Wohnen (GRDrs 1367/2021)“ zur „Einbringung als IBA’27-Netz-Vorhaben“ hingewiesen. Gemäß Grundsatzvorlage zur Entwicklung des NeckarParks und Vorlage GRDrs. 906/2015 – Neufassung – soll das Quartier Q11 den Mitgliedern des „Bündnis für Wohnen“ (Bündnispartner) angeboten und von diesen bebaut werden. Die Bündnispartner haben entsprechend der mit GRDrs 146/2021 Neufassung beschlossenen Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik das Wahlrecht zwischen Erbbaurecht und Kauf. In der Grundsatzvorlage für den NeckarPark ist für die Bebauung des Quartiers Q11 die Aufteilung in 2 Baulose vorgesehen (vgl. Anlage 4 zu dieser Vorlage).
Das Quartier Q11 soll ausschließlich an Mitglieder des „Bündnis für Wohnen“ wahlweise im Wege einer Erbbaurechtsbestellung oder durch Verkauf vergeben werden. Die anzusprechenden Mitglieder des „Bündnis für Wohnen“ sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Im Rahmen der Ausschreibung von Q11 sowie Q15.1 und Q17.1 (s. gesonderte Beschlussvorlage zur Ausschreibung – GRDrs 91/2014) können sich Interessenten um eines, mehrere oder alle Baulose der Quartiere bewerben. Bietergemeinschaften sind ebenfalls möglich. Die Baulose A und B der Quartiere Q11 und Q15.1 sowie das Quartier Q17.1 sollen möglichst an unterschiedliche Bieter vergeben werden, um eine abwechslungsreiche Bebauung zu erreichen. Nur wenn eine Vergabe an unterschied-liche Bieter nicht sinnvoll zustande kommen kann, erfolgt die Vergabe an einen Bieter (oder eine Bietergemeinschaft), der (die) das Bauvorhaben mit unterschiedlichen Architekturbüros (Ergebnis Mehrfachbeauftragung) entwickelt.
1. Stufe: Auswahlverfahren Die Auswahl der Käufer bzw. Erbbauberechtigten erfolgt in einem einfachen Auswahlverfahren nach wohnpolitischen und konzeptionellen Kriterien. Die Auswahl erfolgt durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Aufgabe der auswählenden Stelle ist es, einen Vergabevorschlag zu erarbeiten. Dieser Vorschlag ist Grundlage zur Beschlussfassung im Gemeinderat. Dieser entscheidet über die endgültige Rangfolge der Vergabe. Die Bündnispartner haben das Wahlrecht zwischen Erbbaurecht oder Kauf. Bei annähernd gleicher Planungsqualität soll dann dem Angebot eines Erbbaurechts der Vorzug gegeben werden. Nach erfolgter Beschlussfassung des Gemeinderats bezüglich der Rangfolge der Bewerber erhält der jeweils Erstplatzierte eine Grundstücksoption, damit er mit der Planung, Finanzierung und Vermarktung des Quartiers beginnen kann. 2. Stufe: Mehrfachbeauftragung Im Anschluss an die Auswahl der Erwerber durch den Gemeinderat, führen die Erstplatzierten – um eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu erreichen – in Abstimmung mit dem Amt für Stadtplanung und Wohnen eine einfache Mehrfachbeauftragung mit mindestens 3, besser jedoch 5 Architekturbüros durch (s. GRDrs 906/2015 Neufassung und GRDrs 477/2020). Erfolgt eine Vergabe an einen Bieter für das gesamte Quartier Q11, muss die Mehrfachbeauftragung mit mindestens 5, besser jedoch 8 Architekturbüros, durchgeführt und das Vorhaben dann mit mindestens 2 Büros geplant und umgesetzt werden. Die Auswahl der Büros und die Benennung der Preisrichter erfolgt in Abstimmung mit der Stadt (Amt für Stadtplanung und Wohnen) und der IBA GmbH. Zeitschiene:
2.623 m²
2.436 m²
5.059 m²
(1.898 EUR/m²)
(2.067 EUR/m²)
(152 EUR/m²)
(165 EUR/m²)
Gewerbe bp
(20 %)
(10 %)
Wohneinheiten
(80 %)
47
(100 %)
59
(90 %)
106
anteiliger Kaufpreis (bf)
1.419.008,79 EUR
31 SMW
1.799.450,27 EUR
39 SMW
3.218.459,06 EUR
70 SMW
Beitragsfrei (Zeile 4 abzüglich Subvention Zeile 7)
Los A (Kita 0,75 %)
Los A (Gewerbe 2%*)
8.236,92 EUR
2 % vom subventionierten Kaufpreis
gesamt in Euro (vorläufig)
- Produktive Nachbarschaften, experimentelles Bauen aus recyceltem Material, Urban Gardening.
