Erholung / Klima Der Stuttgarter Westkessel gehört zu den am schlechtesten durchlüfteten Stadtteilen der klimageographisch ohnehin austauscharmen Stadt Stuttgart. Dabei verfügt der Siedlungsraum des Stuttgarter Westens über einen nur geringen Grünflächenanteil, was mit einem hohen Versiegelungsgrad und hoher Bebauungsdichte einhergeht. Folge davon sind die in diesem Stadtteil häufigen Situationen mit bioklimatisch belastender Überwärmung bzw. Schwüleempfindung. Im Interesse eines gesunden Stadtklimas sollten deshalb städtebauliche Planungen im Stuttgarter Westen auf die Schaffung und Erhaltung von Grün- und Freiflächen gerichtet sein. Dies entspricht den Zielen und Zwecken des aufzustellenden Bebauungsplans. Die Reinsburgstraße stellt zusammen mit der Rotebühlstraße das Pendant als Belüftungsachse zum Vogelsangtal mit dem Straßenzug Bebelstraße/Schloßstraße nördlich der Geländeschwelle dar, die den Westkessel in einen nördlichen und südlichen Teil gliedert und ausgehend vom Westbahnhof über die Hohestraße zum Hospitalhof ausläuft. Diese topographische Struktur des Westkessels beeinflusst ganz wesentlich die Konfiguration der sog. städtischen Wärmeinsel. Thermal-Luftbilder zeigen in diesem Zusammenhang den Temperatur mindernden Effekt der Hanglagen des Hasenberg-Nordhanges. Dieser Einfluss auf die nächtliche Abkühlung kann entlang der Reinsburgstraße bis in die angrenzenden Wohnquartiere verfolgt werden. Er bewirkt auch, dass das Zentrum der städtischen Wärmeinsel Stuttgarts eher in den höher gelegenen Bereichen der oben erwähnten Geländeschwelle anzutreffen ist. Finanzielle Auswirkungen Da im Bereich der Hanglage auf den Flurstücken 6602/1, 6602/9, 6604, 6610, 6611/10, 6631, 6640/1, 6640/2 und 6642/1 nach dem neuen Planrecht keine Bebauung mehr möglich sein wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Stadt durch die im Bebauungsplan Oberer Hasenberg Nordhang (Stgt. 230) verfolgten Ziele entschädigungspflichtig wird. Im Übrigen wird auf den Flurstücken 6607 und 6611/8 eine Bebauung in zweiter Reihe nicht mehr möglich sein. Beteiligte Stellen Keine Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen 1. Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre 2. Lageplan zur Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verände- rungssperre3. Ziele und Zwecke der Planung Bebauungsplan Oberer Hasenberg Nordhang (Stgt.230) 4. Lageplan zum Bauantrag, Flst. 6631 5. Lageplan zum Bauantrag, Flst. 6611/10