Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
699/2014
GZ:
T
Sitzungstermin: 04.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2015; Änderungen der Satzungen:
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS)
- Satzung der Stadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (HGS)

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 02.12.2014, öffentlich, Nr. 526

Ergebnis: Nach einer ausführlichen Aussprache wird der Antrag der CDU- Gemeinderatsfraktion, die Beschlussvorlage 699/2014 in Punkt 1.1 dahingehend zu ändern, dass die Restmüllgebühr um durchschnittlich 4 % gesenkt wird, bei 9 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen angenommen.
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 03.12.2014, öffentlich, Nr. 19

Ergebnis: Ablehnung des CDU-Antrags Nr. 377/2014 bei 8 Ja- und
9 Nein-Stimmen


Beschlussfassung der GRDrs 699/2014 in der Gemeinderatssitzung am 04.12.2014

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 20.11.2014, GRDrs 699/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 1. Januar 2015 wird zugestimmt (Anhang 4 zur Anlage 1):

1.1 Die Restabfallgebühren werden gegenüber 2014 um durchschnittlich 2,12 % gesenkt. Der sich hieraus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Gesamtentlastung von rd. 1,0 Mio. € pro Jahr wird zugestimmt.

1.2 Die Bioabfallgebühren werden gegenüber 2014 um durchschnittlich 41,77 % erhöht. Der sich hieraus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Gesamtbelastung von rd. 0,9 Mio. € pro Jahr wird zugestimmt.

1.3 Die Gebühren für Großanfallstellen bleiben gegenüber 2014 unverändert.

1.4 Die Gebühr für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart- Münster bleibt gegenüber 2014 unverändert.

1.5 Die Gebühren für Behälteränderungen bei den 60l - 240 l Behältern werden um 2,00 € von 34,00 € auf 36,00 € und bei den 1,1 cbm - Behältern um 2,00 € von 45,00 € auf 47,00 € erhöht.

1.6 Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern wegen "Mehranfall" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 0,00 € und 2,00 € erhöht, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von "Versäumnis" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 0,00 € und 2,00 € erhöht und die Gebühren für Zusatzleerungen in Folge von "Falschbe- füllung" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 2,00 € erhöht. Im Einzelnen wird auf den Anhang 4 zur Anlage 1 verwiesen.

1.7 Für das Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren nicht erhöht.

1.8 Die Gebühr für Expresssperrabfall bleibt gegenüber 2014 unverändert.

1.9 Für die ab 01.01.2015 neu geschaffene Möglichkeit der Anlieferung von "brennbaren Renovierungsabfällen" auf den Wertstoffhöfen wird eine neue Gebühr eingeführt. Diese Gebühr beträgt bis zu einer Menge von sechs Kubikmetern 5,00 € je angefangenem Kubikmeter. Für Mengen über sechs Kubikmeter beträgt die Gebühr 15,00 € je angefangenen 0,5 Kubikmetern. Die Gebühr entfällt für die ersten sechs Kubikmetern bei Verwendung von maximal zwei Anmeldekarten für "Sperrmüll auf Abruf" pro Jahr.

1.10 Die Gebühr für Mehrmengen beim Sperrabfall, d.h. mehr als sechs Kubikme- tern (= zwei Karten) wird ab 01.01.2015 von 5,00 € auf 15,00 € je angefange- nen 0,5 Kubikmetern erhöht. Bei Anlieferung ohne Karte beträgt die Gebühr für die ersten sechs Kubikmeter weiterhin 5,00 € je angefangenem Kubikmeter.

1.11 Die Gebühr für mineralische Abfälle Klasse I bleibt unverändert. Die Gebühr für mineralische Schlämme Klasse I bleibt unverändert. Die Entgelte der mineralischen Deponie Einöd bleiben gegenüber 2014 unverändert.


2. Der sich aus der gebührenrechtlichen Nachkalkulation 2013 der Abfallwirt- schaft ergebende Überschuss von 5.451.103,85 € wird in dieser Höhe den "Sonstigen Verbindlichkeiten" zugeführt. In die Abfallgebührenvorkalkulation 2015 werden Gebührenausgleichsrückstellungen aus Vorjahren in Höhe von 6.219.299,61 € einbezogen.


3. In die Kalkulation 2015 des Gebührenbereichs der mineralischen Deponie werden Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 8.851,17 € einbezogen. Für den Bereich der mineralischen Deponie ist eine Zuführung zu der zweck- gebundenen Rücklage in Höhe von 80.051,17 € vorgesehen.


4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht
Nr. 7/10) - AfS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.


5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt außerdem der Antrag Nr. 377/2014 der CDU- Gemeinderatsfraktion vom 01.12.2014, die GRDrs 699/2014 in Punkt 1.1 dahin- gehend zu ändern, dass die Restmüllgebühr um durchschnittlich 4 % gesenkt wird, vor.