- Die Entwicklung einer gemeinschaftlichen Konzeption von Freiräumen und Raumangeboten sowie die Verzahnung der Übergangsflächen Q11 und Q11.1 (Elisabeth-Oehler-Heimerdinger-Weg).
- Eine funktionale Verbindung und Synergien zwischen Bestand und Neubau.
- Ein zukunftsfähiger Umgang mit dem Thema Lärm unter Berücksichtigung von Mehrfachnutzungen.
- Mehrwert für die Bewohner des gesamten NeckarParks und Veielbrunnens.
- Eine Idee für eine ortsbildprägende Fassadengestaltung im Zusammenspiel mit dem bestehenden Ensemble zum Marga-von-Etzdorf-Platz.
Sonstige Ausschreibungs- und Vertragsbestimmungen Erschließung zweiter Bauabschnitt NeckarPark Die Erschließungsanlagen im Bereich „Am Zollamt (2022/02)“ für den NeckarPark befinden sich bereits in Ausführung bzw. werden bis Mitte 2024 hergestellt. Bis dahin werden zumindest Teilflächen der Quartiere als Baustelleneinrichtung für die Herstellung der Infrastruktur im NeckarPark benötigt. Quartier Q11 dient, während der Sanierung des Alten Zollamts, größtenteils als Baustelleneinrichtungsfläche sowie als Containerstandort für die Interimsnutzung durch die Kulturinsel Stuttgart (gGmbH). Die Interimsnutzung von Quartier Q11 als Baustelleneinrichtungsfläche und Containerstandort erfolgt nur solange, bis der Baubeginn auf den Quartieren erfolgen kann. Wärmeversorgung / Anschlusskosten Wärmeversorgung Die Bündnispartner sind verpflichtet, die jeweils auf den Bauplätzen zu erstellenden Gebäude zur Deckung des gesamten Bedarfs an Raumwärme und Warmwasser an die städtische Wärmeversorgungsanlage (Nieder- und Hochtemperaturanlage) anzuschließen. Als emissionsarme Wärmebereitstellungsanlage werden Systeme zur Übertragung und Aufbereitung von Wärme aus den öffentlichen Abwasseranlagen eingesetzt. Es ist unzulässig eigene Anlagen zur Bereitung von Raumwärme und Warmwasser vorzuhalten oder zu betreiben. Ausgenommen davon sind dezentrale Kleinerzeuger, z.B. elektrische Untertischboiler. Die Bündnispartner sind auch verpflichtet, den Termin des Baubeginns mindestens 16 Wochen im Vorlauf an das Amt für Umweltschutz mitzuteilen. Nicht im Erbbauzins oder im Kaufpreis enthalten ist der Anschlusskostenbeitrag an die künftige öffentliche Wärmeversorgungsanlage für das Quartier in Höhe von insgesamt 1.028.616,00 EUR. Die Investoren sind verpflichtet, die auf Q11 zu erstellenden Gebäude an die öffentliche Wärmeversorgungsanlage NeckarPark anzuschließen. Hierfür haben sie an die Stadt (Amt für Umweltschutz) folgenden Anschlusskostenbeitrag (inkl. Umsatz-/Mehrwertsteuer)