OB Kuhn verweist bezüglich des o. g. Antrags der CDU-Gemeinderatsfraktion auf die erfolgten Vorberatungen. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat diesen Antrag mit 9 Ja-Stimmen und 8 Gegenstimmen angenommen. Der Betriebsaus- schuss Abfallwirtschaft hat den Antrag bei 8 Ja-Stimmen und 9 Gegenstimmen abgelehnt.

Die Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) hat nach Ansicht von StR Hill (CDU) gezeigt, dass der Änderungsantrag seiner Fraktion den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart weder kurzfristig in finanzielle Schwierigkeiten bringen würde noch würde er ihn auf Dauer in irgendeiner Form wirtschaftlich so tangieren, dass mit entsprechenden Gebührenschwankungen in Zukunft zu rechnen wäre.

Die Gegner des Antrags seiner Fraktion hätten die Position auf die Aussage reduziert, dass die mit dem Antrag beabsichtigte Entlastung zu gering sei. Diese Haltung sei seines Erachtens widersprüchlich, da eine Entlastung um 4 % besser sei als eine Entlastung nur um 2 %. Seine Fraktion bleibe bei ihrer Auffassung, halte am Antrag Nr. 377/2014 fest und bitte, über den Antrag abzustimmen.

StR Pätzold (90/GRÜNE) erklärt, da seine Fraktion den Begriff der Gebührenstabi- lität sehr ernst nehme, unterstütze sie den Vorschlag der Verwaltung, in einem niedrigeren Maß die Gebühren zu senken, um sozusagen über die nächsten Jahre die Gebührenstabilität sicher beizubehalten und kein Auf und Ab bei den Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen.

Es gehe um die Frage, wie schnell die Rücklage, die der AWS, wie andere Abfall- wirtschaftsbetriebe auch, gebildet hat, dem Kommunalabgabenrecht entsprechend an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben wird, betont StR Körner (SPD). Dabei sei es seiner Fraktion sehr wichtig, dass bei den Abfallgebühren für Stabilität gesorgt wird. Wenn man sehe, welcher Betrag sich in der Rücklage befinde und diesen durch fünf teile, was dem Zeitraum entspreche, innerhalb dessen eine solche Rücklage wieder zurückgegeben werden müsse, ergebe sich der Betrag von grob
6 Mio. €. Genau diesen Betrag schlage die Verwaltung zur Rückführung vor. Die Senkung der Restmüllgebühren um 2 % sei der richtige Weg, um auch in Zukunft stabile Abfallgebühren sicherzustellen. Seine Fraktion werde dem Verwaltungs- vorschlag deshalb zustimmen.

Außerdem merkt StR Körner an, die Diskussion darüber, dass die Bürgerinnen und Bürger möglicherweise um 50 Cent oder 1 € pro Monat entlastet werden, was vielleicht nicht so sehr viel sei, sei deshalb entstanden, da die im CDU-Antrag beantragte stärkere Senkung der Restmüllgebühren damit begründet worden sei, dass damit das Problem der hohen Wohnnebenkosten in den Griff zu bekommen sei. Dies sei aber nicht der Fall.

StR Walter (SÖS-LINKE-PluS) macht unter Hinweis auf den Antrag Nr. 377/2014 an die CDU-Gemeinderatsfraktion gewandt darauf aufmerksam, dass in der morgigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen das Zweckentfremdungs- verbot für Wohnungen auf der Tagesordnung stehe - dies habe seine Fraktionsge- meinschaft gemeinsam mit der SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt. Im Sinne des Antrags der CDU, die Kosten für Wohnen zu senken, wolle er die Mitglieder der CDU-Gemeinderatsfraktion ermutigen, dem Antrag des Zweckentfremdungsverbots zuzustimmen.

StR Zeeb (FW) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur Absenkung der Restmüllgebühren um 4 % entsprechend dem CDU-Antrag an. Da die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger auf vielen Gebieten mit Steuern, Mehrbelastungen und Einschränkungen durch die Stadt belastet würden, sollte die stärkere Senkung der Restmüllgebühren vorgenommen werden. Diese Gebühren wirkten sich seines Erachtens durchaus auf die Mietnebenkosten aus.

Im Sinne seines Vorredners äußert sich auch StR Klingler (FDP), der die Absenkung der Restmüllgebühren um 4 % als "gutes Zeichen in der jetzigen Zeit" gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ansieht.

Für die AfD befürwortet StR Brett (AfD) ebenfalls, dass die Restmüllgebühren um
4 % gesenkt werden, da dies von der Rücklage her möglich sei. Diese höhere Ersparnis sollte den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorenthalten werden.


OB Kuhn stellt abschließend folgende Abstimmungsergebnisse fest:

Der Gemeinderat lehnt den Antrag Nr. 377/2014 der CDU-Gemeinderatsfraktion, die GRDrs 699/2014 in Ziffer 1.1 des Beschlussantrags dahingehend zu ändern, dass die Restmüllgebühr um durchschnittlich 4 % gesenkt wird, mehrheitlich ab (27 Ja-Stimmen, 30 Gegenstimmen).

Die GRDrs 699/2014 beschließt der Gemeinderat bei 3 Stimmenthaltungen einstimmig wie beantragt.

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